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3R Die beschlossene Wende (Vorschau)

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Recht & Regelwerk<br />

Dabei stellt sich bei der Einführung einer<br />

Zertifizierung das Problem, dass zunächst<br />

zu wenig Bieter über das Zertifikat verfügen<br />

und somit das Ausschreibungskriterium<br />

faktisch nicht erfüllt werden kann.<br />

<strong>Die</strong>se Hürde kann nur überwunden werden,<br />

wenn qualifizierte Anbieter bei der<br />

Zertifizierung eine Vorreiterrolle spielen.<br />

Das gilt hier insbesondere für die Zertifizierung<br />

nach W 491-1.<br />

Gleichwertige Nachweise als<br />

Alternative?<br />

Auftraggeber haben die Möglichkeit, anstelle<br />

des Zertifikats die Darlegung der<br />

Qualifikation durch gleichwertige Nachweise<br />

zu verlangen. <strong>Die</strong> Bestimmungen<br />

des Regelwerkes sind dennoch zu beachten.<br />

Somit ist der Bieter in der Pflicht, eine<br />

Dokumentation analog den Antragsunterlagen<br />

für die Zertifizierung zusammenzustellen.<br />

Es ist der verantwortliche Fachmann<br />

namentlich zu benennen, seine Qualifikation<br />

bezüglich Ausbildung, Erfahrung<br />

und Weiterbildung muss dem Arbeitsblatt<br />

W 491-1 entsprechen. Das Unternehmen<br />

hat einschlägige Referenzen vorzulegen,<br />

qualifiziertes Fachpersonal und geeignete<br />

Ausrüstung sind zu belegen. Darüber<br />

hinaus muss das Unternehmen ein zuverlässiges<br />

Managementsystem eingeführt<br />

haben, um dauerhaft diese Kriterien<br />

zu erfüllen und die Rahmenbedingung<br />

für qualitätsgerechte <strong>Die</strong>nstleistungen zu<br />

schaffen. <strong>Die</strong>s erfordert eine umfangreiche<br />

Bietermappe, die ständig zu aktualisieren<br />

ist. Der Auftraggeber hat nicht nur<br />

das Recht sondern auch die Pflicht, sich<br />

von der Fachkunde und Leistungsfähigkeit<br />

der Bieter zu überzeugen und muss<br />

eine geeignete Prüfung durchführen. Es<br />

liegt auf der Hand, dass beide Parteien einen<br />

hohen Aufwand mit den Darlegungen<br />

und Prüfungen haben. Somit werden beide<br />

Seiten schnell zu der Erkenntnis kommen,<br />

dass die Zertifizierung anfänglich Ressourcen<br />

bindet und Kosten erzeugt aber langfristig<br />

Entlastung schafft und wirtschaftlich<br />

die bessere Wahl darstellt.<br />

Bislang nur wenig Zuspruch bei<br />

<strong>Die</strong>nstleistern<br />

<strong>Die</strong> technischen Gremien des DVGW haben<br />

das Regelwerk W 491-1 beschlossen,<br />

da in den vorausgegangenen Beratungen<br />

ein Bedarf für die Zertifizierung festgestellt<br />

wurde. Als Hauptargumente wurden<br />

die teilweise schlechte Qualität der Arbeiten<br />

und der Wunsch nach verlässlichen<br />

Auswahlkriterien für qualifizierte Fachfirmen<br />

genannt. <strong>Die</strong> Betreiber von Wassertransport-<br />

und Verteilungsanlagen müssen<br />

auf ihre <strong>Die</strong>nstleister vertrauen können.<br />

Eine belastbare Zustandsbeurteilung<br />

der Netze liefert die Grundlage für das<br />

Instandhaltungskonzept. Eine zuverlässig<br />

durchgeführte Wartung erhöht deren<br />

Betriebssicherheit. <strong>Die</strong> Ausführungsqualität<br />

von Inspektion und Wartung steht in<br />

direktem Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen<br />

Betrieb der Anlagen. Zudem<br />

droht bei einer langen und möglicherweise<br />

vermeidbaren Unterbrechung der Versorgung<br />

ein Imageschaden.<br />

<strong>Die</strong> Zertifizierung macht eine einfache<br />

und zuverlässige Bewertung der Anbieter<br />

möglich. <strong>Die</strong>ses Auswahlinstrument steht<br />

für Arbeiten im Bereich W 491-1 zur Verfügung,<br />

wird jedoch wenig genutzt. <strong>Die</strong>s<br />

verwundert umso mehr, da der größte<br />

Teil der Teilnehmer an den Fortbildungsveranstaltungen<br />

zur W 491-2 aus Personal<br />

der Wasserversorgungsunternehmen<br />

besteht. Das ist ein Indiz dafür, dass<br />

die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen<br />

großen Wert auf eine gute fachliche<br />

Qualifikation des Personals auch in diesem<br />

Teilbereich legen. Das Qualitätsbewusstsein<br />

ist bei den Auftraggebern somit<br />

nachweislich vorhanden. Dennoch wird<br />

die Zertifizierung als Zeugnis der Qualifikation<br />

der <strong>Die</strong>nstleistungsunternehmen<br />

bisher nicht nachgefragt.<br />

Ist das Gefährdungspotenzial in der<br />

Wasserversorgung geringer als in<br />

der Gasversorgung?<br />

<strong>Die</strong>se Frage mag zunächst provokativ<br />

klingen, führt aber zu der Tatsache, dass<br />

im Gasbereich die Aufträge zur Rohrnetzüberprüfung<br />

fast ausschließlich an zertifizierte<br />

Firmen gehen. <strong>Die</strong>ses Ziel wäre für<br />

die Trinkwasserversorgung ebenso bedeutend,<br />

liegt aber noch in weiter Ferne.<br />

Technisch und kaufmännisch verantwortliche<br />

Entscheidungsträger bei den Betreibergesellschaften<br />

sollten den Verzicht auf<br />

das Zertifikat nochmals überdenken. Im<br />

Schadensfall ist eine qualifizierte Auswahl<br />

des Bieters möglicherweise rechtssicher<br />

nachzuweisen. Der Auftraggeber muss<br />

dazu ein geeignetes System unterhalten,<br />

andernfalls kann ein Organisationsverschulden<br />

entstehen, für das u. U. die Geschäftsführung<br />

oder die technische Führungskraft<br />

verantwortlich gemacht wird.<br />

Sie tragen eine hohe Verantwortung für<br />

den Betrieb der Netze und müssen ihren<br />

Aufgaben wie Auswahl, Anleitung und<br />

Überwachung nachkommen. <strong>Die</strong> technische<br />

Führungskraft sollte bei der Auswahl<br />

fachlich geeigneter Unternehmen daher<br />

unbedingt einbezogen werden und auf eine<br />

Durchsetzung der Anforderungen aus<br />

dem Regelwerk bestehen.<br />

Kontakt: DVGW CERT GmbH, Bonn,<br />

Dipl.-Ing. Ingo Dübbel, Tel. +49 228<br />

9188-847, E-Mail: info@dvgw-cert.com<br />

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512 7 / 2011

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