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Sicher löschen<br />

Nutzen-Verhältnis im Blick<br />

bleibt.<br />

Um Daten zu entsorgen,<br />

gibt es einerseits physikalische<br />

Maßnahmen <strong>mit</strong> einer<br />

mechanischen, thermischen<br />

oder magnetischen Behandlung<br />

des gesamten Datenträgers,<br />

wie etwa das Shreddern<br />

oder das Entmagnetisieren<br />

von Festplatten (sogenanntes<br />

Degaussen). Diese Verfahren<br />

führen leider dazu, dass die<br />

Festplatte danach nicht mehr<br />

verwendbar ist. Diese Techniken<br />

empfehlen sich zum Beispiel<br />

bei defekten Festplatten<br />

<strong>mit</strong> sensiblen Daten, die ohnehin<br />

nicht mehr nutzbar wären <strong>und</strong> die<br />

sich nicht überschreiben lassen.<br />

Eine weitere Methode ist es, Datenträger<br />

ein- oder mehrmals gezielt zu überschreiben.<br />

Der Vorteil des Überschreibens<br />

ist: Man kann den Datenträger nach der<br />

Löschung erneut verwenden. Experten<br />

streiten heftig um die Frage, welche Maßnahme<br />

die sicherste ist.<br />

Heiko Weiß von der sidave GmbH, ein<br />

Unternehmen, das die Löschung von<br />

Datenträgern per Entmagnetisierung<br />

oder Überschreiben anbietet, meint:<br />

„Es gab Fälle, bei denen man Partikel<br />

von geshredderten Datenträgern wieder<br />

auslesen konnte. Zudem kann es beim<br />

Shreddern keinen Einzelnachweis als Erfolgsmeldung<br />

geben, dass gerade dieser<br />

Datenträger vernichtet worden ist. Die<br />

Festplatte ist ja zerstört. Es kam vor, dass<br />

zu shreddernde Festplatten im An- <strong>und</strong><br />

Verkauf gef<strong>und</strong>en worden sind. Hingegen<br />

verschafft das Degaussen dem K<strong>und</strong>en<br />

die Sicherheit, dass die Daten auf dem<br />

Datenträger endgültig <strong>und</strong> unwiderruflich<br />

vernichtet worden sind. Der K<strong>und</strong>e<br />

erhält ein Löschprotokoll <strong>mit</strong>samt eines<br />

Fotos der Festplatte. Bei der Technik<br />

des Überschreibens liest unsere Löschsoftware<br />

vom Datenträger eindeutige<br />

Kennziffern wie die Seriennummer aus,<br />

sodass der K<strong>und</strong>e sicher sein kann, dass<br />

wirklich seine Platte gelöscht worden ist.<br />

Der Löschbericht enthält neben einer einmaligen<br />

digitalen Signatur Angaben, wer<br />

wann welche <strong>und</strong> wessen Platte gelöscht<br />

hat. Es wird gegebenenfalls dokumentiert,<br />

dass Bereiche der Festplatte nicht<br />

erreicht werden konnten (zum Beispiel<br />

© Achim Prill, 123RF<br />

Abbildung 2: Die physische Vernichtung der Datenträger ist durchaus eine ernst<br />

zu nehmende Option, wenn es um hoch sensible Daten geht.<br />

defekte Sektoren). Im Zweifelsfall kann<br />

sich der K<strong>und</strong>e dann zusätzlich für ein<br />

weiteres Löschverfahren entscheiden.“<br />

Die Kosten für alle diese Verfahren liegen<br />

zwischen 15 <strong>und</strong> 20 Euro pro Platte.<br />

Marco Tessendorf, Geschäftsführer der<br />

procado consulting IT & Medienservice<br />

GmbH, meint dagegen: „Aufgr<strong>und</strong> der<br />

komplexen Struktur in Festplatten <strong>und</strong><br />

SSDs kann ein sicheres Löschen durch<br />

Überschreiben meiner Meinung nach<br />

nicht gewährleistet werden. Wir empfehlen<br />

daher die physikalische Zerstörung<br />

des Datenträgers entweder durch Shreddern<br />

oder Entmagnetisieren.“<br />

DIN-Vorschriften<br />

Relevant war bislang die DIN Norm<br />

32757. Die DIN Norm unterschied fünf<br />

Sicherheitsstufen je nach Schutzwürdigkeit<br />

der zu vernichtenden Informationen.<br />

Für personenbezogene Daten sah die DIN<br />

Norm mindestens Sicherheitsstufe 3 vor.<br />

Jedoch sind die Sicherheitsstufen für Papier<br />

nicht ohne Weiteres auf Datenträger<br />

übertragbar, denn auf einem Datenträger<br />

können auf der gleichen Partikelgröße<br />

weitaus mehr Informationen verdichtet<br />

sein, als auf einem Stück Papier.<br />

Seit 2009 gibt es zusätzlich die europäische<br />

Vorgabe: DIN EN 15713 „Sichere<br />

Vernichtung von vertraulichen Unterlagen<br />

– Verfahrensregeln“. Diese Norm<br />

enthält Empfehlungen für die Durchführung<br />

<strong>und</strong> Überwachung <strong>und</strong> Vernichtung<br />

von vertraulichen Unterlagen <strong>und</strong><br />

erfasst auch Festplatten, CDs, DVDs <strong>und</strong><br />

so weiter. Ganz aktuell ist die Normenreihe<br />

DIN 66399 „Büro- <strong>und</strong><br />

Datentechnik – Vernichtung<br />

von Datenträgern“, die am 1.<br />

Oktober 2012 veröffentlicht<br />

wurde. Bei der DIN geht es<br />

um die Vernichtung von Festplatten.<br />

Sie enthält zwei neue<br />

Sicherheitsstufen 6 <strong>und</strong> 7 <strong>und</strong><br />

drei Schutzklassen sowie eine<br />

Überarbeitung der Sicherheitsstufen<br />

1-5 [2]. Die Normen<br />

wurden im Arbeitsausschuss<br />

NA 043-01-51 AA „Vernichten<br />

von Datenträgern“ erstellt <strong>und</strong><br />

ersetzen die erwähnte Norm<br />

DIN 32757-1:1995-01 <strong>mit</strong> einer<br />

Übergangsfrist.<br />

Neben den beiden Teilen 1<br />

<strong>und</strong> 2 der Norm gibt es einen Teil 3 (DIN<br />

SPEC) [3], der nicht offiziell Bestandteil<br />

der DIN-Norm ist, aber erstmals den Prozess<br />

der Datenträgervernichtung abbildet.<br />

Es ist in einer Übergangszeit nach wie<br />

vor möglich, die alte DIN als Vertragsgr<strong>und</strong>lage<br />

zur Auftragsdatenverarbeitung<br />

zugr<strong>und</strong>e zu legen. Bestehende Verträge<br />

gelten weiter, man sollte die Norm <strong>und</strong><br />

die neuen Erkenntnisse des BSI aber<br />

zum Anlass nehmen, diese im Laufe der<br />

nächsten Zeit zu überarbeiten.<br />

Für das Entmagnetisieren von Datenträgern,<br />

das sogenannte Degaussen, verweisen<br />

Datenschützer auf die DIN 33858<br />

von 1993.<br />

Gelöscht ist nicht gelöscht<br />

Löscht man eine Datei manuell, markieren<br />

viele Betriebssysteme nur in den<br />

Verwaltungsstrukturen des Dateisystems<br />

diese Datei als gelöscht <strong>und</strong> die von ihr<br />

belegten Cluster als frei (logisches Löschen).<br />

Die eigentlichen Daten bleiben<br />

solange unangetastet, bis sie mehr oder<br />

weniger zufällig <strong>und</strong> meist unvollständig<br />

durch neue Dateien überschrieben werden.<br />

Eine Rekonstruktion der Daten ist<br />

dann relativ einfach möglich.<br />

Wer auf Nummer sicher gehen will, verlässt<br />

sich je nach Löschfunktion des Betriebssystems<br />

nicht darauf, sondern nutzt<br />

Zusatzverfahren, die eine Datei nach dem<br />

Löschen gezielt überschreiben, für Windows<br />

etwa das Zusatzprogramme „Secure<br />

Eraser“ oder zum Löschen ganzer Festplatten<br />

das betriebssystemunabhängige<br />

DBAN, welches das BSI für die niedrigste<br />

22 Ausgabe 06-2012 Admin www.admin-magazin.de

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