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Benthin - Bundeskartellamt

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101. Neue Entwicklungen oder Gestaltungen textiler Behänge können einem Anbieter<br />

einen Vorsprung gegenüber seinen Wettbewerbern verleihen. So entwickelte<br />

HD ein Wabenplissee, bei dem die hintere Wand der Waben verkürzt ist, um<br />

der Wabenstruktur dauerhaft Stabilität zu verleihen. Soweit solche Stärken bestehen,<br />

sind Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Beteiligten jedoch<br />

nicht ersichtlich.<br />

b) Koppelung von Behang und Systemgeberleistung<br />

102. Im Zuge der Ermittlungen wurde von Marktteilnehmern die Befürchtung geäußert,<br />

das Zusammengehen der Zusammenschlussbeteiligten und die damit<br />

gewonnene Marktmacht könne dazu genutzt werden, dass die Beteiligten<br />

zwangsweise den Bezug ihrer Systemgeberleistungen an den gleichzeitigen<br />

Bezug von textilem Behang aus ihren Kollektionen koppeln. Umgekehrt könnten<br />

die Beteiligten begehrte Stoffe nur an solche Konfektionäre verkaufen, die<br />

auch Systeme der Beteiligten verwenden.<br />

103. Für die Zwecke der Zusammenschlusskontrolle ist ohne Bedeutung, ob die beschriebenen<br />

Verhaltensweisen gegen Art. 102 EG oder § 19, § 20 GWB verstoßen.<br />

Denn Aufgabe der Zusammenschlusskontrolle ist es, bereits der Entstehung<br />

von marktbeherrschenden Stellungen durch externes Wachstum vorzubeugen.<br />

Ob das nachgelagerte Verhalten Missbrauch von Marktbeherrschung<br />

ist, braucht daher im Rahmen von Fusionskontrollverfahren nicht beurteilt<br />

zu werden.<br />

104. Tatsächlich verfolgte HD ursprünglich ein Geschäftsmodell des „industriellen<br />

Franchisings“. Dieses Modell sah vor, dass sich der Konfektionär verpflichtete,<br />

100% des Materials und der Maschine von HD zu beziehen. Die entsprechenden<br />

Koppelungsverträge wurden auch als Lizenzverträge bezeichnet. Seit 1998<br />

praktiziert HD diese Art der Koppelung nicht mehr. Gleichwohl versucht HD<br />

weiterhin, an Systemnehmer auch textilen Behang zu veräußern. Dieses Ziel<br />

wird bei kleineren Konfektionären, die von HD nicht nur das System, sondern<br />

darüber hinaus auch Kollektionen abnehmen, regelmäßig leichter erreicht als<br />

bei den maßgeblichen Konfektionären. Nutzt ein Konfektionär die Kollektion eines<br />

Systemgebers, nimmt er automatisch auch den in der Kollektion vorgesehenen,<br />

vom Systemgeber angebotenen Behang ab. Die größeren Konfektionä-<br />

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