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Wirkungen der Ausbildungsplatzförderprogramme des Hessischen ...

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HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –<br />

nannten Zahl sind sowohl die Insolvenzen von Personengesellschaften (z. B. kleine<br />

Handwerksbetriebe) als auch von natürlichen Personen enthalten, so dass sie keinen<br />

verlässlichen Anhaltspunkt für die Zahl <strong>der</strong> betroffenen Auszubildenden gibt.<br />

Zudem zählen eigentlich solche Jugendliche zur Zielgruppe <strong>des</strong> Programms, die ihre<br />

Ausbildung aufgrund <strong>der</strong> wirtschaftlichen Probleme <strong>des</strong> Betriebs nicht beenden<br />

konnten. Eine Insolvenz führt hingegen nicht zwangsläufig zur Betriebsschließung<br />

bzw. zum Abbruch <strong>der</strong> Ausbildung.<br />

Betriebsschließungen werden in den Gewerbeabmeldungen (in Hessen 2005:<br />

61.902) registriert. Diese wie<strong>der</strong>um umfassen u. a. auch Fortzüge, Wechsel <strong>der</strong><br />

Rechtsform, Umgründungen, Gesellschafteraustritt und Betriebsübergaben, durch<br />

die bestehende Ausbildungsverhältnisse eventuell nicht beeinträchtigt werden.<br />

Auch die Kammern (IHK, HWK, diverse Kammern <strong>der</strong> freien Berufe) erfassen die<br />

Abmeldung von Mitglie<strong>der</strong>n. Allerdings werden die Gründe und die Folgen für evtl.<br />

bestehende Ausbildungsverhältnisse nicht systematisch festgehalten und ausgewertet.<br />

Zudem sind diese Register untereinan<strong>der</strong> nicht trennscharf (Doppelerfassungen)<br />

und überlappen sich auch z. B. mit den Gewerberegistern 15 und dem beim Amtsgericht<br />

geführten Handelsregister. Da die Gewerbesteuer eine kommunale Abgabe ist,<br />

werden diese Register dezentral geführt, was den Zugriff praktisch unmöglich<br />

macht. Wie Rückfragen bei den entsprechenden Stellen ergaben, haftet diesen Statistiken<br />

auch eine Ungenauigkeit an, weil Meldungen oft verspätet erfolgen o<strong>der</strong> zunächst<br />

ganz unterbleiben.<br />

Hinzu kommt, dass das Vorhandensein von Auszubildenden bei keiner dieser Meldungen,<br />

die sich jeweils auf den Betrieb beziehen, erfasst wird. Zusammenfassend<br />

muss daher festgestellt werden, dass die sehr heterogenen Datenquellen, die sich<br />

teilweise überlappen, keine verwertbaren Informationen zur Zahl <strong>der</strong> schließenden<br />

Betriebe – geschweige denn <strong>der</strong> betroffenen Auszubildenden – liefern. Auch kann<br />

keine näherungsweise Schätzung über die Zahl und Struktur <strong>der</strong> Ausbildungsverhältnisse<br />

erfolgen.<br />

15 Mit <strong>der</strong> Gewerbean- und abmeldung werden in <strong>der</strong> Regel folgende Behörden automatisch informiert: Finanzamt, Gewerbesteuerstelle<br />

<strong>des</strong> Steueramtes bei <strong>der</strong> Gemeinde (Gewerbesteuer-Hebenummer), die Berufsgenossenschaft, das Statistische<br />

Lan<strong>des</strong>amt, die Handwerkskammer (bei Handwerksberufen), die Industrie- und Handelskammer, das Handelsregistergericht,<br />

das Gewerbeaufsichtsamt, das Eichamt.<br />

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