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Benthin - Bundeskartellamt

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Sofern sie Einzelteile unabhängig vom System des Systemgebers zukaufen,<br />

beschränkt sich dies regelmäßig auf nichtfunktionale Teile.<br />

63. Grundsätzlich sind Komponenten nicht zwischen den Systemen unterschiedlicher<br />

Systemgeber kompatibel. Kein Konfektionär kann sich aus verschiedenen<br />

Quellen sämtliche Komponenten selbst beschaffen, da die Einzelteile jeweils<br />

funktional ineinandergreifen müssen. Dies bestätigte das Zielunternehmen im<br />

Laufe der Marktermittlung ausdrücklich. Nur in ihrem Systemzusammenhang<br />

ergeben die Teile ein Ganzes, das funktioniert und den Qualitätsanforderungen<br />

für seinen Gebrauch entspricht. Anderes gilt für funktionsferne Komponenten<br />

wie Schnüre und Griffe und einfache Vorrichtungen wie z.B. manuelle Stoffbohrer<br />

oder Stoffschneidevorrichtungen.<br />

64. Nach Auskunft von Konfektionären lohnt sich ein Fremdbezug in der Regel<br />

schon deshalb nicht, weil das Volumen der von ihnen nachgefragten Einzel-<br />

Komponenten aus wirtschaftlichen Aspekten heraus zu gering ist. Hier ist zu<br />

beachten, dass es für den Konfektionär nicht ausreicht, Bauteile für besonders<br />

häufig verkaufte Konfigurationen innerhalb einer Produktgruppe zu beschaffen.<br />

Vielmehr benötigt er auch sämtliche Komponenten für weniger oft nachgefragte<br />

Sonderformen. Auch ist angesichts der beschränkten Einkaufsvolumina und<br />

des Aufwands der Erschließung von Bezugsquellen die zu erzielende Ersparnis<br />

beim Direkteinkauf meist nicht ausreichend. Zudem kommt eine solche Beschaffung<br />

bei Dritten nur dann in Betracht, wenn die hohen Qualitätsanforderungen<br />

im Bereich der Maßprodukte gewahrt werden können. Gerade in diesem<br />

Punkt waren – wie die Marktermittlungen ergeben haben – die bisherigen<br />

Versuche der Erschließung alternativer Bezugsquellen von Seiten der größeren<br />

Konfektionäre nicht von Erfolg gekrönt, so dass insgesamt der Bezug von Einzelkomponenten<br />

aus Asien in der Branche nicht als gangbare Bezugsalternative<br />

gesehen wird.<br />

65. Die Anmelder lassen zwar selbst teilweise ihre Komponenten bei Zulieferern –<br />

auch aus dem asiatischen Raum – produzieren, allerdings nur unter der Voraussetzung,<br />

dass durch die Bündelung des Einkaufsvolumens Größenordnungen<br />

erreicht werden, die deren Bezug einschließlich der erforderlichen Qualitätskontrollen<br />

wirtschaftlich rechtfertigen.<br />

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