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KRH Nachrichten - Klinikum Region Hannover GmbH

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<strong>KRH</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />

Frauenklinik des <strong>KRH</strong> <strong>Klinikum</strong>s Nordstadt zum Onko-Café und zum Onko-Stammtisch. Zudem berät<br />

die „Akutgruppe“ Patientinnen, die kurz vor oder am Beginn der Therapie stehen.<br />

Im zertifizierten Kooperativen Brustzentrum des <strong>KRH</strong> <strong>Klinikum</strong>s <strong>Hannover</strong>, zu dem neben dem <strong>KRH</strong><br />

<strong>Klinikum</strong> Nordstadt auch die <strong>KRH</strong> Kliniken Robert Koch Gehrden, Großburgwedel und Neustadt am<br />

Rübenberge gehören, werden jährlich mehr als 1.400 Patientinnen mit Brustkrebs stationär und über<br />

4.000 ambulant behandelt.<br />

Die AWO Jugendwerkstatt Nadelöhr unterstützt und berät junge Frauen bei der beruflichen<br />

Orientierung und Qualifizierung, hilft bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche und bietet eine<br />

umfangreiche Unterstützung in den Bereichen Bildung und Lebensplanung an.<br />

FAMILIENMITGLIED PFLEGEN UND WEITER BERUFSTÄTIG SEIN<br />

BUNDESREGIERUNG FÜHRT GESETZLICHE REGELUNG ZUR<br />

FAMILIENPFLEGEZEIT EIN<br />

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Der demografische Wandel wird für viele Berufstätige<br />

deutlich spürbar, wenn sie mit der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen konfrontiert sind. Oftmals<br />

führt die Doppelbelastung dazu, dass die Berufstätigkeit zugunsten der Pflege aufgegeben werden<br />

muss.<br />

Die Familienpflegezeit gibt Arbeitnehmer/-innen nun die Möglichkeit, ihre Stundenzahl so weit zu<br />

reduzieren, dass sie parallel zur Pflege eines ihnen nahenstehenden Menschen weiterhin erwerbstätig<br />

sein können. Das Familienpflegezeitgesetz sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen<br />

Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Während dieser Zeit<br />

erfolgt eine Gehaltsaufstockung um die Hälfte des reduzierten Arbeitsentgelts. Zum Ausgleich müssen<br />

sie im Anschluss an die Pflegezeit wieder zu ihrer alten Arbeitszeit zurückkehren, erhalten aber so<br />

lange ein verringertes Gehalt, bis der Vorschuss nachgearbeitet ist. Um das Risiko von<br />

Berufsunfähigkeit oder – im schlimmsten Falle – den Tod des Arbeitnehmers abzusichern, müssen<br />

Beschäftigte, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollen, eine Versicherung abschließen.<br />

Es besteht - ähnlich wie bei der Altersteilzeit - kein Anspruch auf die Familienpflegezeit, sondern es<br />

bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers und einer individuellen Vereinbarung. Während der<br />

Pflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der sich auch auf die Nachpflegephase erstreckt.<br />

Der Vorteil gegenüber einer „informellen Regelung“ besteht darin, dass sich beide Seiten im<br />

Zweifelsfall auf verbindliche Rahmenbedingungen berufen können, die sie vor Beginn der<br />

Familienpflegezeit vereinbart haben.<br />

Die Familienpflegezeit hat Vorteile für beide Seiten: Die oder der pflegende Beschäftigte hat neben<br />

den körperlichen und emotionalen Belastungen, welche mit der Pflege einhergehen, nicht den<br />

zusätzlichen Druck, seinem Job nicht mehr gerecht werden zu können oder wegen eines<br />

Arbeitsplatzverlusts finanziell in Bedrängnis zu geraten. Für den Arbeitgeber bleiben qualifizierte<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Unternehmen erhalten, ohne dass deren Gesundheit,<br />

Motivation und Leistungsfähigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden.<br />

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