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Die Heide ist frei!<br />
Am 9. Juli 2009 hat Kriegsminister Jung verkündet: Die Bundeswehr verzichtet auf die Nutzung der Kyritz-<br />
Ruppiner Heide als Luft-Boden-Schießplatz. 17 Jahre hartnäckiger Kampf gegen das Bombodrom haben<br />
sich ausgezahlt. Die Mitarbeiter der „Sichelschmiede“ haben diese Kampf über lange Zeit mit geführt und<br />
auch dokumentiert – im nachfolgenden Beitrag ziehen <strong>Sie</strong> ein Resümee und berichten, wie es nun weitergeht.<br />
SICHELSCHMIEDE<br />
Auf der juristischen Ebene wurde der entscheidende Erfolg am<br />
27.3. errungen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigte,<br />
dass die Bundeswehr in der Kyritz-Ruppiner Heide nicht üben<br />
darf, weil sie die Beeinträchtigungen für die AnliegerInnen bei<br />
ihren Planungen nicht ausreichend berücksichtigt hat. Bis zu<br />
diesem Zeitpunkt hatten die Bundeswehr-Juristen offensichtlich<br />
geglaubt, sich auf Sonderrechte wie das Landbeschaffungsgesetz<br />
aus dem Jahr 1935 berufen zu können, mit dessen Hilfe<br />
das Militär jederzeit Land für sich reklamieren kann. Das Gericht<br />
meldete jedoch Zweifel an, ob ein solches Gesetz heute<br />
noch verfassungskonform ist. Für den Fall einer Revision stellte<br />
der Vorsitzende Richter in Aussicht, vor dem Bundesverwaltungsgericht<br />
würde die Bundeswehr noch deutlicher ins<br />
Stammbuch geschrieben bekommen, dass auch sie sich an<br />
Recht und Gesetz halten muss. So überrascht es nicht, dass die<br />
Bundeswehr auf die Revision verzichtet hat.<br />
Überraschen kann dagegen, dass Jung am 9. Juli darüber hinaus<br />
auch den Verzicht auf die Nutzung als Luft-Boden-Schießplatz<br />
erklärt hat. <strong>Hier</strong>für haben wir aber nichts als sein Wort. Jung<br />
selber oder seine Nachfolger kann es sich jederzeit anders überlegen<br />
und einen neuen Beschluss zur Inbetriebnahme bekannt<br />
geben, der dann in einem neuen Gerichtsverfahren überprüft<br />
<strong>werden</strong> könnte. Und die Sache hat noch einen Pferdefuß: Die<br />
Bundeswehr hat bisher nicht auf das Gelände an sich verzichtet.<br />
<strong>Sie</strong> prüft derzeit, ob sie es anderweitig nutzen will. Mit dieser<br />
Prüfung will sie sich bis nach der Bundestagswahl Zeit lassen.<br />
Dies ist rechtlich fragwürdig: Wenn eine Behörde ein Grundstück<br />
des Bundes in Besitz hat und nicht nutzt, dann muss sie -<br />
so das Verwaltungsrecht - unverzüglich prüfen, ob sie es zu einem<br />
anderen Zweck braucht, und es ansonsten an die Bundesanstalt<br />
für Immobilienaufgaben (BIMA) zurückgeben. Dazu<br />
kommt: Seit 1992 haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in<br />
Petitionen gefordert, die Heide für eine zivile Nutzung freizugeben.<br />
Der Bundestag hat am 2. Juli diesen Jahres diese Petitionen<br />
der Bundesregierung zur Erwägung überwiesen. Wenn die<br />
Regierung nun lediglich auf die Nutzung als Luft-Boden-<br />
Schießplatz verzichtet, ist sie der Forderung des Bundestags<br />
noch nicht gefolgt. Cornelia Behm (MdB Bündnis 90/Die<br />
Grünen) hat deshalb gegen die Beendigung des Petitionsverfahrens<br />
Einspruch eingelegt.<br />
FREIe HEIDe - was nun?<br />
Auch wenn bei der Bundeswehr noch nachgedacht wird - bei<br />
denen, die 17 Jahre lang für eine FREIe HEIDe gekämpft haben,<br />
ist die Frage längst beantwortet. Die Heide muss zivil <strong>werden</strong>.<br />
Am 14.9. fand in Rheinsberg eine Tourismuskonferenz<br />
unter Beteiligung von ca. 200 VertreterInnen von Kommunen,<br />
Hotel- und Gaststättengewerbe, den Ländern Mecklenburg-<br />
Vorpommern und Brandenburg und den Bürgerinitiativen<br />
statt. Dabei waren sich alle einig, dass einzig eine rein zivile<br />
Nutzung in Frage kommt. Jetzt geschehen parallel zwei Prozesse:<br />
Zum einen wird intensiv diskutiert, wie die Heide in Zukunft<br />
zivil genutzt <strong>werden</strong> soll. Zum anderen gibt es Überlegungen<br />
und Aktivitäten, um Rechtssicherheit herzustellen und<br />
das Gelände endgültig aus den Fängen der Bundeswehr zu befreien.<br />
Munitionsbelastung<br />
Ein Dreh- und Angelpunkt der Debatte um die zivile Nutzung<br />
ist die Frage der Munitionsbelastung und Munitionsräumung.<br />
Durch die ca. 40-jährische Nutzung als Heeresschießplatz und<br />
Luft-Boden-Schießplatz der Sowjetarmee ist das Gelände mit<br />
zahlreichen Blindgängern belastet. Die Bundeswehr unterscheidet<br />
eine Zone A (geringe Blindgängerbelastung) von<br />
6500 ha, eine Zone B (mittlere Blindgängerbelastung ) von<br />
1820 ha und eine Zone C (hohe Blindgängerbelastung