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Sozialrecht inklusive? - ASbH

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33<br />

RA Christian Au LL.M.<br />

19./20.04.2013<br />

III. Sozialgesetzgebung in Deutschland<br />

§ 33 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe am<br />

Arbeitsleben<br />

• Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen<br />

erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung<br />

bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu<br />

verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am<br />

Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.<br />

• Die Leistungen umfassen insbesondere<br />

▫<br />

▫<br />

▫<br />

▫<br />

Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich<br />

vermittlungsunterstützende Leistungen,<br />

Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen<br />

Grundausbildung,<br />

individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung,<br />

u.v.m.

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