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Zusammenfassung Verwaltungstrecht FS 2013 - Studentische ...

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und müssen amtlich publiziert werden. Die Rechtsverordnungen lassen sich weiter unterteilen in<br />

selbständige und unselbständige Verordnungen.<br />

Selbständige und unselbständige Verordnungen<br />

Selbständige Verordnungen sind die Ausnahme. Sie ergehen unmittelbar gestützt auf die<br />

Verfassung. Es gibt keine Zwischenstufe des formellen Gesetzes.<br />

Unselbständige Verordnungen stützen sich auf das Gesetz, den sie zugeordnet sind. Sie sind von<br />

Bestand dieses Gesetzes abhängig und verlieren ihre Geltung, sobald das Gesetz entfällt. Man<br />

unterscheidet hier zwischen Vollziehungsverordnungen und gesetzesvertretende Verordnungen.<br />

Vollziehungsverordnung und gesetzesvertretende Verordnung<br />

Kriterium dieser Unterscheidung ist das Verhältnis zum Gesetz. Es kommt darauf an ob die<br />

Verordnung durch das Gesetz vorbestimmt ist (Vollziehungsverordnung) oder ob sie zusätzlich<br />

Elemente enthält, die im Gesetz nicht angelegt sind (gesetzesvertretende Verordnung). In der Praxis<br />

lassen sich die Beiden oft nicht genau auseindanderhalten. Die Unterscheidung ist aber wichtig, da<br />

der Bundesrat eine besondere Ermächtigung für den Erlass von gesetzesvertretenden Verordnungen<br />

braucht, die Kompetenz für den Erlass von Vollziehungsverordnungen hat er aber bereits durch Art.<br />

182 II BV .<br />

Die Vollziehungsverordnung verdeutlicht lediglich den Inhalt des Gesetzes. Sie übernimmt also keine<br />

Gesetzesfunktion. Auch wenn eine gesetzliche Regelung bereits in der Sache vollständig ist, macht<br />

eine Vollziehungsverordnung Sinn, um das Gesetz so zu verdeutlichen, dass eine sichere und<br />

gleichmässige Anwendung des Gesetzes gewährleistet ist. Dazu verwendet auch die<br />

Vollziehungsverordnung ein gewisses Mass an Regeln, die so nicht im Gesetz stehen. Allerdings<br />

beschränkt sie sich auf sekundäres Recht und führt keine grundsätzlich neuen Rechte und Pflichten<br />

ein.<br />

Die gesetzesvertretende Verordnung ergänzt die gesetzliche Regelung, soweit das Gesetz selbst dazu<br />

ermächtigt. Sie übernimmt damit Gesetzesfunktion. Dennoch bleibt sie eine unselbständige<br />

Verordnung, denn auch sie ist vom Bestand des übergeordneten Gesetzes abhängig.<br />

Gesetzesvertretend Verordnungen treten typischerweise in folgenden Situationen auf: der<br />

Gesetzgeber hat bestimmte Fragen bewusst nicht geregelt und überlässt die Vervollständigung des<br />

Gesetzes der Exekutive. Oder der Gesetzgeber hat zwar eine vollständige Regelung erlassen, er will<br />

der Exekutive aber die Möglichkeit geben, Teile dieser Regelung unter Umständen zu durchbrechen.<br />

Der Erlass von gesetzesvertretenden Verordnungen setzt in jedem Fall einen entsprechende<br />

Delegationsnorm im Gesetz voraus. Zu beachten sind dabei die Delegationsgrundsätze der<br />

Gewaltenteilung.<br />

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