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rathaus information - CDU Krefeld

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„ r a t h a u s - i n f o r m a t i o n “ d e r C D U - F r a k t i o n i m R a t d e r S t a d t K r e f e l d<br />

men der Stadtentwicklung und Denkmalpflege.<br />

Michael Groschek, Minister für Bauen,<br />

Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen, sprach zu<br />

Beginn der Tagung über das Thema „Historische<br />

Stadtkerne sind Wohnquartiere“.<br />

„Hier lebt man in gebauter Geschichte“, so<br />

der Minister. Die alte Bausubstanz müsse<br />

mit Leben gefüllt sein. Die energetische<br />

Ertüchtigung von Altbauten sei dabei eine<br />

Herausforderung. „Klimaziele kann man<br />

bei Häusern aus dem 18. Jahrhundert nicht<br />

erreichen“, so der Minister. Der demografische<br />

Wandel und der altengerechte Umbau<br />

von Altbauten sei ein weiterer Aspekt, den<br />

es im Einklang mit dem Denkmalschutz zu<br />

beachten gelte. Der <strong>Krefeld</strong>er Beigeordnete<br />

Martin Linne informierte über die Sanierung<br />

des historischen Stadtkerns Linn,<br />

welcher den Teilnehmer durch Führungen<br />

anschließend vorgestellt wurde.<br />

Nachfrage nach Bauland<br />

Die Nachfrage nach Bauland ist in <strong>Krefeld</strong><br />

ungebrochen. Dieser Bedarf soll – wenn<br />

möglich – nicht auf Ackerflächen im Außenbereich<br />

gedeckt werden. Deshalb hat<br />

man in <strong>Krefeld</strong> beschlossen, ein Baulandkataster<br />

aufzustellen, das ungenutzte und<br />

minder genutzte Grundstücke im Stadtgebiet<br />

erfasst. Dieses soll Bauwilligen und<br />

Architekten als Information und Entscheidungshilfe<br />

dienen. Es enthält einerseits<br />

Baulücken, die nach dem Baugesetzbuch<br />

bebaubar sind. Andererseits werden Baugrundstücke<br />

in Bereichen rechtkräftiger<br />

Bebauungspläne aufgeführt. Das Baulandkataster<br />

der Stadt <strong>Krefeld</strong> enthält zurzeit<br />

etwa 850 Flächen, die für Wohnungsbau<br />

nutzbar sein könnten.<br />

Aus Gründen des Datenschutzes werden<br />

keine Angaben zu Eigentümern – Ausnahme<br />

Eigentümer Stadt <strong>Krefeld</strong> – gemacht.<br />

Die Vorstellung eines Baugrundstücks gibt<br />

lediglich einen ersten Hinweis auf eine<br />

Bebauungsmöglichkeit. Detaillierte Informationen<br />

zum betreffenden Grundstück, zu<br />

Eigentümern und zu sonstigen Grundstücksfestsetzungen<br />

müssen von den Interessenten<br />

eigenständig ermittelt werden.<br />

Mit der Veröffentlichung am 27. Juni 2013<br />

im Amtsblatt der Stadt <strong>Krefeld</strong> erfolgt nach<br />

vier Wochen die Freischaltung auf der folgenden<br />

Internetseite<br />

www.krefeld.de/baulandkataster. Weitere<br />

Informationen stehen im Amtsblatt der<br />

Stadt <strong>Krefeld</strong>, Nummer 26. Das Amtsblatt<br />

liegt unter anderem im Foyer des Rathauses,<br />

Von-der-Leyen-Platz 1, aus.<br />

Inklusions-Gesetz<br />

Die <strong>CDU</strong>-Fraktion im nordrheinwestfälischen<br />

Landtag sieht sich in ihrer<br />

Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung<br />

zur Inklusion von Kindern mit Behinderung<br />

in Regelschulen durch eine Expertenanhörung<br />

im Parlament bestätigt.<br />

„Das Erreichen von Verbesserungen beim<br />

gemeinsamen Unterrichtsangebot für Kinder<br />

mit und ohne Behinderung ist eine<br />

wichtige Aufgabe, die alle Beteiligten auch<br />

bei uns in <strong>Krefeld</strong> vor große Herausforderungen<br />

stellt“, erläuterte der Unionsabgeordnete<br />

Winfried Schittges die Sichtweise<br />

seiner Fraktion.<br />

Der Entwurf der Regierung biete jedoch<br />

„keine ausreichende Rechtssicherheit“. So<br />

werde insbesondere die Anwendbarkeit<br />

des Konnexitätsprinzips auf das Gesetzesvorhaben<br />

geleugnet, um das Land von der<br />

Pflicht zur Erstattung von Mehraufwendungen<br />

seitens der Kommunen zu befreien.<br />

Diese Sichtweise sei jedoch von zahlreichen<br />

angehörten Experten in Frage gestellt<br />

worden.<br />

Darüber hinaus beinhalte der Gesetzentwurf<br />

„keine verlässlichen Grundlagen für<br />

eine ausreichende Lehrerausstattung“,<br />

führte Schittges weiter aus. Dies gelte insbesondere<br />

für „eine weitgehende Doppelbesetzung<br />

in inklusiven Klassen“. Außerdem<br />

gebe es „keine Vorgaben für eine ausreichende<br />

Vorbereitung der Lehrerinnen<br />

und Lehrer“.<br />

Ebenso fehle es an ausreichenden Möglichkeiten<br />

der Elternberatung. Besonders<br />

problematisch sei in diesem Zusammenhang,<br />

dass es „kein echtes Elternwahlrecht<br />

zwischen der herkömmlichen Förderschule<br />

und einer inklusiven Beschulung“ gebe, so<br />

der Abgeordnete.<br />

Neues Online-Magazin der JU Ost<br />

<strong>Krefeld</strong>, 30. Juli 2013 Seite 43

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