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Sozialrecht inklusive? - ASbH

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209<br />

RA Christian Au LL.M.<br />

19./20.04.2013<br />

V. Gesetzliche Krankenversicherung<br />

BSG, Urt. v. 15.11.2007 (Abgrenzung KV./.PV)<br />

• Abgrenzung erfolgt danach, ob die Krankenbehandlung<br />

bzw. Ausgleich einer Behinderung oder die<br />

Pflegebedürftigkeit die Hilfsmittelversorgung erforderlich<br />

macht<br />

• Ergibt sich danach ggf. die Zuständigkeit sowohl der<br />

Pflege- als auch der Krankenkasse, weil ein Hilfsmittel<br />

zugleich z.B. dem Behinderungsausgleich und der<br />

Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen dient,<br />

bleibt es beim Vorrang der Leistungspflicht der<br />

Krankenversicherung gegenüber der der Pflegekasse.<br />

• B 3 A 1/07 R.

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