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Der Ruhrbergbau am Vorabend des Zweiten Weltkriegs ...

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<strong>Der</strong> <strong>Ruhrbergbau</strong> 441<br />

B. Lohnberechnung nach den neuen Bestimmungen<br />

11 Wagen zu-,80 RM: 8,80 RM<br />

kein Zuschlag, da Gedingegrundlage<br />

(11,1 Wagen) nicht überschritten<br />

neuer Lohn<br />

8,80 RM<br />

2. Fall: Ein Arbeiter leistet in der 8 3/4 -Stunden-Schicht 20 Prozent mehr als zuvor.<br />

A.<br />

B.<br />

12 Wagen zu-,80 RM: 9,60 RM<br />

2 Wagen mit 200% Zuschlag: 3,20 RM<br />

neuer Lohn<br />

= 12,80 RM<br />

12 Wagen zu-,80 RM: 9,60 RM<br />

0,9 Wagen mit 200% Zuschlag: 1,44 RM<br />

neuer Lohn<br />

= 11,04 RM<br />

Die Beispiele verdeutlichen, welche Auswirkungen die Verwirklichung der Ideen<br />

Stinnes' gehabt hätte. Bei einer Leistungssteigerung von lediglich 10 Prozent wäre der<br />

Hauerlohn bereits um 30 Prozent erhöht worden. Im zweiten Beispiel betrug die Steigerung<br />

gar 60 Prozent. Eine solche Belastung hätte „den Ruin <strong>des</strong> Bergbaues bedeutet"<br />

101 .<br />

Die Gefährdung ihrer Rentabilität wurde auch von den Bergbaugesellschaften erkannt,<br />

die ähnliche Berechnungen, wie oben vorgenommen, angestellt hatten. Es galt,<br />

die geplanten Regelungen auf jeden Fall zu verhindern. Da die Unternehmer der Frage<br />

der überproportionalen Bezahlung bisher keine große Bedeutung beigemessen<br />

hatten, drängte die Zeit. Aus diesem Grunde und angesichts der schlechten Erfahrungen<br />

bei der Diskussion um das Ausmaß der Arbeitszeitverlängerung, als ihre Argumente<br />

unter Hinweis auf Stinnes abgewiesen worden waren, zwangen Buskühl und<br />

Kellermann Stinnes, persönlich mit ihnen in Berlin vorstellig zu werden 102 . Zunächst<br />

suchten die Unternehmer Mansfeld auf, der mittels Berechnungen über die zu erwartenden<br />

Belastungen von der Unhaltbarkeit der vorgesehenen Bestimmungen überzeugt<br />

werden konnte, zumal Stinnes den Ausführungen Buskühls nicht widersprach.<br />

Doch die Umstimmung Mansfelds bedeutete nur einen Teilerfolg, denn dieser hatte<br />

die ausgearbeitete Verordnung schon zur Unterzeichnung weitergeleitet. Eile war<br />

jetzt geboten, wollten die Unternehmer noch etwas bewirken. Glücklicherweise<br />

konnte Staatssekretär Körner im Vorzimmer Görings abgefangen werden, die Verordnung<br />

war noch nicht abgezeichnet. Sofort wurde eine Besprechung angesetzt,<br />

101 So die nachträgliche Einsicht Mansfelds; Aktennotiz über eine Besprechung im Reichsarbeitsministerium<br />

<strong>am</strong> 9. März 1939, BBA 13/1207.<br />

102 Zum folgenden ebenda; Aktennotiz über die Gremiumssitzung <strong>des</strong> RWKS <strong>am</strong> 10. März 1939,<br />

WWA F 26/450; Dech<strong>am</strong>ps an Vorsitzenden <strong>des</strong> Aufsichtsrats, 13. 3. 1939, WWA F 26/80; Buskühl<br />

an Reichswirtschaftsminister Funk, 10.7. 1939, BBA 13/1269.

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