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Das neue Programm als pdf-Datei - VHS Darmstadt

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

(AGB)<br />

1. Allgemeines<br />

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen<br />

der vhs<br />

(2) Wer sich zu einer Veranstaltung der<br />

Volkshochschule <strong>Darmstadt</strong> (vhs) anmeldet,<br />

erkennt die AGB und die gültigen<br />

Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte<br />

an.<br />

(3) Studienreisen und Exkursionen, die<br />

einen Dritten <strong>als</strong> Veranstalter und Vertragspartner<br />

ausweisen, sind keine Veranstaltungen<br />

der vhs. Insoweit tritt die vhs<br />

nur <strong>als</strong> Vermittler auf.<br />

(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B.<br />

Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen,<br />

soweit sich aus diesen AGB oder aus dem<br />

dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht<br />

bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes<br />

ergibt, der Schriftform (gleichwertig:<br />

Telefax, E-Mail, Online-Anmeldung).<br />

2. Anmeldung und Vertragsschluss<br />

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen<br />

ist unverbindlich. Die vhs behält sich vor,<br />

Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen.<br />

(2) Die Anmeldung für eine Veranstaltung<br />

ist ein Vertragsangebot. Bei der Anmeldung<br />

sind alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen<br />

Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag<br />

kommt nach Eingang der Anmeldung<br />

zustande. Damit werden vertragliche<br />

Rechte und Pflichten zwischen der vhs<br />

und dem/der Anmeldenden begründet.<br />

(3) Sofern ein Dritter (Arbeitgeber, Behörde<br />

o. a.) das Entgelt und zusätzlich anfallende<br />

Kosten übernimmt, ist die Vorlage<br />

einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung<br />

erforderlich. Abs. (2) gilt entsprechend.<br />

(4) <strong>Das</strong> gesetzliche Widerrufsrecht bei<br />

Fernabsatzgeschäften wird durch diese<br />

Regelungen nicht berührt.<br />

(5) Die vhs darf die Teilnahme an einer<br />

Veranstaltung von persönlichen und/oder<br />

sachlichen Voraussetzungen abhängig<br />

machen.<br />

3. Entgelt<br />

(1) <strong>Das</strong> Veranstaltungsentgelt ergibt sich<br />

aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen<br />

Ankündigung der vhs (<strong>Programm</strong>heft,<br />

Aushang, Homepage, etc.) und setzt<br />

sich zusammen aus dem Unterrichtsentgelt<br />

und einer Verwaltungskostenpauschale<br />

i. H. v. 5 EUR, die für Lernberatung, Kurswechsel,<br />

Teilnahmebescheinigung und<br />

<strong>Programm</strong>heft erhoben wird.<br />

(2) <strong>Das</strong> Entgelt wird durch die schriftliche<br />

Anmeldung, die Teilnahme am Kurs oder<br />

die Eintragung in die Einschreibeliste in<br />

voller Höhe fällig.<br />

(3) Der/die Anmeldende kann das Entgelt<br />

bar im Servicebüro der vhs zu den Öffnungszeiten<br />

zahlen oder eine Einzugsermächtigung<br />

(Online-Anmeldung, Anmelde-<br />

Postkarte, Fax-Anmeldung) erteilen. <strong>Das</strong><br />

Entgelt wird erst nach Beginn der Veranstaltung<br />

vom angegebenen Konto der/des<br />

Anmeldenden abgebucht.<br />

4. Ermäßigungen<br />

(1) Folgende Ermäßigungen werden nur Personen<br />

mit Wohnsitz in <strong>Darmstadt</strong> gewährt:<br />

50 % Ermäßigung bei nachgewiesenem<br />

Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch<br />

II (Arbeitslosengeld II und<br />

Sozialgeld), dem Sozialgesetzbuch XII<br />

(Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter)<br />

oder dem Asylbewerberleistungsgesetz;<br />

50 % Ermäßigung bei Vorlage einer gültigen<br />

Teilhabecard der Stadt <strong>Darmstadt</strong>;<br />

50 % Ermäßigung bei Vorlage einer Seniorencard<br />

S der Stadt <strong>Darmstadt</strong> und des<br />

Landkreises <strong>Darmstadt</strong>-Dieburg;<br />

25% Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug<br />

von Arbeitslosengeld I oder Wohngeld;<br />

25% Ermäßigung bei Nachweis einer<br />

Schwerbehinderung oder gegen Vorlage<br />

einer Seniorencard A der Stadt <strong>Darmstadt</strong><br />

und des Landkreises <strong>Darmstadt</strong>-Dieburg.<br />

Nachweise sollen nicht älter <strong>als</strong> 3 Monate<br />

sein.<br />

(2) Der Ermäßigungsanspruch muss bei<br />

der Anmeldung, spätestens jedoch bis zu<br />

Veranstaltungsbeginn geltend gemacht<br />

und nachgewiesen werden. Sollten die Ermäßigungsnachweise<br />

nicht vorliegen oder<br />

nicht anerkannt werden, wird das volle<br />

Entgelt fällig.<br />

5. Organisatorische Änderungen<br />

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass<br />

eine Veranstaltung durch eine bestimmte<br />

Lehrkraft durchgeführt wird. <strong>Das</strong> gilt auch<br />

dann, wenn die Veranstaltung mit dem<br />

Namen einer Lehrkraft angekündigt wurde.<br />

(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund<br />

und in einem dem/der Teilnehmenden<br />

zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt<br />

der Veranstaltung ändern.<br />

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus<br />

von der vhs nicht zu vertretenden Gründen<br />

ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung<br />

einer Lehrkraft), kann sie nachgeholt<br />

werden. Ein Anspruch hierauf besteht<br />

jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht<br />

nachgeholt, gilt nachfolgende Ziffer 6<br />

Abs. (2) Satz 2 und 3 sinngemäß.<br />

6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs<br />

(1) Die Mindestzahl der Teilnehmenden<br />

wird in der Ankündigung der Veranstaltung<br />

angegeben, ansonsten beträgt sie 10 Personen.<br />

Wird diese Mindestzahl nicht erreicht,<br />

kann die vhs vom Vertrag zurücktreten.<br />

Kosten entstehen den Angemeldeten<br />

hierdurch nicht. Über Ausnahmen bei<br />

der Mindestteilnehmerzahl entscheidet die<br />

vhs-Fachbereichsleitung. Kurse mit kleineren<br />

Lerngruppen können nur mit erhöhtem<br />

Kursentgelt oder Verkürzung der Laufzeit<br />

stattfinden.<br />

(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten<br />

oder ihn kündigen, wenn eine<br />

Veranstaltung aus Gründen, die die vhs<br />

nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer<br />

Dozentin wegen Krankheit) ganz oder teilweise<br />

nicht stattfinden kann. In diesem<br />

Fall ist nur das Entgelt für die bereits erfolgte<br />

Unterrichtsleistung anteilig zu zahlen.<br />

Die vhs wird das ggf. vorab entrichtete<br />

Entgelt zurück erstatten.<br />

(3) Die vhs kann den Vertrag mit einer/<br />

einem Teilnehmenden unter den Voraussetzungen<br />

des § 314 BGB kündigen. Ein<br />

wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden<br />

Fällen vor:<br />

● Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen<br />

trotz vorangehender Abmahnung<br />

und Androhung der Kündigung durch<br />

die Lehrkraft, insbesondere Störung des<br />

Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes<br />

durch Lärm- und Geräuschbelästigungen<br />

oder durch querulatorisches Verhalten,<br />

● Ehrverletzungen aller Art gegenüber der<br />

Lehrkraft, gegenüber Teilnehmenden oder<br />

Beschäftigten der vhs,<br />

● Diskriminierung von Personen wegen persönlicher<br />

Eigenschaften (Alter, Geschlecht,<br />

Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit<br />

etc.),<br />

● Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische<br />

oder weltanschauliche Zwecke<br />

oder für Agitationen aller Art,<br />

● Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung<br />

am Unterrichtsort.<br />

Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin<br />

auch von einer Veranstaltungseinheit<br />

ausschließen.<br />

Der Vergütungsanspruch der vhs wird<br />

durch eine solche Kündigung oder durch<br />

einen Ausschluss nicht berührt.<br />

7. Kündigung und Abmeldung durch die<br />

Teilnehmerin oder den Teilnehmer<br />

(1) Weist die Veranstaltung einen schwerwiegenden<br />

Mangel auf, der geeignet ist,<br />

das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu<br />

beeinträchtigen, hat der/die Teilnehmende<br />

die vhs auf den Mangel hinzuweisen und<br />

ihr innerhalb einer angemessenen Frist<br />

Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen.<br />

Geschieht dies nicht, kann die/<br />

der Teilnehmende nach Ablauf der Frist<br />

den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.<br />

(2) Die/der Teilnehmende kann den Vertrag<br />

kündigen, wenn die weitere Teilnahme<br />

an der Veranstaltung wegen organisatorischer<br />

Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar<br />

ist. In diesem Fall hat die/der Teilnehmende<br />

nur das Entgelt für die bereits erfolgte Unterrichtsleistung<br />

zu zahlen.<br />

(3) Die/der Teilnehmende kann den Vertrag<br />

kündigen, wenn die Teilnahme aus<br />

wichtigem Grund (Krankheit, Wohnortwechsel<br />

etc.) nachweislich nicht mehr möglich<br />

ist. In diesem Fall hat die/der Teilnehmende<br />

nur das Entgelt für die bereits<br />

erfolgte Unterrichtsleistung zu zahlen,<br />

mindestens jedoch 25 % des Entgeltes.<br />

(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht<br />

(z. B. bei Fernabsatzgeschäften)<br />

bleibt unberührt.<br />

(5) Eine kostenfreie Abmeldung bei Wochenendkursen,<br />

Bildungsurlaub, Sommer- und<br />

Ferienkursen und gesondert gekennzeichneten<br />

Kursen ist nur möglich bis zum 10.<br />

Wochentag vor Beginn des Kurses. Bei<br />

einer späteren Abmeldung ist das volle<br />

Entgelt zu zahlen.<br />

(6) Bei allen anderen Kursen ist eine Abmeldung<br />

kostenfrei, wenn sie schriftlich<br />

im Servicebüro der vhs nach dem 1. Unterrichtstermin<br />

innerhalb von 4 Werktagen<br />

vorliegt. Bei späterer oder gänzlich versäumter<br />

Abmeldung, wenn der Kurs nicht<br />

besucht wird, sind grundsätzlich 25% des<br />

Entgeltes, höchstens jedoch 100 EUR zu<br />

zahlen.<br />

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