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rathaus information - CDU Krefeld

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„ r a t h a u s - i n f o r m a t i o n “ d e r C D U - F r a k t i o n i m R a t d e r S t a d t K r e f e l d<br />

Ein gemeinsamer Schulunterricht von behinderten<br />

und nicht behinderten Kindern<br />

und Jugendlichen verändere die bereits<br />

bestehenden kommunalen Aufgaben wesentlich,<br />

stellt die <strong>CDU</strong>-Schulpolitikerin<br />

fest. Damit die Inklusion gelingen könne,<br />

sei sehr viel Engagement von allen Beteiligten,<br />

aber auch ein ganzes Bündel von<br />

Investitionen nötig. So gelte es für die<br />

Kommunen beispielsweise, Klassenräume<br />

barrierefrei erreichbar zu machen, sog.<br />

Auszeiträume zu schaffen sowie Integrationshelfer<br />

und Assistenzpersonal zu bezahlen.<br />

Außerdem müssten geeignete Lehr-,<br />

Lern- und Hilfsmittel angeschafft werden.<br />

Die neuen Aufgaben seien mannigfaltig<br />

und verursachten deutliche Mehrkosten<br />

bei den Kommunen. Zu diesem eindeutigen<br />

Ergebnis komme das Gutachten des<br />

Staatsrechtlers Prof. Dr. Wolfram Höfling,<br />

Universität Köln, im Auftrag des Städtetages<br />

NRW. Deshalb sei das Land auch verpflichtet,<br />

den Kommunen die zusätzlichen<br />

Ausgaben zu erstatten, die mit der Inklusion<br />

verbunden sind.<br />

Deutliche Kritik übt die <strong>CDU</strong>-Politikerin an<br />

dem am 21. März 2013 von der rot-grünen<br />

NRW-Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf<br />

zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz,<br />

in dem die Inklusion geregelt werden<br />

soll. „Der Entwurf hat die Zweifel nicht genommen,<br />

sondern weiter verstärkt“, erklärt<br />

Stefanie Neukirchner und verweist auf<br />

zahlreiche Unmutsäußerungen aus Kommunen<br />

und Verbänden. Die <strong>CDU</strong> setze auf<br />

das Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“.<br />

So dürften Ausgaben und Aufgaben<br />

nicht planlos auf die Kommunen abgewälzt<br />

werden. Mit einem Stufenplan müssten<br />

realistische Etappenziele definiert werden.<br />

Zudem fordere die <strong>CDU</strong>, dass die Eltern<br />

zukünftig unabhängig beraten werden,<br />

welche Schulform für ihr Kind am besten<br />

geeignet sei. „Nicht Quote, sondern Qualität<br />

ist entscheidend“, so Stefanie Neukirchner<br />

mit Blick auf die Ausgestaltung<br />

der Förderschulen und der inklusiven Schulen.<br />

Das Thema "Inklusion" entwickele<br />

sich mehr und mehr zur „führenden Frage“<br />

in der Schulpolitik. Die Diskussion, wie die<br />

Qualität der Schulen sichergestellt werden<br />

könne, beschäftige viele Menschen: Lehrer,<br />

Eltern und Kinder, so die schulpolitische<br />

Sprecherin der <strong>Krefeld</strong>er <strong>CDU</strong>-<br />

Stadtratsfraktion, die sich den zehn Eckpunkten<br />

(„Gelingensbedingungen“) der<br />

<strong>CDU</strong>-Landtagsfraktion NRW, wie das Projekt<br />

"Inklusion" ausgestaltet werden müsse,<br />

ausdrücklich anschließt.<br />

Neue Niepkuhlenbrücke<br />

Der Bauausschuss hat einstimmig den Ersatzneubau<br />

der Geh- und Radwegbrücke<br />

über die Niepkuhlen beschlossen. Demnach<br />

entsteht die knapp 90 Meter lange<br />

neue Brücke mit einem Stahltragwerk mit<br />

Holzbohlenbelag und erhält ein Stahlgeländer<br />

mit Holzhandlauf. Die Baukosten<br />

belaufen sich voraussichtlich auf knapp<br />

475.000 Euro. Darin enthalten ist der<br />

Rückbau der bisherigen Brücke mit rund<br />

70.000 Euro. Die Finanzmittel stehen im<br />

aktuellen Haushalt zur Verfügung und sind<br />

freigegeben. Somit kann jetzt mit der Maßnahme<br />

begonnen werden, damit die für<br />

Radfahrer und Fußgänger wichtige kurze<br />

Verbindung wieder hergestellt wird.<br />

Das neue Bauwerk entsteht mit zehn Einzelfeldern<br />

nach dem Baukastenprinzip, das<br />

heißt, jedes Einzelfeld erhält einen identischen<br />

Aufbau. Die Einzelfeldlängen entsprechen<br />

dem Bestand und betragen rund<br />

achteinhalb Meter. Die Breite der Brücke<br />

zwischen den Geländern wird drei Meter<br />

betragen. Das Haupttragwerk wird in<br />

Stahlbauweise erstellt. Der Brückenbelag<br />

soll aus Eichenholzbohlen bestehen. Dazu<br />

wurde ein feuerverzinktes und beschichtetes<br />

Stahlgeländer in Kombination mit einem<br />

Handlauf aus Eichenholz geplant. Es<br />

wird ein Füllstabgeländer mit einer Höhe<br />

von 120 Zentimetern über der Oberkante<br />

des Bohlenbelags aus Einzelelementen mit<br />

einer Länge von rund 1,80 Metern angeordnet.<br />

Pfosten, Holme, Riegel und Füllstäbe<br />

sollen aus Flachstahl bestehen. Alle<br />

Stahlbauteile sind feuerverzinkt und erhalten<br />

eine zusätzliche Beschichtung.<br />

Die Wartungskosten werden nach dem Material<br />

aufgegliedert. Die Hauptkonstruktion<br />

besteht ausschließlich aus feuerverzinktem<br />

Baustahl. Die durchschnittlichen, jährlichen<br />

Wartungskosten für Stahlbauteile<br />

werden mit 1,5 Prozent der Herstellungskosten<br />

(rund 3.000 Euro) beziffert. Für ungeschützte<br />

Holzbauteile des Gehwegbelags<br />

sind 3,5 Prozent der Herstellungskos-<br />

<strong>Krefeld</strong>, 30. Juli 2013 Seite 13

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