17.11.2013 Aufrufe

Der Ruhrbergbau am Vorabend des Zweiten Weltkriegs ...

Der Ruhrbergbau am Vorabend des Zweiten Weltkriegs ...

Der Ruhrbergbau am Vorabend des Zweiten Weltkriegs ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

440 Klaus Wisotzky<br />

Fassung vom 24. Februar<br />

I.<br />

(1) Die regelmäßige Schichtzeit der Untertagearbeiter<br />

wird um 45 Minuten, jedoch<br />

nicht über 8 Stunden 45 Minuten verlängert.<br />

Diese Schichtverlängerung wird<br />

bei den untertage beschäftigten Schichtund<br />

Zeitlöhnern mit dem entsprechenden<br />

Lohnanteil zuzüglich 25% Mehrarbeitszuschlag<br />

abgegolten.<br />

(2) <strong>Der</strong> Min<strong>des</strong>tlohn der Gedingearbeiter<br />

untertage erhöht sich entsprechend. Die<br />

Bemessung <strong>des</strong> Hauerdurchschnittslohns<br />

erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen.<br />

Darüber hinaus wird die gegenüber der bisherigen<br />

Schichtleistung durch die Schichtverlängerung<br />

erzielte Mehrleistung den<br />

Gedingearbeitern mit einem Zuschlag von<br />

200% vergütet.<br />

Verordnung vom 2. März<br />

I.<br />

(1) Die Schichtzeit der Untertagearbeiter<br />

wird um 45 Minuten, jedoch nicht über<br />

acht Stunden 45 Minuten hinaus, verlängert.<br />

Für diese Mehrarbeit erhalten die im<br />

Schicht- und Zeitlohn Beschäftigten den<br />

entsprechenden Lohnanteil zuzüglich 25<br />

vom Hundert Mehrarbeitszuschlag.<br />

(2) <strong>Der</strong> Min<strong>des</strong>tlohn der Gedingearbeiter<br />

unter Tage erhöht sich entsprechend. Die<br />

Bemessung <strong>des</strong> Gedingelohnes erfolgt nach<br />

den tariflichen Bestimmungen. Für eine zusätzliche<br />

Leistungssteigerung, d. h. eine<br />

Leistungssteigerung, die über die Gedingegrundlage<br />

hinausgeht, ist ein Zuschlag von<br />

200 vom Hundert zu gewähren.<br />

III.<br />

Produktive Sonntagsarbeit hat zu unterbleiben.<br />

Nachholschichten und Überschichten<br />

in besonderen Fällen sind zulässig.<br />

III.<br />

Produktive Überschichten sind zu vermeiden.<br />

Nachholschichten und Überschichten<br />

in besonderen Fällen bleiben zulässig.<br />

Die entscheidende Abänderung <strong>des</strong> Verordnungstextes betraf die Bezahlung der<br />

Mehrarbeit. Nicht mehr die ges<strong>am</strong>te Mehrarbeit, sondern nur die, die über die Gedingegrundlage<br />

100 hinausging, wurde mit dem 200-Prozent-Zuschlag entlohnt. Wie<br />

wichtig für die Rentabilität der Zechen die Abänderung war, mögen zwei Beispiele<br />

belegen:<br />

Zugrundegelegt wird eine Leistung von 10 Wagen Kohle bei der 8-Stunden-<br />

Schicht. Jeder Wagen wird mit -,80 RM vergütet. <strong>Der</strong> Schichtlohn beträgt also<br />

8 RM.<br />

1. Fall: Ein Arbeiter leistet in der 8 3/4 -Stunden-Schicht10 Prozent mehr als zuvor.<br />

A. Lohnberechnung nach dem Vorschlag Stinnes<br />

11 Wagen zu-,80 RM: 8,80 RM<br />

1 Wagen mit 200% Zuschlag: 1,60 RM<br />

neuer Lohn<br />

= 10,40 RM<br />

100 Als Gedingegrundlage galt die Leistung in der 8-Stunden-Schicht plus 11 Prozent (d. i. der Wert,<br />

um den die reine Arbeitszeit vor Ort verlängert wurde).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!