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Wirkungen der Ausbildungsplatzförderprogramme des Hessischen ...

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HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –<br />

Voraussetzungen<br />

Der Auszubildende muss sich um eine berufliche Ausbildung bemüht haben. Er<br />

muss bei <strong>der</strong> Agentur für Arbeit o<strong>der</strong> bei dem Träger <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

als suchend gemeldet sein o<strong>der</strong> den Nachweis von min<strong>des</strong>tens fünf abgelehnten<br />

Bewerbungen je Kalen<strong>der</strong>jahr für ein Ausbildungsverhältnis erbringen.<br />

Die Ausbildung muss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem<br />

Berufsbildungsgesetz, <strong>der</strong> Handwerksordnung o<strong>der</strong> dem Seemannsgesetz erfolgen.<br />

Der Berufsausbildungsvertrag muss abgeschlossen worden sein. Der Ausbildungsbeginn<br />

muss zwischen dem 1. Juli 2008 dem 31. Dezember 2010 liegen. Dann, so<br />

ist <strong>der</strong>zeit geplant, läuft die För<strong>der</strong>ung aus.<br />

Von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse, die bereits durch<br />

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung nach SGB geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Art und Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

Die För<strong>der</strong>ung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung beträgt<br />

für je<strong>des</strong> zusätzliche Ausbildungsverhältnis:<br />

• 4.000 Euro, wenn die Ausbildungsvergütung 500 Euro unterschreitet,<br />

• 5.000 Euro, wenn die Ausbildungsvergütung min<strong>des</strong>tens 500 Euro und weniger<br />

als 750 Euro beträgt, und<br />

• 6.000 Euro, wenn die Ausbildungsvergütung min<strong>des</strong>tens 750 Euro beträgt.<br />

Der Ausbildungsbonus kann zugunsten von schwerbehin<strong>der</strong>ten Auszubildenden um<br />

30 % erhöht werden.<br />

Der Bun<strong>des</strong>tag hat im Juni 2009 beschlossen, das Gesetz zum Ausbildungsbonus<br />

dahin gehend zu än<strong>der</strong>n, dass Unternehmen auch dann den Zuschuss bekommen<br />

sollen, wenn sie Auszubildenden aus insolventen Unternehmen die Beendigung ihrer<br />

Lehre ermöglichen. 50<br />

5.1.2 Abgrenzung zum hessischen Altbewerberprogramm<br />

Nach § 421r Abs. 9 SGB III ist die Leistung <strong>des</strong> Ausbildungsbonus nachrangig,<br />

d. h., sie wird nur erbracht, soweit sie nicht für den gleichen Zweck durch Dritte erbracht<br />

wird. Leistungen Dritter zur Aufstockung <strong>der</strong> Leistung bleiben anrechnungsfrei.<br />

Daher gab es Anfang <strong>des</strong> Jahres 2009 in Hessen lediglich 139 Ausbildungsplätze,<br />

die nach diesem Programm geför<strong>der</strong>t wurden.<br />

50 Vgl. www.ausbildungsbonus.bmas.de/sites/generator/27680 (Download: 26.06.09).<br />

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