Untitled - Haus Neuland
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Förderungsmöglichkeiten<br />
Bildungsurlaub in NRW<br />
Angestellte und Arbeiter/innen können während ihrer<br />
Arbeitszeit an Seminaren teilnehmen. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />
(AWbG) regelt Umfang, Inhalte und<br />
Anspruch des Bildungsurlaubs für Nordrhein-Westfalen.<br />
Wir sind Bielefelder<br />
und wohnen<br />
gern in der Scholle<br />
Seite 93<br />
• Der Anspruch umfasst fünf Tage im Kalenderjahr.<br />
• Bildungsurlaub wird ohne Minderung des Lohnes bzw. Gehaltes<br />
gewährt und nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet.<br />
• Es können Seminare besucht werden, die nach § 9 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes<br />
(AWbG) als Bildungsurlaub anerkannt sind.<br />
<br />
Bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss der<br />
Arbeitgeber über den geplanten Bildungsurlaub informiert werden.<br />
Hierfür erhalten Sie nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung<br />
vom <strong>Haus</strong> <strong>Neuland</strong>, der das Seminarprogramm beigelegt ist.<br />
• Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten Sie von uns eine<br />
Teilnahmebestätigung, welche dem Arbeit geber vorzulegen ist.<br />
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Sicher wohnen<br />
ein Leben lang