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BERUF<br />
Dipl. Ing. Eva Müller<br />
kompetent, flexibel, offen<br />
LESBISCH<br />
Hofstr. 7, 12345 Mustern<br />
Foto: istockphoto.com<br />
Offene Karten im Bewerbungsgespräch<br />
Sich bei einem neuen Arbeitgeber zu bewerben gehört zum Berufsleben.<br />
Ist ein Coming-out vor der Stellenzusage überhaupt sinnvoll?<br />
Eigentlich ist die Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche ganz einfach.<br />
Schließlich laufen sie mehr oder weniger nach einem festen Schema ab,<br />
haben eine klare Dramaturgie. <strong>Das</strong> Ziel ist <strong>für</strong> beide Parteien dasselbe: <strong>Das</strong><br />
Unternehmen will herausfinden, ob die Bewerberin die erforderlichen Qualifikationen<br />
mitbringt und über ausreichende Sozialkompetenzen und Teamfähigkeit<br />
verfügt. Umgekehrt möchte die Bewerberin einen ersten Eindruck von<br />
dem Unternehmen und seiner Mitarbeiterschaft gewinnen sowie Näheres über<br />
die Stelle und die damit verbundenen Aufgaben erfahren. Ein gegenseitiges<br />
Kennenlernen, das, sofern es bei den formalen Kriterien bleibt, fast harmlos<br />
daherkommt. Doch was passiert, wenn der potenzielle Arbeitgeber mehr über<br />
die Persönlichkeit oder Privates erfahren möchte? Es ist sein Recht, abschätzen<br />
zu wollen, ob man vom Typ in eine bestehende Abteilung oder ein Team<br />
passt. Genau dort stellt sich die Frage, ob die eigene Homosexualität bereits<br />
im Bewerbungsgespräch, also noch bevor man den Job in der Tasche hat,<br />
thematisiert werden sollte.<br />
Obwohl sich auch in den deutschen Personalabteilungen das Thema „LGBT“<br />
immer weiter durchsetzt, be<strong>für</strong>chten viele Bewerberinnen Ressentiments und<br />
Vorurteile, besonders bei konservativen Arbeitgebern. Zu Recht, denn letztlich<br />
laufen diese Formen der Diskriminierung in der Regel eher subtil ab, sind nur<br />
schwer zu beweisen und damit statistisch kaum zu erheben.<br />
Klare Rechtsprechung<br />
Dabei ist die Rechtsprechung mit Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes<br />
im Jahr 2006 mehr als eindeutig. „Konkrete Fragen zum familiären<br />
Hintergrund oder gar zur sexuellen Orientierung sind unzulässig“, sagt Christine<br />
Lüders, die seit 2010 Antidiskriminierungsbeauftrage des Bundes ist.<br />
„Bewerberinnen haben bei Fragen dieser Art sogar das Recht zu lügen.“ Eine<br />
Antwort auf das grundsätzliche Problem ist dies nicht. Denn auch Lüders<br />
kennt aus ihrer Beratungsarbeit zahlreiche Fälle von massiver Diskriminierung.<br />
Und nicht immer kann sie, trotz klarer Rechtsprechung, helfen.<br />
In vielen Fällen jedoch sind die Erfahrungen eines frühen Coming-outs positiv.<br />
„Häufig ist die Angst vor Ressentiments unbegründet“, sagt Beate Tyralla.<br />
„Mir ging es nach meinem Coming-out besser als vorher.“ Die Fachärztin <strong>für</strong><br />
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