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Zusammenfassung Verwaltungstrecht FS 2013 - Studentische ...

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Pflichten Privater berühren. Der Gesuchsteller kann verlangen, dass die Behörde widerrechtliche<br />

Handlungen unterlässt, einstellt oder widerruft, oder dass sie die Folgen widerrechtlicher<br />

Handlungen beseitigt oder die Widerrechtlichkeit der Handlung feststellt.<br />

Soweit die Kantone die Frage nicht geregelt haben, ist der Rechtsschutz gegen Realakte durch<br />

analoge Anwendung des jeweiligen einschlägigen Verfahrensrechts sicherzustellen. Dies kann<br />

entweder durch Erlass einer Feststellungsverfügung über den Realakt geschehen oder dadurch, dass<br />

der Realakt ausnahmsweise als Anfechtungsobjekt toleriert wird.<br />

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