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Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

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Tabelle 30: Vergleich der Ergebnisse aus Kapitel 5.1 und Kapitel 5.3.1 für die spezialisierten Betriebstypen<br />

1976 1982 1988 1994 2000 2006 2010 Durchschnitt<br />

Marktfruchtbetriebe<br />

Akt. EAW 1.719 451 1.050 521 -921 209 3.479 930<br />

Soll-EAW 1.719 1.848 1.890 1.355 1.225 1.418 1.717 1.596<br />

Der. EAW 1.381 1.317 1.232 1.247 1.225 1.208 1.252 1.266<br />

Milchviehbetriebe<br />

Akt. EAW 2.825 3.168 6.612 4.319 5.395 5.130 8.521 5.139<br />

Soll-EAW 2.825 3.083 3.331 2.991 3.069 2.927 2.963 3.027<br />

Der. EAW 1.173 1.214 1.064 836 852 866 874 983<br />

Veredlungsbetriebe<br />

Akt. EAW 4.141 4.157 3.330 5.625 2.561 4.972 6.421 4.458<br />

Soll-EAW 4.141 4.921 4.640 5.197 4.525 4.813 4.855 4.727<br />

Der. EAW 2.675 3.068 2.796 1.763 1.884 1.847 1.867 2.272<br />

Quelle: Eigene Berechnungen<br />

5.3.2 Das Verhältnis der Kennzahlen zum derzeitigen EAW<br />

In diesem Kapitel wird, angelehnt an die Berechnung des Zu- bzw. Abschlages auf Grundlage<br />

des Verhältnisses vom aktualisierten zum derzeitigen EAW, davon ausgegangen, dass der<br />

Gesetzgeber als Bemessungsgrundlage für die Abfindung der Erben ein best<strong>im</strong>mtes<br />

Verhältnis vom aktualisierten EAW zum derzeitigen EAW akzeptiert hat. Da der aktualisierte<br />

EAW bzw. die tatsächlich in der Landwirtschaft erzielbaren Ertragswerte jedoch nie<br />

festgestellt wurde, ersetzen die in Kapitel 5.3 ermittelten Kennzahlen den aktualisierten<br />

EAW in der Zu bzw. Abschlagskalkulation. Der derzeitige EAW entspricht in den Jahren 1964<br />

und 1976 der gerechten Berechnungsgrundlage für die Erbabfindung, also dem Soll-EAW.<br />

Daher ist in den Basisjahren kein Zu- oder Abschlag zum derzeitigen EAW gerechtfertigt. In<br />

diesen Jahren wurde das Verhältnis der den aktualisierten EAW ersetzenden Kennzahlen<br />

zum derzeitigen EAW berechnet. Dieses Verhältnis wird dann wie in den in Kapitel 5.2<br />

durchgeführten Berechnungen zu den folgenden Betrachtungszeitpunkten wiederum als<br />

gerecht angesehen und für die Berechnung des Soll-EAW eingesetzt. Aus der Differenz des<br />

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