Benthin - Bundeskartellamt
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Sofern sie Einzelteile unabhängig vom System des Systemgebers zukaufen,<br />
beschränkt sich dies regelmäßig auf nichtfunktionale Teile.<br />
63. Grundsätzlich sind Komponenten nicht zwischen den Systemen unterschiedlicher<br />
Systemgeber kompatibel. Kein Konfektionär kann sich aus verschiedenen<br />
Quellen sämtliche Komponenten selbst beschaffen, da die Einzelteile jeweils<br />
funktional ineinandergreifen müssen. Dies bestätigte das Zielunternehmen im<br />
Laufe der Marktermittlung ausdrücklich. Nur in ihrem Systemzusammenhang<br />
ergeben die Teile ein Ganzes, das funktioniert und den Qualitätsanforderungen<br />
für seinen Gebrauch entspricht. Anderes gilt für funktionsferne Komponenten<br />
wie Schnüre und Griffe und einfache Vorrichtungen wie z.B. manuelle Stoffbohrer<br />
oder Stoffschneidevorrichtungen.<br />
64. Nach Auskunft von Konfektionären lohnt sich ein Fremdbezug in der Regel<br />
schon deshalb nicht, weil das Volumen der von ihnen nachgefragten Einzel-<br />
Komponenten aus wirtschaftlichen Aspekten heraus zu gering ist. Hier ist zu<br />
beachten, dass es für den Konfektionär nicht ausreicht, Bauteile für besonders<br />
häufig verkaufte Konfigurationen innerhalb einer Produktgruppe zu beschaffen.<br />
Vielmehr benötigt er auch sämtliche Komponenten für weniger oft nachgefragte<br />
Sonderformen. Auch ist angesichts der beschränkten Einkaufsvolumina und<br />
des Aufwands der Erschließung von Bezugsquellen die zu erzielende Ersparnis<br />
beim Direkteinkauf meist nicht ausreichend. Zudem kommt eine solche Beschaffung<br />
bei Dritten nur dann in Betracht, wenn die hohen Qualitätsanforderungen<br />
im Bereich der Maßprodukte gewahrt werden können. Gerade in diesem<br />
Punkt waren – wie die Marktermittlungen ergeben haben – die bisherigen<br />
Versuche der Erschließung alternativer Bezugsquellen von Seiten der größeren<br />
Konfektionäre nicht von Erfolg gekrönt, so dass insgesamt der Bezug von Einzelkomponenten<br />
aus Asien in der Branche nicht als gangbare Bezugsalternative<br />
gesehen wird.<br />
65. Die Anmelder lassen zwar selbst teilweise ihre Komponenten bei Zulieferern –<br />
auch aus dem asiatischen Raum – produzieren, allerdings nur unter der Voraussetzung,<br />
dass durch die Bündelung des Einkaufsvolumens Größenordnungen<br />
erreicht werden, die deren Bezug einschließlich der erforderlichen Qualitätskontrollen<br />
wirtschaftlich rechtfertigen.<br />
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