KRH Nachrichten - Klinikum Region Hannover GmbH
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<strong>KRH</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />
Frauenklinik des <strong>KRH</strong> <strong>Klinikum</strong>s Nordstadt zum Onko-Café und zum Onko-Stammtisch. Zudem berät<br />
die „Akutgruppe“ Patientinnen, die kurz vor oder am Beginn der Therapie stehen.<br />
Im zertifizierten Kooperativen Brustzentrum des <strong>KRH</strong> <strong>Klinikum</strong>s <strong>Hannover</strong>, zu dem neben dem <strong>KRH</strong><br />
<strong>Klinikum</strong> Nordstadt auch die <strong>KRH</strong> Kliniken Robert Koch Gehrden, Großburgwedel und Neustadt am<br />
Rübenberge gehören, werden jährlich mehr als 1.400 Patientinnen mit Brustkrebs stationär und über<br />
4.000 ambulant behandelt.<br />
Die AWO Jugendwerkstatt Nadelöhr unterstützt und berät junge Frauen bei der beruflichen<br />
Orientierung und Qualifizierung, hilft bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche und bietet eine<br />
umfangreiche Unterstützung in den Bereichen Bildung und Lebensplanung an.<br />
FAMILIENMITGLIED PFLEGEN UND WEITER BERUFSTÄTIG SEIN<br />
BUNDESREGIERUNG FÜHRT GESETZLICHE REGELUNG ZUR<br />
FAMILIENPFLEGEZEIT EIN<br />
Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Der demografische Wandel wird für viele Berufstätige<br />
deutlich spürbar, wenn sie mit der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen konfrontiert sind. Oftmals<br />
führt die Doppelbelastung dazu, dass die Berufstätigkeit zugunsten der Pflege aufgegeben werden<br />
muss.<br />
Die Familienpflegezeit gibt Arbeitnehmer/-innen nun die Möglichkeit, ihre Stundenzahl so weit zu<br />
reduzieren, dass sie parallel zur Pflege eines ihnen nahenstehenden Menschen weiterhin erwerbstätig<br />
sein können. Das Familienpflegezeitgesetz sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen<br />
Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Während dieser Zeit<br />
erfolgt eine Gehaltsaufstockung um die Hälfte des reduzierten Arbeitsentgelts. Zum Ausgleich müssen<br />
sie im Anschluss an die Pflegezeit wieder zu ihrer alten Arbeitszeit zurückkehren, erhalten aber so<br />
lange ein verringertes Gehalt, bis der Vorschuss nachgearbeitet ist. Um das Risiko von<br />
Berufsunfähigkeit oder – im schlimmsten Falle – den Tod des Arbeitnehmers abzusichern, müssen<br />
Beschäftigte, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollen, eine Versicherung abschließen.<br />
Es besteht - ähnlich wie bei der Altersteilzeit - kein Anspruch auf die Familienpflegezeit, sondern es<br />
bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers und einer individuellen Vereinbarung. Während der<br />
Pflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der sich auch auf die Nachpflegephase erstreckt.<br />
Der Vorteil gegenüber einer „informellen Regelung“ besteht darin, dass sich beide Seiten im<br />
Zweifelsfall auf verbindliche Rahmenbedingungen berufen können, die sie vor Beginn der<br />
Familienpflegezeit vereinbart haben.<br />
Die Familienpflegezeit hat Vorteile für beide Seiten: Die oder der pflegende Beschäftigte hat neben<br />
den körperlichen und emotionalen Belastungen, welche mit der Pflege einhergehen, nicht den<br />
zusätzlichen Druck, seinem Job nicht mehr gerecht werden zu können oder wegen eines<br />
Arbeitsplatzverlusts finanziell in Bedrängnis zu geraten. Für den Arbeitgeber bleiben qualifizierte<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Unternehmen erhalten, ohne dass deren Gesundheit,<br />
Motivation und Leistungsfähigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden.<br />
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