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Der Ruhrbergbau am Vorabend des Zweiten Weltkriegs ...

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<strong>Der</strong> <strong>Ruhrbergbau</strong> 443<br />

hatte, benötigte nach dieser Auslegung lediglich eine Leistungssteigerung von 5 Prozent,<br />

um in den Genuß der 200-Prozent-Prämie zu gelangen 105 .<br />

Da über die Interpretation der Verordnung zwischen den Kontrahenten keine<br />

Einigung erzielt werden konnte, mußte Staatssekretär Körner in den Konflikt eingreifen.<br />

Er berief zum 30. März eine Sitzung nach Berlin ein, an der neben Terboven<br />

und Wagner der Leiter der DAF Ley und Be<strong>am</strong>te <strong>des</strong> Reichsarbeitsministeriums teilnahmen,<br />

aber keine Vertreter <strong>des</strong> Bergbaus. Über die heftigen Auseinandersetzungen<br />

berichtete Buskühl auf der Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung der Bezirksgruppe Ruhr <strong>am</strong><br />

1. April 1939: „Über diese Differenzen sind nun sehr erregte, man kann sagen, dr<strong>am</strong>atische<br />

Verhandlungen geführt worden, in denen die Kräfte ... sehr energisch aufeinanderstießen,<br />

und wir selbst... haben eigentlich <strong>am</strong> wenigsten im K<strong>am</strong>pfe gestanden,<br />

denn der K<strong>am</strong>pf wurde von ganz anderen Stellen ausgetragen." 106 Am Ende der<br />

Sitzung entschied Körner, „daß als Gedingegrundlage im Sinne der Ziffer I Abs. 2 der<br />

Verordnung ... die tatsächliche, vereinbarte Gedingeleistung im Durchschnitt der<br />

Monate Januar und Februar 1939 zu betrachten ist" 107 . Dieser Bescheid war aber genau<br />

so doppeldeutig wie ein Orakel aus Delphi. Die Unternehmer sahen sich bestätigt,<br />

da hier von der tatsächlichen Leistung gesprochen wurde. Doch auch Terboven<br />

glaubte sich im Recht, da weiterhin von der vereinbarten Leistung ausgegangen wurde.<br />

In der Gedingevereinbarung war in den meisten Fällen der Hauerdurchschnittslohn<br />

von 7,71 RM als Basis angegeben. <strong>Der</strong> Streit ging also weiter.<br />

<strong>Der</strong> Versuch <strong>des</strong> Reichstreuhänders der Arbeit auf einer Besprechung <strong>am</strong> 4. April,<br />

eine Einigung zwischen den streitenden Parteien zu erzielen, blieb ohne Erfolg, obwohl<br />

Mansfeld telefonisch intervenierte 108 . Terboven beharrte auf seinem Standpunkt<br />

und drohte bei Ablehnung seiner Auslegung: „Ich würde mich ... gezwungen sehen,<br />

in einer solchen Haltung ein böswilliges und von liberalistischen Grundsätzen diktiertes<br />

Vorenthalten der gerechten Entlohnung <strong>des</strong> Bergmannes zu sehen, und keinen<br />

Augenblick zögern, gegenüber den Betreffenden die erforderlichen Konsequenzen<br />

zu ziehen." 109 Doch trotz seiner scharfen Worte kämpfte Terboven auf verlorenem<br />

Posten, da er weder die Unterstützung <strong>des</strong> Reichsarbeitsministeriums noch die <strong>des</strong><br />

Reichskommissars Wagner besaß. Im Mai 1939 teilte Buskühl Wagner mit, daß auf<br />

allen Zechen einheitlich nach der Interpretation der Unternehmer gehandelt werde<br />

110 . So war es dem <strong>Ruhrbergbau</strong> in langen und zähen Verhandlungen gelungen, in<br />

dieser Frage das - aus der Sicht der Konzerne - Schlimmste abzuwenden.<br />

105 Zur Position Terbovens siehe Bezirksgruppe Ruhr an das Reichsarbeitsministerium, 25.3. 1939,<br />

ferner Aktennotiz, 30.3. 1939, beide BBA 13/1207.<br />

106 Niederschrift über die Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung der Bezirksgruppe Ruhr <strong>am</strong> 1. April 1939, BBA 13/<br />

1207.<br />

107 Erlaß vom 30. März 1939, BBA 15/1082.<br />

108 Siehe Niederschrift über die Sitzung <strong>des</strong> Kleinen Ausschusses der Bezirksgruppe <strong>am</strong> 6. April 1939,<br />

BBA 13/1207.<br />

109 Terboven an Buskühl, 6.4. 1939, BBA 13/1207.<br />

110 Aktennotiz über eine Besprechung beim Preiskommissar Wagner <strong>am</strong> 12. Mai 1939, BBA 13/1207.

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