Benthin - Bundeskartellamt
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2. RÄUMLICHE MARKTABGRENZUNG<br />
2.1 Systemmärkte<br />
79. Soweit Systemmärkte betroffen sind, kann die räumliche Marktabgrenzung offen<br />
bleiben, denn aus Sicht der in Deutschland tätigen Konfektionäre ändert<br />
sich das Angebot an Systemen nicht durch eine geographische Ausdehnung<br />
des räumlich relevanten Marktes. Selbst bei Unterstellung eines europäischen<br />
oder sogar weltweiten Marktes ergeben sich für die Konfektionäre keine zusätzlichen<br />
Ausweichmöglichkeiten auf andere Systemgeber.<br />
2.2 Behang<br />
80. Die Ermittlungen der Beschlussabteilung haben gezeigt, dass Konfektionäre<br />
den zur Fertigung des Endprodukts benötigten textilen und nicht textilen Behang<br />
in einem Maße über die Grenzen Deutschlands hinweg nachfragen, die<br />
die Annahme eines zumindest EWR-weiten Marktes gebieten. Ob der räumlich<br />
relevante Markt noch weiter zu fassen ist, kann offen bleiben.<br />
2.3 Konfektionierung<br />
81. Der räumlich relevante Markt für die Konfektionierung von Maßprodukten ist<br />
national abzugrenzen. Die Anbieterstruktur unterscheidet sich zwischen europäischen<br />
Staaten merklich. Dies belegen sowohl die Ermittlungsergebnisse als<br />
auch die der Beschlussabteilung vorliegenden Strategiepapiere der Erwerberin.<br />
Die Nachfrager (Raumausstatter etc.) greifen jeweils auf national ansässige<br />
Konfektionäre zurück, weil für sie Lieferzeiten und Service von großer Bedeutung<br />
sind. Entsprechend bezeichneten befragte Konfektionäre die Nähe zum<br />
Kunden durch Fachberater als entscheidenden Erfolgsfaktor, weil sie sich hinsichtlich<br />
der Produktfertigung nur begrenzt von Wettbewerbern abheben könnten.<br />
In Deutschland tätige Konfektionäre beschränken sich regelmäßig auf das<br />
Inland und haben auch nicht die Möglichkeit, ihren Aktionsradius auszudehnen.<br />
Etwas anderes gilt – und dies auch nur beschränkt – für Konfektionäre, die<br />
über einen eigenen Vertrieb in anderen Ländern (hier insbesondere im<br />
deutschsprachigen Raum und Frankreich) verfügen. Schließlich unterscheiden<br />
sich nicht nur die national geprägten Qualitätsanforderungen an das Endpro-<br />
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