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Der Ruhrbergbau am Vorabend des Zweiten Weltkriegs ...

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442 Klaus Wisotzky<br />

während der Körner ebenfalls den Ausführungen der Industriellen zustimmte. Da<br />

aber Göring den Vorschlag zur überproportionalen Bezahlung der Mehrarbeit <strong>am</strong><br />

23. Februar ausdrücklich begrüßt hatte, konnte auf die Zahlung eines Zuschlages<br />

nicht mehr verzichtet werden. Es galt, eine Kompromißformel zu finden, die sowohl<br />

Göring als auch den Bergbau zufriedenstellte. Aus diesem Grunde wurde die 200-<br />

Prozent-Bestimmung beibehalten, aber auf die Mehrleistung über die Gedingegrundlage<br />

beschränkt.<br />

Wenngleich sich die Abänderung in allerletzter Minute zu Gunsten <strong>des</strong> Bergbaus<br />

auswirkte, so verschleiert der Teilerfolg die Niederlage der Unternehmer. Weder gelang<br />

es ihnen, ihre Vorstellungen bei der Schichtzeitverlängerung durchzusetzen,<br />

noch konnten sie jegliche überproportionale Bezahlung verhindern. Das ges<strong>am</strong>te<br />

Ausmaß <strong>des</strong> Scheiterns wird sichtbar, wenn das Verhandlungsergebnis mit dem im<br />

Oktober/November 1938 formulierten Ziel, weitere Belastungen zu vermeiden, verglichen<br />

wird. Die Verordnung vom 2. März 1939 brachte eine Lohnerhöhung weit<br />

über dem im Herbst letzten Jahres abgesprochenen Wert von 10 Prozent, ohne daß<br />

Kompensationen gewährt worden wären. Die selbst gesetzte Maxime, die Rentabilität<br />

der Zechen zu erhalten, konnte nicht erfüllt werden.<br />

IV<br />

Bevor die Verordnung <strong>am</strong> 1. April 1939 in Kraft treten konnte, gab es noch heftige<br />

Auseinandersetzungen zwischen den Unternehmern und dem Reichsarbeitsministerium<br />

einerseits und dem Gauleiter Terboven und der Deutschen Arbeitsfront andererseits<br />

103 . <strong>Der</strong> Konflikt entzündete sich an der unklaren Formulierung <strong>des</strong> Abschnitts<br />

I Ziffer 2 betr. Festsetzung <strong>des</strong> Lohnes.<br />

Mansfeld hatte angeordnet, daß der Hauer bzw. die K<strong>am</strong>eradschaft den Zuschlag<br />

erhalten sollten, sobald ihre Leistung bei der 8 3/4 -Stunden-Schichtdie Ist-Leistung der<br />

Monate Januar/Februar 1939 um mehr als 11 Prozent übertreffen würde 104 . Gegen<br />

diese Auslegung, der auch die Unternehmer beitraten, protestierte Terboven. Ihm erschien<br />

die Verdienstaufbesserung, nachdem die überproportionale Bezahlung der ges<strong>am</strong>ten<br />

Mehrarbeit gestrichen worden war, als zu gering, um die Unzufriedenheit auf<br />

den Zechen zu beseitigen. Terboven berief sich bei seiner Interpretation der Verordnung<br />

auf den Passus: „Die Bemessung <strong>des</strong> Gedingelohnes erfolgt nach den tariflichen<br />

Bestimmungen"(Hervorhebungen v. Verf.). Seine Ausgangsbasis war daher nicht die<br />

Ist-Leistung der Monate Januar/Februar, sondern der tarifliche Hauerdurchschnittslohn<br />

von 7,71 RM. <strong>Der</strong> Zuschlag sollte dann für jeden Hauer bei 8,56 RM (7,71 4-<br />

11 Prozent) einsetzen, unabhängig vom jeweiligen Verdienst in den Monaten Januar/<br />

Februar. Ein Arbeiter, der in dieser Zeit beispielsweise 8,16 RM je Schicht bekommen<br />

103 Dieser Streit dürfte der von Mansfeld erwähnte sein, <strong>des</strong>sen Hintergründe Mason nicht aufdekken<br />

konnte. Mansfeld an Körner, 17. 5. 1939 (Mason, Arbeiterklasse, Dok.Nr. 88, S. 577).<br />

104 Mansfeld an die Reichstreuhänder der Arbeit, 14.3. 1939, BBA 13/1207.

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