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Wirkungen der Ausbildungsplatzförderprogramme des Hessischen ...

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HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –<br />

För<strong>der</strong>berechtigte<br />

För<strong>der</strong>berechtigt sind:<br />

• Inhaber/innen von neu gegründeten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),<br />

• neu gegründete, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen, die mit<br />

Auszubildenden und gegebenenfalls <strong>der</strong>en gesetzlichen Vertretern/innen Ausbildungsverträge<br />

nach dem BBiG o<strong>der</strong> <strong>der</strong> HwO bzw. gleichgestellte Ausbildungsverträge<br />

abschließen o<strong>der</strong> abgeschlossen haben, sofern sie folgende Bedingungen<br />

erfüllen:<br />

Die Neugründung muss im Programmjahr o<strong>der</strong> in den vier vorausgegangenen<br />

Kalen<strong>der</strong>jahren erfolgt sein. Es muss sich um eine hauptberufliche selbständige<br />

Existenzgründung handeln.<br />

Die Neugründung muss keine erstmalige selbständige Existenzgründung sein;<br />

<strong>der</strong>/ die Betriebsinhaber/in darf jedoch innerhalb <strong>der</strong> letzten fünf Jahre vor <strong>der</strong><br />

aktuellen Existenzgründung keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit ausgeübt<br />

haben.<br />

Sind Betriebsinhaber/innen mehrere Personen, so müssen die oben genannten<br />

Voraussetzungen für alle Beteiligten (Teilhaber/innen und Gesellschafter/innen)<br />

vorliegen – gegebenenfalls auch für alle Gesellschafter/innen einer beteiligten<br />

Gesellschaft.<br />

Min<strong>der</strong>heitsbeteiligte mit einem Gesellschaftsanteil von unter 25 % bleiben bei<br />

<strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>berechtigung unberücksichtigt.<br />

Sofern alle Beteiligten (Teilhaber/innen und Gesellschafter/innen) die För<strong>der</strong>voraussetzungen<br />

erfüllen, muss <strong>der</strong> Antrag von jedem persönlich gestellt und vertreten<br />

werden.<br />

Die Möglichkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung besteht auch dann, wenn bei einer Existenzgründung<br />

ein bestehen<strong>des</strong> Unternehmen übernommen wird und dort zusätzliche<br />

Ausbildungsverhältnisse begründet werden. Bereits beim Vorgängerunternehmen<br />

begonnene Ausbildungsverhältnisse sind von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung ausgenommen.<br />

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