Das neue Programm als pdf-Datei - VHS Darmstadt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
(AGB)<br />
1. Allgemeines<br />
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen<br />
der vhs<br />
(2) Wer sich zu einer Veranstaltung der<br />
Volkshochschule <strong>Darmstadt</strong> (vhs) anmeldet,<br />
erkennt die AGB und die gültigen<br />
Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte<br />
an.<br />
(3) Studienreisen und Exkursionen, die<br />
einen Dritten <strong>als</strong> Veranstalter und Vertragspartner<br />
ausweisen, sind keine Veranstaltungen<br />
der vhs. Insoweit tritt die vhs<br />
nur <strong>als</strong> Vermittler auf.<br />
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B.<br />
Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen,<br />
soweit sich aus diesen AGB oder aus dem<br />
dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht<br />
bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes<br />
ergibt, der Schriftform (gleichwertig:<br />
Telefax, E-Mail, Online-Anmeldung).<br />
2. Anmeldung und Vertragsschluss<br />
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen<br />
ist unverbindlich. Die vhs behält sich vor,<br />
Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen.<br />
(2) Die Anmeldung für eine Veranstaltung<br />
ist ein Vertragsangebot. Bei der Anmeldung<br />
sind alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen<br />
Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag<br />
kommt nach Eingang der Anmeldung<br />
zustande. Damit werden vertragliche<br />
Rechte und Pflichten zwischen der vhs<br />
und dem/der Anmeldenden begründet.<br />
(3) Sofern ein Dritter (Arbeitgeber, Behörde<br />
o. a.) das Entgelt und zusätzlich anfallende<br />
Kosten übernimmt, ist die Vorlage<br />
einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung<br />
erforderlich. Abs. (2) gilt entsprechend.<br />
(4) <strong>Das</strong> gesetzliche Widerrufsrecht bei<br />
Fernabsatzgeschäften wird durch diese<br />
Regelungen nicht berührt.<br />
(5) Die vhs darf die Teilnahme an einer<br />
Veranstaltung von persönlichen und/oder<br />
sachlichen Voraussetzungen abhängig<br />
machen.<br />
3. Entgelt<br />
(1) <strong>Das</strong> Veranstaltungsentgelt ergibt sich<br />
aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen<br />
Ankündigung der vhs (<strong>Programm</strong>heft,<br />
Aushang, Homepage, etc.) und setzt<br />
sich zusammen aus dem Unterrichtsentgelt<br />
und einer Verwaltungskostenpauschale<br />
i. H. v. 5 EUR, die für Lernberatung, Kurswechsel,<br />
Teilnahmebescheinigung und<br />
<strong>Programm</strong>heft erhoben wird.<br />
(2) <strong>Das</strong> Entgelt wird durch die schriftliche<br />
Anmeldung, die Teilnahme am Kurs oder<br />
die Eintragung in die Einschreibeliste in<br />
voller Höhe fällig.<br />
(3) Der/die Anmeldende kann das Entgelt<br />
bar im Servicebüro der vhs zu den Öffnungszeiten<br />
zahlen oder eine Einzugsermächtigung<br />
(Online-Anmeldung, Anmelde-<br />
Postkarte, Fax-Anmeldung) erteilen. <strong>Das</strong><br />
Entgelt wird erst nach Beginn der Veranstaltung<br />
vom angegebenen Konto der/des<br />
Anmeldenden abgebucht.<br />
4. Ermäßigungen<br />
(1) Folgende Ermäßigungen werden nur Personen<br />
mit Wohnsitz in <strong>Darmstadt</strong> gewährt:<br />
50 % Ermäßigung bei nachgewiesenem<br />
Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch<br />
II (Arbeitslosengeld II und<br />
Sozialgeld), dem Sozialgesetzbuch XII<br />
(Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter)<br />
oder dem Asylbewerberleistungsgesetz;<br />
50 % Ermäßigung bei Vorlage einer gültigen<br />
Teilhabecard der Stadt <strong>Darmstadt</strong>;<br />
50 % Ermäßigung bei Vorlage einer Seniorencard<br />
S der Stadt <strong>Darmstadt</strong> und des<br />
Landkreises <strong>Darmstadt</strong>-Dieburg;<br />
25% Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug<br />
von Arbeitslosengeld I oder Wohngeld;<br />
25% Ermäßigung bei Nachweis einer<br />
Schwerbehinderung oder gegen Vorlage<br />
einer Seniorencard A der Stadt <strong>Darmstadt</strong><br />
und des Landkreises <strong>Darmstadt</strong>-Dieburg.<br />
Nachweise sollen nicht älter <strong>als</strong> 3 Monate<br />
sein.<br />
(2) Der Ermäßigungsanspruch muss bei<br />
der Anmeldung, spätestens jedoch bis zu<br />
Veranstaltungsbeginn geltend gemacht<br />
und nachgewiesen werden. Sollten die Ermäßigungsnachweise<br />
nicht vorliegen oder<br />
nicht anerkannt werden, wird das volle<br />
Entgelt fällig.<br />
5. Organisatorische Änderungen<br />
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass<br />
eine Veranstaltung durch eine bestimmte<br />
Lehrkraft durchgeführt wird. <strong>Das</strong> gilt auch<br />
dann, wenn die Veranstaltung mit dem<br />
Namen einer Lehrkraft angekündigt wurde.<br />
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund<br />
und in einem dem/der Teilnehmenden<br />
zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt<br />
der Veranstaltung ändern.<br />
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus<br />
von der vhs nicht zu vertretenden Gründen<br />
ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung<br />
einer Lehrkraft), kann sie nachgeholt<br />
werden. Ein Anspruch hierauf besteht<br />
jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht<br />
nachgeholt, gilt nachfolgende Ziffer 6<br />
Abs. (2) Satz 2 und 3 sinngemäß.<br />
6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs<br />
(1) Die Mindestzahl der Teilnehmenden<br />
wird in der Ankündigung der Veranstaltung<br />
angegeben, ansonsten beträgt sie 10 Personen.<br />
Wird diese Mindestzahl nicht erreicht,<br />
kann die vhs vom Vertrag zurücktreten.<br />
Kosten entstehen den Angemeldeten<br />
hierdurch nicht. Über Ausnahmen bei<br />
der Mindestteilnehmerzahl entscheidet die<br />
vhs-Fachbereichsleitung. Kurse mit kleineren<br />
Lerngruppen können nur mit erhöhtem<br />
Kursentgelt oder Verkürzung der Laufzeit<br />
stattfinden.<br />
(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten<br />
oder ihn kündigen, wenn eine<br />
Veranstaltung aus Gründen, die die vhs<br />
nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer<br />
Dozentin wegen Krankheit) ganz oder teilweise<br />
nicht stattfinden kann. In diesem<br />
Fall ist nur das Entgelt für die bereits erfolgte<br />
Unterrichtsleistung anteilig zu zahlen.<br />
Die vhs wird das ggf. vorab entrichtete<br />
Entgelt zurück erstatten.<br />
(3) Die vhs kann den Vertrag mit einer/<br />
einem Teilnehmenden unter den Voraussetzungen<br />
des § 314 BGB kündigen. Ein<br />
wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden<br />
Fällen vor:<br />
● Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen<br />
trotz vorangehender Abmahnung<br />
und Androhung der Kündigung durch<br />
die Lehrkraft, insbesondere Störung des<br />
Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes<br />
durch Lärm- und Geräuschbelästigungen<br />
oder durch querulatorisches Verhalten,<br />
● Ehrverletzungen aller Art gegenüber der<br />
Lehrkraft, gegenüber Teilnehmenden oder<br />
Beschäftigten der vhs,<br />
● Diskriminierung von Personen wegen persönlicher<br />
Eigenschaften (Alter, Geschlecht,<br />
Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit<br />
etc.),<br />
● Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische<br />
oder weltanschauliche Zwecke<br />
oder für Agitationen aller Art,<br />
● Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung<br />
am Unterrichtsort.<br />
Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin<br />
auch von einer Veranstaltungseinheit<br />
ausschließen.<br />
Der Vergütungsanspruch der vhs wird<br />
durch eine solche Kündigung oder durch<br />
einen Ausschluss nicht berührt.<br />
7. Kündigung und Abmeldung durch die<br />
Teilnehmerin oder den Teilnehmer<br />
(1) Weist die Veranstaltung einen schwerwiegenden<br />
Mangel auf, der geeignet ist,<br />
das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu<br />
beeinträchtigen, hat der/die Teilnehmende<br />
die vhs auf den Mangel hinzuweisen und<br />
ihr innerhalb einer angemessenen Frist<br />
Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen.<br />
Geschieht dies nicht, kann die/<br />
der Teilnehmende nach Ablauf der Frist<br />
den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.<br />
(2) Die/der Teilnehmende kann den Vertrag<br />
kündigen, wenn die weitere Teilnahme<br />
an der Veranstaltung wegen organisatorischer<br />
Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar<br />
ist. In diesem Fall hat die/der Teilnehmende<br />
nur das Entgelt für die bereits erfolgte Unterrichtsleistung<br />
zu zahlen.<br />
(3) Die/der Teilnehmende kann den Vertrag<br />
kündigen, wenn die Teilnahme aus<br />
wichtigem Grund (Krankheit, Wohnortwechsel<br />
etc.) nachweislich nicht mehr möglich<br />
ist. In diesem Fall hat die/der Teilnehmende<br />
nur das Entgelt für die bereits<br />
erfolgte Unterrichtsleistung zu zahlen,<br />
mindestens jedoch 25 % des Entgeltes.<br />
(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht<br />
(z. B. bei Fernabsatzgeschäften)<br />
bleibt unberührt.<br />
(5) Eine kostenfreie Abmeldung bei Wochenendkursen,<br />
Bildungsurlaub, Sommer- und<br />
Ferienkursen und gesondert gekennzeichneten<br />
Kursen ist nur möglich bis zum 10.<br />
Wochentag vor Beginn des Kurses. Bei<br />
einer späteren Abmeldung ist das volle<br />
Entgelt zu zahlen.<br />
(6) Bei allen anderen Kursen ist eine Abmeldung<br />
kostenfrei, wenn sie schriftlich<br />
im Servicebüro der vhs nach dem 1. Unterrichtstermin<br />
innerhalb von 4 Werktagen<br />
vorliegt. Bei späterer oder gänzlich versäumter<br />
Abmeldung, wenn der Kurs nicht<br />
besucht wird, sind grundsätzlich 25% des<br />
Entgeltes, höchstens jedoch 100 EUR zu<br />
zahlen.<br />
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