Benthin - Bundeskartellamt
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) Keine Bündelung sachlich benachbarter Bagatellmärkte<br />
93. Sinn und Zweck der Bagatellmarktklausel ist es, Vorhaben von der Fusionskontrolle<br />
auszunehmen, die einen gesamtwirtschaftlich unbedeutenden Markt betreffen.<br />
Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung eines Zusammenschlusses kann<br />
sich jedoch auch daraus ergeben, dass sich der Zusammenschluss auf mehrere<br />
sachlich getrennte Einzelmärkte auswirkt. Deshalb wird eine isolierte Betrachtung<br />
der Einzelmärkte dem Sinn und Zweck der Bagatellmarktklausel nicht<br />
immer gerecht. Vielmehr ist die Bagatellmarktklausel so auszulegen, dass unter<br />
bestimmten Umständen die in mehreren sachlich getrennten Einzelmärkten erzielten<br />
Umsätze für die Prüfung der Bagatellmarktschwelle zusammenzufassen<br />
sind. Eine solche Zusammenfassung der Märkte ist jedenfalls dann erforderlich,<br />
wenn es sich um gleichartige Einzelmärkte handelt, die in sachlicher Hinsicht<br />
und in ihrer Marktstruktur im Wesentlichen übereinstimmen. 14<br />
94. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor: die Systemmärkte für unterschiedliche<br />
Produktgruppen des innenliegenden Sonnenschutzes sind nicht gleichartig.<br />
95. Mit Blick auf Systemmärkte für die Produktgruppen Plissee und Horizontallamelle<br />
lässt die technische Verwandtschaft der Produkte eine Gleichartigkeit der<br />
Systemmärkte zunächst vermuten. Es bestehen jedoch deutliche Unterschiede<br />
in der jeweiligen Marktstruktur: Auf dem Systemmarkt für Plissee erreichen die<br />
Zusammenschlussbeteiligten einen gemeinsamen Marktanteil von [...%], auf<br />
dem Markt für Horizontaljalousien hingegen lediglich [...%]. Dieser Unterschied<br />
allein schließt eine Gleichartigkeit der Marktstruktur jedoch noch nicht aus. Die<br />
unterschiedlichen Marktanteile sind insbesondere dem Umstand geschuldet,<br />
dass mit MHZ der umsatzstärkste Konfektionär ein eigenes System für Horizontallamellen<br />
entwickelt hat und (ausschließlich für die Eigenfertigung) verwendet.<br />
Dieser Weg steht jedoch den kleineren Konfektionären nicht offen. Für<br />
vergleichbare Marktverhältnisse könnte sprechen, dass sich das relative Verhältnis<br />
der Marktanteile der Zusammenschlussbeteiligten auf den Systemmärkten<br />
für Plissee und Horizontaljalousie ähnelt (Plissee: HD/Blöcker [..]%, <strong>Benthin</strong><br />
[...%], d.h. 100:24; Horizontaljalousie HD/Blöcker [...%], F/B [...%], d.h. 100:20).<br />
Das Zielunternehmen hat jedoch im Laufe des Verfahrens Informationen bei-<br />
14 BGH, Beschluss vom 25.9.2007, KVR 19/07 - Sulzer/Kelmix Rz. 21ff.<br />
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