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Bei uns am Hof 5/2007 - ALPINETGHEEP

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12<br />

Neues<br />

5/<strong>2007</strong><br />

eine großzügige Firstentlüftung ein optimaler Luftaustausch<br />

möglich. <strong>Bei</strong> der Einstreu wird großer Wert auf<br />

die Qualität vom Stroh gelegt. Weiters wird großzügig<br />

mit der Einstreumenge umgegangen. Aus arbeitstechnischen<br />

Gründen gibt es keine Euterreinigung vor dem<br />

Melken und kein Ausmelken mit der Hand der Tiere. Die<br />

Melkzeugabnahme erfolgt automatisch. Die Holländer<br />

arbeiten nach dem geschilderten System, weil sie d<strong>am</strong>it<br />

erfolgreich sind und effektiver, professioneller und billiger<br />

Ziegenmilch produzieren als all ihre Mitbewerber.<br />

Sie sind Marktführer und nahezu auf allen europäischen<br />

MELDEPFLICHT<br />

für Verbringung von Schafen<br />

und Ziegen ab 1. Jänner 2008<br />

Unter Vorgabe der EU wurde in Österreich das VIS (Veterinärinformationssystem)<br />

Überschrift: Neues zur Seuchenprävention und<br />

-bekämpfung geschaffen. In den letzten Wochen haben<br />

MELDEPFLICHT für Verbringung von Schafen und Ziegen a<br />

Schaf- und Ziegenhalter vom VIS eine ausführliche<br />

Jänner 2008<br />

Anleitung<br />

Unter Vorgabe<br />

hinsichtlich<br />

der EU wurde in Österreich<br />

den neuen<br />

das VIS<br />

Bestimmungen<br />

(Veterinärinformationssystem)<br />

über<br />

zur<br />

Meldepflicht chenprävention und von -bekämpfung Tierverbringungen geschaffen. In den erhalten. letzten Wochen In haben der LK Schaf- und<br />

genhalter vom VIS eine ausführliche Anleitung hinsichtlich den neuen Bestimmungen ü<br />

und den betroffenen Verbänden mehrten sich seither die<br />

Meldepflicht von Tierverbringungen erhalten. In der LK und den betroffenen Verbänden<br />

Anfragen. mehrten sich seither Deshalb die Anfragen. seien Deshalb in Kürze seien in hier Kürze die hier die wichtigsten Neuerun<br />

Neuerungen zus<strong>am</strong>mengefasst: zus<strong>am</strong>mengefasst:<br />

Was muss innerhalb einer Wochen<br />

gemeldet werden:<br />

Abgang lebender Tiere (z.B. Verkauf zur<br />

Nutzung oder Schlachtung<br />

Zugang lebender Tiere<br />

Was muss nicht gemeldet<br />

werden:<br />

Verendung von Tieren und deren<br />

Transport zur Tierkörperverwertung<br />

Geburten vom Lämmer/Kitzen<br />

Untersuchungspflichtige Schlachtungen<br />

Kräftige Jungziegen vor der Deckperiode<br />

Märkten präsent.<br />

In Oberösterreich stellen viele Interessierte ihre Betriebe<br />

auf Ziegenhaltung um. All diese Umsteller sind gut beraten<br />

wenn sie sich von der ersten Stunde an professionelle<br />

Haltungs- und Arbeitsmethoden aneignen, d<strong>am</strong>it auch<br />

sie erfolgreich an der Ziegenmilchproduktion teilhaben.<br />

Oberflächlichkeit, Inkompetenz und das nicht Beachten<br />

von unbedingt notwendigen betriebswirtschaftlichen<br />

Erfolgsfaktoren führen unweigerlich zu Misserfolg. Erfolgreiche<br />

Mitbewerber sollen als Vorbilder akzeptiert<br />

werden, auch wenn bei <strong>uns</strong> die Umweltbedingungen und<br />

Voraussetzungen nicht so optimal wie in Holland sind.<br />

Wir wünschen den vielen Ziegenhaltern viel Erfolg und<br />

Konsequenz bei ihren Vorhaben und bei der Umsetzung.<br />

Ing. <strong>Hof</strong>er Franz<br />

Geschäftsführer<br />

Landesverband für Ziegenzucht und –haltung in OÖ<br />

Was muss Stichtag 1. April gemeldet<br />

werden:<br />

Tierbestand, Hausschlachtungen<br />

(=Eigenbedarf)<br />

Wo muss gemeldet werden<br />

VIS Veterinärinformationssystem:<br />

Tel.: 01-71128-8100 (8h –16h werktags)<br />

Fax:01-71128-7782<br />

www.ovis.at/ovis<br />

Bundesanstalt Statistik Österreich<br />

Direktion Raumwirtschaft<br />

Guglgasse 13<br />

1110 WIEN (innerhalb 4 Tage absenden)<br />

Wo kann nicht gemeldet werden<br />

<strong>Bei</strong> den Schaf- und<br />

Ziegenverbänden<br />

Da das VIS auf dem Prinzip der Gegenmeldung basiert<br />

(Herkunfts- und Bestimmungsbetrieb müssen melden)<br />

bracht noch angenommen werden.<br />

können nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Tiere<br />

weder rechtmäßig verbracht noch angenommen werden.<br />

Alle schaf-und ziegenhaltenden Betriebe, die bisher ihre<br />

Schaf- bzw. Ziegenzucht kostenlos bestellt werden.<br />

Tiere noch nicht gekennzeichnet haben, sollen dies daher<br />

raschest nachholen. Ohrmarken können beim OÖ<br />

Landesverband für Schaf- bzw. Ziegenzucht kostenlos<br />

ooe.at, bzw. www.ziegenland.com<br />

bestellt werden.<br />

Schafzuchtverband:<br />

Tel. 050/6902-1339, Fax 050-6902-1360<br />

E-Mail: lv.schafe@lk-ooe.at<br />

Ziegenzuchtverband:<br />

Tel.: 050/6902- 1448, Fax 050/6902-1697<br />

E-Mail: lv.ziegen@lk-ooe.at<br />

Da das VIS auf dem Prinzip der Gegenmeldung basiert (Herkunfts- und Bestimmungsb<br />

müssen melden) können nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Tiere weder rechtmäßig<br />

Alle schaf-und ziegenhaltenden Betriebe, die bisher ihre Tiere noch nicht gekennzeichn<br />

haben, sollen dies daher raschest nachholen. Ohrmarken können beim OÖ Landesverban<br />

Schafzuchtverband: Tel. 050/6902-1339, Fax 050-6902-1360 Email (lv.schafe@lk-ooe<br />

Ziegenzuchtverband: Tel.: 050/6902- 1448, Fax050-6902-1697 Email (lv.ziegen@lk-oo<br />

Bestellformulare können auch vom Internet heruntergeladen werden unter: www.schafe<br />

Bestellformulare können auch vom Internet heruntergeladen<br />

werden unter: www.schafe-ooe.at,<br />

bzw. www.ziegenland.com

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