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Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

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der weichenden Erben zum tatsächlichen Ertragswert gelungen ist. Sie muss gleichzeitig als<br />

Zu- bzw. Abschlag zum derzeitigen EAW angesetzt werden. Da der Einheitswert laut Gesetz<br />

alle sechs Jahre aktualisiert werden müsste, werden diese Berechnungen mit den in Kapitel<br />

4.3 vorgestellten Daten aus den sechsjährigen Durchschnitten zu den Zeitpunkten der<br />

angedachten Einheitswertfeststellungen durchgeführt.<br />

Der Schleswig-holsteinische Durchschnittsbetrieb: Zu- bzw. Abschlagsberechnung auf<br />

Grundlage der Differenz zwischen dem aktualisierten und derzeitigen EAW<br />

Die Entwicklung des derzeitigen und des aktualisierten EAW wurde bereits in Kapitel 4.3 für<br />

alle 4 Betriebstypen aufgezeigt. Wird der aktualisierte EAW als gerechte Grundlage für die<br />

Berechnung der Kompensation der weichenden Erben angesehen, hätte bereits zum<br />

Zeitpunkt der Einheitswertfeststellung <strong>im</strong> Jahre 1964 ein Zuschlag zum derzeitigen EAW von<br />

1.039 €/ha oder dem 1,68-fachen des damaligen derzeitigen EAW angesetzt werden müssen<br />

(siehe Tabelle 11).<br />

Tabelle 11: Schleswig-holsteinischer Durchschnittsbetrieb: Zu- bzw. Abschlagsberechnung auf Grundlage der<br />

Differenz zwischen dem aktualisierten und derzeitigem EAW<br />

1964 1970 1976 1982 1988 1994 2000 2006 2010<br />

Durchschnitt<br />

Derzeitiger EAW (€/ha) 619 619 1.121 1.271 1.103 906 939 962 974 946<br />

Aktualisierter EAW (€/ha) 1.659 2.531 2.730 2.805 5.572 4.033 3.875 4.170 7.353 3.859<br />

Zu/Abschlag zum der.<br />

EAW (€/ha)<br />

1.039 1.911 1.609 1.534 4.469 3.127 2.936 3.209 6.379 2.913<br />

Zu/Abschlag <strong>im</strong><br />

Verhältnis zum der. EAW<br />

1,68 3,09 1,44 1,21 4,05 3,45 3,13 3,34 6,55 3,08<br />

Quelle: Eigene Berechnungen<br />

Da in den folgenden Jahren der aktualisierte EAW <strong>im</strong>mer weit über dem Niveau aus dem<br />

Jahre 1964 lag, hätte der Zuschlag zum derzeitigen EAW des schleswig-holsteinischen<br />

Durchschnittsbetriebes jeweils noch höher ausfallen müssen. In den Jahren 1988 und 2010<br />

hätten Zuschläge von 4.469 €/ha bzw. 6.379 €/ha auf den derzeitigen EAW aufgeschlagen<br />

werden müssen. Das ist gleichbedeutend mit einer Erhöhung des Zuschlages um den 4,05-<br />

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