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Sozialrecht inklusive? - ASbH

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287<br />

RA Christian Au LL.M.<br />

14.04.2013<br />

III. Pflegeversicherung<br />

Widerspruch gegen Rückstufung<br />

• Tipp:<br />

▫ Der Widerspruch gegen eine Rückstufung hat aufschiebende<br />

Wirkung. Das bedeutet, die Pflegekasse ist verpflichtet, die<br />

Leistungen entsprechend der höheren Pflegestufe weiter zu<br />

gewähren, bis der Widerspruchsbescheid erlassen wurde. Wird der<br />

Widerspruchsbescheid mangels Klageerhebung bestandskräftig oder<br />

wird die Klage rechtskräftig abgewiesen, kann die Pflegekasse die<br />

Rückzahlung des überzahlten Betrags verlangen.

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