3R Die beschlossene Wende (Vorschau)
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Recht & Regelwerk<br />
Dabei stellt sich bei der Einführung einer<br />
Zertifizierung das Problem, dass zunächst<br />
zu wenig Bieter über das Zertifikat verfügen<br />
und somit das Ausschreibungskriterium<br />
faktisch nicht erfüllt werden kann.<br />
<strong>Die</strong>se Hürde kann nur überwunden werden,<br />
wenn qualifizierte Anbieter bei der<br />
Zertifizierung eine Vorreiterrolle spielen.<br />
Das gilt hier insbesondere für die Zertifizierung<br />
nach W 491-1.<br />
Gleichwertige Nachweise als<br />
Alternative?<br />
Auftraggeber haben die Möglichkeit, anstelle<br />
des Zertifikats die Darlegung der<br />
Qualifikation durch gleichwertige Nachweise<br />
zu verlangen. <strong>Die</strong> Bestimmungen<br />
des Regelwerkes sind dennoch zu beachten.<br />
Somit ist der Bieter in der Pflicht, eine<br />
Dokumentation analog den Antragsunterlagen<br />
für die Zertifizierung zusammenzustellen.<br />
Es ist der verantwortliche Fachmann<br />
namentlich zu benennen, seine Qualifikation<br />
bezüglich Ausbildung, Erfahrung<br />
und Weiterbildung muss dem Arbeitsblatt<br />
W 491-1 entsprechen. Das Unternehmen<br />
hat einschlägige Referenzen vorzulegen,<br />
qualifiziertes Fachpersonal und geeignete<br />
Ausrüstung sind zu belegen. Darüber<br />
hinaus muss das Unternehmen ein zuverlässiges<br />
Managementsystem eingeführt<br />
haben, um dauerhaft diese Kriterien<br />
zu erfüllen und die Rahmenbedingung<br />
für qualitätsgerechte <strong>Die</strong>nstleistungen zu<br />
schaffen. <strong>Die</strong>s erfordert eine umfangreiche<br />
Bietermappe, die ständig zu aktualisieren<br />
ist. Der Auftraggeber hat nicht nur<br />
das Recht sondern auch die Pflicht, sich<br />
von der Fachkunde und Leistungsfähigkeit<br />
der Bieter zu überzeugen und muss<br />
eine geeignete Prüfung durchführen. Es<br />
liegt auf der Hand, dass beide Parteien einen<br />
hohen Aufwand mit den Darlegungen<br />
und Prüfungen haben. Somit werden beide<br />
Seiten schnell zu der Erkenntnis kommen,<br />
dass die Zertifizierung anfänglich Ressourcen<br />
bindet und Kosten erzeugt aber langfristig<br />
Entlastung schafft und wirtschaftlich<br />
die bessere Wahl darstellt.<br />
Bislang nur wenig Zuspruch bei<br />
<strong>Die</strong>nstleistern<br />
<strong>Die</strong> technischen Gremien des DVGW haben<br />
das Regelwerk W 491-1 beschlossen,<br />
da in den vorausgegangenen Beratungen<br />
ein Bedarf für die Zertifizierung festgestellt<br />
wurde. Als Hauptargumente wurden<br />
die teilweise schlechte Qualität der Arbeiten<br />
und der Wunsch nach verlässlichen<br />
Auswahlkriterien für qualifizierte Fachfirmen<br />
genannt. <strong>Die</strong> Betreiber von Wassertransport-<br />
und Verteilungsanlagen müssen<br />
auf ihre <strong>Die</strong>nstleister vertrauen können.<br />
Eine belastbare Zustandsbeurteilung<br />
der Netze liefert die Grundlage für das<br />
Instandhaltungskonzept. Eine zuverlässig<br />
durchgeführte Wartung erhöht deren<br />
Betriebssicherheit. <strong>Die</strong> Ausführungsqualität<br />
von Inspektion und Wartung steht in<br />
direktem Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen<br />
Betrieb der Anlagen. Zudem<br />
droht bei einer langen und möglicherweise<br />
vermeidbaren Unterbrechung der Versorgung<br />
ein Imageschaden.<br />
<strong>Die</strong> Zertifizierung macht eine einfache<br />
und zuverlässige Bewertung der Anbieter<br />
möglich. <strong>Die</strong>ses Auswahlinstrument steht<br />
für Arbeiten im Bereich W 491-1 zur Verfügung,<br />
wird jedoch wenig genutzt. <strong>Die</strong>s<br />
verwundert umso mehr, da der größte<br />
Teil der Teilnehmer an den Fortbildungsveranstaltungen<br />
zur W 491-2 aus Personal<br />
der Wasserversorgungsunternehmen<br />
besteht. Das ist ein Indiz dafür, dass<br />
die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen<br />
großen Wert auf eine gute fachliche<br />
Qualifikation des Personals auch in diesem<br />
Teilbereich legen. Das Qualitätsbewusstsein<br />
ist bei den Auftraggebern somit<br />
nachweislich vorhanden. Dennoch wird<br />
die Zertifizierung als Zeugnis der Qualifikation<br />
der <strong>Die</strong>nstleistungsunternehmen<br />
bisher nicht nachgefragt.<br />
Ist das Gefährdungspotenzial in der<br />
Wasserversorgung geringer als in<br />
der Gasversorgung?<br />
<strong>Die</strong>se Frage mag zunächst provokativ<br />
klingen, führt aber zu der Tatsache, dass<br />
im Gasbereich die Aufträge zur Rohrnetzüberprüfung<br />
fast ausschließlich an zertifizierte<br />
Firmen gehen. <strong>Die</strong>ses Ziel wäre für<br />
die Trinkwasserversorgung ebenso bedeutend,<br />
liegt aber noch in weiter Ferne.<br />
Technisch und kaufmännisch verantwortliche<br />
Entscheidungsträger bei den Betreibergesellschaften<br />
sollten den Verzicht auf<br />
das Zertifikat nochmals überdenken. Im<br />
Schadensfall ist eine qualifizierte Auswahl<br />
des Bieters möglicherweise rechtssicher<br />
nachzuweisen. Der Auftraggeber muss<br />
dazu ein geeignetes System unterhalten,<br />
andernfalls kann ein Organisationsverschulden<br />
entstehen, für das u. U. die Geschäftsführung<br />
oder die technische Führungskraft<br />
verantwortlich gemacht wird.<br />
Sie tragen eine hohe Verantwortung für<br />
den Betrieb der Netze und müssen ihren<br />
Aufgaben wie Auswahl, Anleitung und<br />
Überwachung nachkommen. <strong>Die</strong> technische<br />
Führungskraft sollte bei der Auswahl<br />
fachlich geeigneter Unternehmen daher<br />
unbedingt einbezogen werden und auf eine<br />
Durchsetzung der Anforderungen aus<br />
dem Regelwerk bestehen.<br />
Kontakt: DVGW CERT GmbH, Bonn,<br />
Dipl.-Ing. Ingo Dübbel, Tel. +49 228<br />
9188-847, E-Mail: info@dvgw-cert.com<br />
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