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Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

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weiteren Betrachtungszeitpunkt. Aus der Differenz vom derzeitigen EAW und dem Soll-EAW<br />

kann dann jeweils der Zu- bzw. Abschlag berechnet werden, der bei Berücksichtigung der<br />

aktuellen wirtschaftlichen Situation der Betriebe hätte angesetzt werden müssen.<br />

Der schleswig-holsteinische Durchschnittsbetrieb: Zu- bzw. Abschlagsberechnung auf<br />

Grundlage des Verhältnisses vom aktualisierten EAW zum derzeitigen EAW <strong>im</strong> Basisjahr<br />

Da bei dieser Interpretation der Rechtslage der derzeitige EAW in dem Jahre 1964 als<br />

gerecht angesehen wird, ist in diesem Jahr kein Zu- bzw. Abschlag zum derzeitigen EAW zu<br />

beachten. Das für gerecht befundene Verhältnis von aktualisiertem EAW zum derzeitigen<br />

EAW bzw. Soll-EAW <strong>im</strong> Jahre 1964 betrug 0,37. Wird dieses Verhältnis auch <strong>im</strong> Jahre 1970<br />

für die Ermittlung des Soll-EAW genutzt, ergib sich ein Soll-EAW von 945 €/ha und damit aus<br />

der Differenz zum derzeitigen EAW ein Zuschlag in Höhe von 326 €/ha bzw. dem 0,53-fachen<br />

des derzeitigen EAW. Im Jahre 1976 wurde das Verhältnis vom aktualisierten EAW zum Soll-<br />

EAW neu angepasst. Daher entspricht der derzeitige EAW in diesem Basisjahr auch dem Soll-<br />

EAW und es ist erneut kein Zu- bzw. Abschlag zum derzeitigen EAW anzusetzen. Wird das<br />

ermittelte Verhältnis von 0,41 (siehe Tabelle 15) auch in den Jahren bis 2010 angewendet,<br />

ergeben sich die Soll-EAW zu den einzelnen Betrachtungszeitpunkten. Im Jahre 1982 hätte<br />

ein Abschlag 119 €/ha vom derzeitigen EAW abgerechnet werden müssen, in den folgen<br />

Jahren war dagegen ein Zuschlag zu berücksichtigen. Dieser lag zwischen 652 €/ha bzw. dem<br />

0,69-fachen des derzeitigen EAW <strong>im</strong> Jahre 2000 und 2.045 €/ha bzw. dem 2,10-fachen des<br />

derzeitigen EAW <strong>im</strong> Jahre 2010. Über den gesamten Betrachtungszeitraum hinweg fiel der<br />

derzeitige EAW <strong>im</strong> Durchschnitt 4 um 621 €/ha oder das 0,66-fache des derzeitigen EAW zu<br />

niedrig aus.<br />

4 Es wird darauf hingewiesen, dass alle ausgewiesenen Durchschnittswerte <strong>im</strong>mer den Mittelwert von allen<br />

Betrachtungszeitpunkten einschließlich der Basisjahre 1964 und 1976 ausweisen. Dies erleichtert insbesondere<br />

den Vergleich der verschiedenen Ansätze der Zuschlagsberechnung wie auch die Beurteilung der Ergebnisse<br />

aus den Kapiteln 5.3.1 und 5.3.2<br />

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