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Untitled - Haus Neuland

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Förderungsmöglichkeiten<br />

Bildungsurlaub in NRW<br />

Angestellte und Arbeiter/innen können während ihrer<br />

Arbeitszeit an Seminaren teilnehmen. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />

(AWbG) regelt Umfang, Inhalte und<br />

Anspruch des Bildungsurlaubs für Nordrhein-Westfalen.<br />

Wir sind Bielefelder<br />

und wohnen<br />

gern in der Scholle<br />

Seite 93<br />

• Der Anspruch umfasst fünf Tage im Kalenderjahr.<br />

• Bildungsurlaub wird ohne Minderung des Lohnes bzw. Gehaltes<br />

gewährt und nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet.<br />

• Es können Seminare besucht werden, die nach § 9 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes<br />

(AWbG) als Bildungsurlaub anerkannt sind.<br />

<br />

Bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss der<br />

Arbeitgeber über den geplanten Bildungsurlaub informiert werden.<br />

Hierfür erhalten Sie nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung<br />

vom <strong>Haus</strong> <strong>Neuland</strong>, der das Seminarprogramm beigelegt ist.<br />

• Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten Sie von uns eine<br />

Teilnahmebestätigung, welche dem Arbeit geber vorzulegen ist.<br />

Bildungs<br />

Urlaub<br />

Aktuelle<br />

Wohnungsangebote<br />

unter<br />

www.freie-scholle.de<br />

Sicher wohnen<br />

ein Leben lang

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