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Wirkungen der Ausbildungsplatzförderprogramme des Hessischen ...

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<strong>Wirkungen</strong> <strong>der</strong> Ausbildungsplatzför<strong>der</strong>programme<br />

Spezielle Fragen bezüglich <strong>des</strong> Altbewerberprogramms sind folgende:<br />

• Gibt es Überschneidungen mit dem Bun<strong>des</strong>programm „Ausbildungsbonus“ und<br />

kommunalen Programmen <strong>der</strong> Ausbildungsplatzför<strong>der</strong>ung? Wie können präzise<br />

Abgrenzungen zu diesen Programmen definiert werden?<br />

• Welche Schulabschlüsse weisen die durch das Programm geför<strong>der</strong>ten Auszubildenden<br />

auf?<br />

• Wie viele För<strong>der</strong>fälle sind auf das Kriterium Ausbildungsabbrecher zurück zu führen?<br />

Wie hoch ist die Abbrecherquote je För<strong>der</strong>jahrgang?<br />

• Welche Gründe führten zu welchem Zeitpunkt <strong>der</strong> Ausbildung zu den Abbrüchen?<br />

• Wurde vor <strong>der</strong> Aufnahme in das Altbewerberprogramm eine Einstiegsqualifizierung<br />

für Jugendliche (EQJ) o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e berufsvorbereitende Maßnahme<br />

(z. B. BGJ) durchlaufen? Wurde die Ausbildungszeit daraufhin verkürzt? 7<br />

7 Das Berufsgrundbildungsjahr BGJ und die EQJ zählen zu den schulischen Maßnahmen <strong>des</strong> Übergangssystems. Die Akzeptanz<br />

<strong>der</strong> Absolventen in <strong>der</strong> Wirtschaft ist in <strong>der</strong> Regel schlecht, da die duale Ausbildungsform besser an die betrieblichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen angepasst ist und eine betriebliche Sozialisation erfolgt. Für das BGJ besteht in Hessen noch bis<br />

zum 31.7.2009 eine Anrechnungspflicht, beim EQJ kann eine Verkürzung <strong>der</strong> Ausbildungszeit vereinbart werden. Die Anrechnungspflicht<br />

<strong>des</strong> BGJ führt häufig dazu, dass Unternehmen BGJ-Absolventen bei <strong>der</strong> Besetzung von Ausbildungsplätzen<br />

nicht berücksichtigen bzw. dass sie BGJ-Schülern eine Übernahme in Aussicht stellen, wenn sie das BGJ kurz<br />

vor <strong>des</strong>sen Abschluss abbrechen. Vgl. Schmidt, C./ Galetzka, C. (2006), S. 39f.<br />

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