Benthin - Bundeskartellamt
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101. Neue Entwicklungen oder Gestaltungen textiler Behänge können einem Anbieter<br />
einen Vorsprung gegenüber seinen Wettbewerbern verleihen. So entwickelte<br />
HD ein Wabenplissee, bei dem die hintere Wand der Waben verkürzt ist, um<br />
der Wabenstruktur dauerhaft Stabilität zu verleihen. Soweit solche Stärken bestehen,<br />
sind Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Beteiligten jedoch<br />
nicht ersichtlich.<br />
b) Koppelung von Behang und Systemgeberleistung<br />
102. Im Zuge der Ermittlungen wurde von Marktteilnehmern die Befürchtung geäußert,<br />
das Zusammengehen der Zusammenschlussbeteiligten und die damit<br />
gewonnene Marktmacht könne dazu genutzt werden, dass die Beteiligten<br />
zwangsweise den Bezug ihrer Systemgeberleistungen an den gleichzeitigen<br />
Bezug von textilem Behang aus ihren Kollektionen koppeln. Umgekehrt könnten<br />
die Beteiligten begehrte Stoffe nur an solche Konfektionäre verkaufen, die<br />
auch Systeme der Beteiligten verwenden.<br />
103. Für die Zwecke der Zusammenschlusskontrolle ist ohne Bedeutung, ob die beschriebenen<br />
Verhaltensweisen gegen Art. 102 EG oder § 19, § 20 GWB verstoßen.<br />
Denn Aufgabe der Zusammenschlusskontrolle ist es, bereits der Entstehung<br />
von marktbeherrschenden Stellungen durch externes Wachstum vorzubeugen.<br />
Ob das nachgelagerte Verhalten Missbrauch von Marktbeherrschung<br />
ist, braucht daher im Rahmen von Fusionskontrollverfahren nicht beurteilt<br />
zu werden.<br />
104. Tatsächlich verfolgte HD ursprünglich ein Geschäftsmodell des „industriellen<br />
Franchisings“. Dieses Modell sah vor, dass sich der Konfektionär verpflichtete,<br />
100% des Materials und der Maschine von HD zu beziehen. Die entsprechenden<br />
Koppelungsverträge wurden auch als Lizenzverträge bezeichnet. Seit 1998<br />
praktiziert HD diese Art der Koppelung nicht mehr. Gleichwohl versucht HD<br />
weiterhin, an Systemnehmer auch textilen Behang zu veräußern. Dieses Ziel<br />
wird bei kleineren Konfektionären, die von HD nicht nur das System, sondern<br />
darüber hinaus auch Kollektionen abnehmen, regelmäßig leichter erreicht als<br />
bei den maßgeblichen Konfektionären. Nutzt ein Konfektionär die Kollektion eines<br />
Systemgebers, nimmt er automatisch auch den in der Kollektion vorgesehenen,<br />
vom Systemgeber angebotenen Behang ab. Die größeren Konfektionä-<br />
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