28.01.2014 Aufrufe

Das Magazin für Lesben - L-Mag

Das Magazin für Lesben - L-Mag

Das Magazin für Lesben - L-Mag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BERUF<br />

Dipl. Ing. Eva Müller<br />

kompetent, flexibel, offen<br />

LESBISCH<br />

Hofstr. 7, 12345 Mustern<br />

Foto: istockphoto.com<br />

Offene Karten im Bewerbungsgespräch<br />

Sich bei einem neuen Arbeitgeber zu bewerben gehört zum Berufsleben.<br />

Ist ein Coming-out vor der Stellenzusage überhaupt sinnvoll?<br />

Eigentlich ist die Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche ganz einfach.<br />

Schließlich laufen sie mehr oder weniger nach einem festen Schema ab,<br />

haben eine klare Dramaturgie. <strong>Das</strong> Ziel ist <strong>für</strong> beide Parteien dasselbe: <strong>Das</strong><br />

Unternehmen will herausfinden, ob die Bewerberin die erforderlichen Qualifikationen<br />

mitbringt und über ausreichende Sozialkompetenzen und Teamfähigkeit<br />

verfügt. Umgekehrt möchte die Bewerberin einen ersten Eindruck von<br />

dem Unternehmen und seiner Mitarbeiterschaft gewinnen sowie Näheres über<br />

die Stelle und die damit verbundenen Aufgaben erfahren. Ein gegenseitiges<br />

Kennenlernen, das, sofern es bei den formalen Kriterien bleibt, fast harmlos<br />

daherkommt. Doch was passiert, wenn der potenzielle Arbeitgeber mehr über<br />

die Persönlichkeit oder Privates erfahren möchte? Es ist sein Recht, abschätzen<br />

zu wollen, ob man vom Typ in eine bestehende Abteilung oder ein Team<br />

passt. Genau dort stellt sich die Frage, ob die eigene Homosexualität bereits<br />

im Bewerbungsgespräch, also noch bevor man den Job in der Tasche hat,<br />

thematisiert werden sollte.<br />

Obwohl sich auch in den deutschen Personalabteilungen das Thema „LGBT“<br />

immer weiter durchsetzt, be<strong>für</strong>chten viele Bewerberinnen Ressentiments und<br />

Vorurteile, besonders bei konservativen Arbeitgebern. Zu Recht, denn letztlich<br />

laufen diese Formen der Diskriminierung in der Regel eher subtil ab, sind nur<br />

schwer zu beweisen und damit statistisch kaum zu erheben.<br />

Klare Rechtsprechung<br />

Dabei ist die Rechtsprechung mit Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes<br />

im Jahr 2006 mehr als eindeutig. „Konkrete Fragen zum familiären<br />

Hintergrund oder gar zur sexuellen Orientierung sind unzulässig“, sagt Christine<br />

Lüders, die seit 2010 Antidiskriminierungsbeauftrage des Bundes ist.<br />

„Bewerberinnen haben bei Fragen dieser Art sogar das Recht zu lügen.“ Eine<br />

Antwort auf das grundsätzliche Problem ist dies nicht. Denn auch Lüders<br />

kennt aus ihrer Beratungsarbeit zahlreiche Fälle von massiver Diskriminierung.<br />

Und nicht immer kann sie, trotz klarer Rechtsprechung, helfen.<br />

In vielen Fällen jedoch sind die Erfahrungen eines frühen Coming-outs positiv.<br />

„Häufig ist die Angst vor Ressentiments unbegründet“, sagt Beate Tyralla.<br />

„Mir ging es nach meinem Coming-out besser als vorher.“ Die Fachärztin <strong>für</strong><br />

24 L-MAG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!