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Wirkungen der Ausbildungsplatzförderprogramme des Hessischen ...

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HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –<br />

6 Die Ausbildungsplatzför<strong>der</strong>programme hessischer Kommunen<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung und (Aus-)Bildungsberatung weisen die Kreise<br />

mögliche Zuwendungsempfänger auf För<strong>der</strong>möglichkeiten für die Schaffung von<br />

(dualen) Ausbildungsplätzen in ihren Internetauftritten o<strong>der</strong> durch die entsprechenden<br />

Beratungsstellen hin.<br />

Darüber hinaus engagieren sich in Hessen viele Kommunen in arbeitsmarktpolitischen<br />

Programmen und Projekten. Sie beteiligen sich als Projektdurchführende<br />

(teilweise mittelbar durch ihre Beschäftigungsgesellschaften) mit eigenem Mitteleinsatz<br />

an För<strong>der</strong>programmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> EU.<br />

Einige Kreise haben zusätzlich im Rahmen ihrer Wirtschafts- und Arbeitsmarktför<strong>der</strong>maßnahmen<br />

eigene För<strong>der</strong>programme aufgelegt, die für ihre regionale Zuständigkeit<br />

Zusatzangebote für verschiedene Zielgruppen darstellen. Angesichts<br />

<strong>des</strong> Ausbildungsplatzmangels engagieren sich vier Landkreise in Hessen mit eigenen<br />

Programmen zur Ausbildungsplatzför<strong>der</strong>ung. Es sind dies <strong>der</strong> Schwalm-E<strong>der</strong>-<br />

Kreis, <strong>der</strong> Landkreis Waldeck-Frankenberg, <strong>der</strong> Landkreis Marburg-Biedenkopf und<br />

<strong>der</strong> Landkreis Limburg-Weilburg.<br />

Gemeinsam ist den För<strong>der</strong>angeboten <strong>der</strong> Kreise, dass sie nicht mit För<strong>der</strong>programmen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, Bun<strong>des</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> EU kombiniert werden dürfen (Kumulationsverbot)<br />

bzw. dass sie nur greifen, wenn kein an<strong>der</strong>es Programm für den För<strong>der</strong>fall<br />

existiert. (Nachrangigkeit). Gemeinsam ist ihnen zudem, dass grundsätzlich <strong>der</strong>/<br />

die Auszubildende den ersten Wohnsitz im Kreis haben muss und dass keine nahen<br />

verwandtschaftlichen Beziehungen zum Ausbildungsbetrieb bestehen. Teilweise<br />

wird für die För<strong>der</strong>fähigkeit auch von den Ausbildungsbetrieben verlangt, dass sie<br />

kreisansässig sind. Unterschiedlich sind die Zielgruppen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung und die Höhe<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>summen.<br />

Die in den Kreisen für die Ausbildungsplatzför<strong>der</strong>ung zuständigen Ämter bzw. Personen<br />

prüfen bei vorliegenden Anträgen, ob die För<strong>der</strong>bedingungen eingehalten<br />

werden bzw. ob zur Vermeidung von Doppelför<strong>der</strong>ungen beim Regierungspräsidium<br />

in Kassel Anträge auf Lan<strong>des</strong>för<strong>der</strong>ung gestellt wurden. Ebenso ist <strong>der</strong> Kontakt zu<br />

den jeweils zuständigen Dienststellen <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit sehr eng. Wegen<br />

<strong>der</strong> Nachrangigkeit <strong>der</strong> kommunalen Programme ist die Zahl <strong>der</strong> För<strong>der</strong>fälle<br />

insgesamt gering.<br />

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