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Die Heide ist frei!<br />

Am 9. Juli 2009 hat Kriegsminister Jung verkündet: Die Bundeswehr verzichtet auf die Nutzung der Kyritz-<br />

Ruppiner Heide als Luft-Boden-Schießplatz. 17 Jahre hartnäckiger Kampf gegen das Bombodrom haben<br />

sich ausgezahlt. Die Mitarbeiter der „Sichelschmiede“ haben diese Kampf über lange Zeit mit geführt und<br />

auch dokumentiert – im nachfolgenden Beitrag ziehen <strong>Sie</strong> ein Resümee und berichten, wie es nun weitergeht.<br />

SICHELSCHMIEDE<br />

Auf der juristischen Ebene wurde der entscheidende Erfolg am<br />

27.3. errungen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigte,<br />

dass die Bundeswehr in der Kyritz-Ruppiner Heide nicht üben<br />

darf, weil sie die Beeinträchtigungen für die AnliegerInnen bei<br />

ihren Planungen nicht ausreichend berücksichtigt hat. Bis zu<br />

diesem Zeitpunkt hatten die Bundeswehr-Juristen offensichtlich<br />

geglaubt, sich auf Sonderrechte wie das Landbeschaffungsgesetz<br />

aus dem Jahr 1935 berufen zu können, mit dessen Hilfe<br />

das Militär jederzeit Land für sich reklamieren kann. Das Gericht<br />

meldete jedoch Zweifel an, ob ein solches Gesetz heute<br />

noch verfassungskonform ist. Für den Fall einer Revision stellte<br />

der Vorsitzende Richter in Aussicht, vor dem Bundesverwaltungsgericht<br />

würde die Bundeswehr noch deutlicher ins<br />

Stammbuch geschrieben bekommen, dass auch sie sich an<br />

Recht und Gesetz halten muss. So überrascht es nicht, dass die<br />

Bundeswehr auf die Revision verzichtet hat.<br />

Überraschen kann dagegen, dass Jung am 9. Juli darüber hinaus<br />

auch den Verzicht auf die Nutzung als Luft-Boden-Schießplatz<br />

erklärt hat. <strong>Hier</strong>für haben wir aber nichts als sein Wort. Jung<br />

selber oder seine Nachfolger kann es sich jederzeit anders überlegen<br />

und einen neuen Beschluss zur Inbetriebnahme bekannt<br />

geben, der dann in einem neuen Gerichtsverfahren überprüft<br />

<strong>werden</strong> könnte. Und die Sache hat noch einen Pferdefuß: Die<br />

Bundeswehr hat bisher nicht auf das Gelände an sich verzichtet.<br />

<strong>Sie</strong> prüft derzeit, ob sie es anderweitig nutzen will. Mit dieser<br />

Prüfung will sie sich bis nach der Bundestagswahl Zeit lassen.<br />

Dies ist rechtlich fragwürdig: Wenn eine Behörde ein Grundstück<br />

des Bundes in Besitz hat und nicht nutzt, dann muss sie -<br />

so das Verwaltungsrecht - unverzüglich prüfen, ob sie es zu einem<br />

anderen Zweck braucht, und es ansonsten an die Bundesanstalt<br />

für Immobilienaufgaben (BIMA) zurückgeben. Dazu<br />

kommt: Seit 1992 haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in<br />

Petitionen gefordert, die Heide für eine zivile Nutzung freizugeben.<br />

Der Bundestag hat am 2. Juli diesen Jahres diese Petitionen<br />

der Bundesregierung zur Erwägung überwiesen. Wenn die<br />

Regierung nun lediglich auf die Nutzung als Luft-Boden-<br />

Schießplatz verzichtet, ist sie der Forderung des Bundestags<br />

noch nicht gefolgt. Cornelia Behm (MdB Bündnis 90/Die<br />

Grünen) hat deshalb gegen die Beendigung des Petitionsverfahrens<br />

Einspruch eingelegt.<br />

FREIe HEIDe - was nun?<br />

Auch wenn bei der Bundeswehr noch nachgedacht wird - bei<br />

denen, die 17 Jahre lang für eine FREIe HEIDe gekämpft haben,<br />

ist die Frage längst beantwortet. Die Heide muss zivil <strong>werden</strong>.<br />

Am 14.9. fand in Rheinsberg eine Tourismuskonferenz<br />

unter Beteiligung von ca. 200 VertreterInnen von Kommunen,<br />

Hotel- und Gaststättengewerbe, den Ländern Mecklenburg-<br />

Vorpommern und Brandenburg und den Bürgerinitiativen<br />

statt. Dabei waren sich alle einig, dass einzig eine rein zivile<br />

Nutzung in Frage kommt. Jetzt geschehen parallel zwei Prozesse:<br />

Zum einen wird intensiv diskutiert, wie die Heide in Zukunft<br />

zivil genutzt <strong>werden</strong> soll. Zum anderen gibt es Überlegungen<br />

und Aktivitäten, um Rechtssicherheit herzustellen und<br />

das Gelände endgültig aus den Fängen der Bundeswehr zu befreien.<br />

Munitionsbelastung<br />

Ein Dreh- und Angelpunkt der Debatte um die zivile Nutzung<br />

ist die Frage der Munitionsbelastung und Munitionsräumung.<br />

Durch die ca. 40-jährische Nutzung als Heeresschießplatz und<br />

Luft-Boden-Schießplatz der Sowjetarmee ist das Gelände mit<br />

zahlreichen Blindgängern belastet. Die Bundeswehr unterscheidet<br />

eine Zone A (geringe Blindgängerbelastung) von<br />

6500 ha, eine Zone B (mittlere Blindgängerbelastung ) von<br />

1820 ha und eine Zone C (hohe Blindgängerbelastung

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