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Wirkungen der Ausbildungsplatzförderprogramme des Hessischen ...

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<strong>Wirkungen</strong> <strong>der</strong> Ausbildungsplatzför<strong>der</strong>programme<br />

6.1 Schwalm-E<strong>der</strong>-Kreis 56<br />

Allgemeines<br />

Es werden Zuschüsse zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze für im<br />

Schwalm-E<strong>der</strong>-Kreis wohnhafte Ausbildungsplatzbewerber(innen) gewährt. Der<br />

Kreisausschuss unterstützt die ausbildungsberechtigten Handwerks-/ Gewerbe- und<br />

sonstigen Betriebe, die in ihren Betrieben zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen<br />

wollen. Träger von überbetrieblichen Ausbildungsstätten und Ausbildungsbetrieben,<br />

die zusätzliche Ausbildungsverhältnisse begründen, können ebenfalls Zuschüsse<br />

beantragen.<br />

Der Kreisausschuss gewährt <strong>des</strong>halb im Rahmen <strong>der</strong> im Regionalen Ausbildungsfonds<br />

bereitstehenden Mittel Zuschüsse zu den Kosten für die Schaffung zusätzlicher<br />

Ausbildungsplätze. Die Träger überbetrieblicher Ausbildungsstätten und Ausbildungsbetriebe<br />

erhalten Zuschüsse zu den nicht gedeckten Kosten (nachweisbare<br />

Defizite) <strong>der</strong> Berufsausbildung. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von För<strong>der</strong>ungsmitteln<br />

besteht nicht.<br />

Berechtigung und För<strong>der</strong>ungsvoraussetzungen<br />

Antragsberechtigt sind Inhaber ausbildungsberechtigter Betriebe <strong>der</strong> oben genannten<br />

Art und Träger von überbetrieblichen Ausbildungsstätten und Ausbildungsbetrieben.<br />

Von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung sind Ausbildungsverträge mit Verwandten ersten und zweiten<br />

Gra<strong>des</strong> und zwischen Ehegatten ausgenommen.<br />

Geför<strong>der</strong>t werden Ausbildungsverhältnisse, die unter Aufrechterhaltung <strong>des</strong> bisherigen<br />

Ausbildungsplatzbestan<strong>des</strong> zusätzlich geschaffen werden.<br />

Der Ausbildungsplatzbestand ergibt sich aus <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>des</strong><br />

Ausbildungsbeginns <strong>des</strong> neuen Ausbildungsverhältnisses, für das <strong>der</strong> Zuschuss beantragt<br />

wird, bestehenden Ausbildungsplatzverhältnisse <strong>des</strong> Antragstellers.<br />

Es wird jedoch min<strong>des</strong>tens <strong>der</strong> rechnerische Durchschnitt aus <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong><br />

Auszubildenden jeweils am 31.12. <strong>der</strong> letzten drei vor <strong>der</strong> Antragstellung liegenden<br />

Jahre – abgerundet auf eine ganze Zahl – zugrunde gelegt.<br />

Die Ausbildungsverträge müssen den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>des</strong> Berufsausbildungsgesetzes (BBiG) bzw. <strong>der</strong> Handwerksordnung<br />

(HwO) abgeschlossen werden.<br />

56 Vgl. http://www.schwalm-e<strong>der</strong>-kreis.de/index2.htm (Download: 13.01.2009)<br />

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