05.03.2014 Aufrufe

Jugendkriminalität im Interdiskurs - IPP

Jugendkriminalität im Interdiskurs - IPP

Jugendkriminalität im Interdiskurs - IPP

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

st<strong>im</strong>mung für einen wohlfahrtsstaatlichen Umgang mit Abweichlern und Straftätern.“ Dabei<br />

wird u.a. geltend gemacht, dass mit der Verbreitung einer sozialpolitischen Aktivierungsrhetorik<br />

(vgl. hierzu Lessenich 2008) auch die Eigenaktivität und Mitwirkungspflicht jugendlicher<br />

Delinquenter zunehmend betont werde. Zudem richteten sich die Soziale Arbeit und insbesondere<br />

die Jugendhilfe zunehmend an individualbezogenen Trainings aus, ohne dass Ansprüche<br />

an Erziehung, Resozialisierung und soziale Teilhabe noch ausreichend zur Geltung<br />

kämen. Auf diese Weise würden sich die Arbeitsansätze von Sozialer Arbeit und Polizei <strong>im</strong>mer<br />

ähnlicher (Scherr 2007) und pädagogische Denkweisen „zugunsten eines repressiven<br />

Umgangs mit Kindern und Jugendlichen ausgehöhlt“ (Emig 2011, 155). Vor dem Hintergrund<br />

hoher Effizienzanforderungen und Prozessen der Ökonomisierung tendiere die Soziale Arbeit<br />

dazu, sozialstrukturelle Bedingungen von Auffälligkeiten sukzessive auszublenden und stattdessen<br />

eine „individuelle Lebensgestaltungsverantwortung“ (Kessl 2002, 1124) zu betonen.<br />

Die These einer wachsenden Punitivität wird demnach auch für die Soziale Arbeit konstatiert.<br />

Gleichzeitig ist festzustellen, dass eine empirische Ausleuchtung dieser These für die Soziale<br />

Arbeit <strong>im</strong> Bereich Jugendkr<strong>im</strong>inalität bislang nicht erfolgt ist. Diese Lücke wollen wir schließen,<br />

indem wir die Entwicklung der sozialpädagogischen Interpretationen von Jugenddelinquenz<br />

über die vergangenen vier Jahrzehnte untersuchen und sie mit polizeilichen Wahrnehmungen<br />

und Deutungen in Beziehung setzen. Dabei stehen die beiden Akteursgruppen der<br />

Sozialen Arbeit und der Polizei einerseits in einem Kooperationsverhältnis, andererseits konkurrieren<br />

sie aber auch miteinander, da sie, wie beschrieben, unterschiedlichen Deutungen<br />

von Jugend bzw. Jugendkr<strong>im</strong>inalität verpflichtet sind (vgl. hierzu Dollinger/Schmidt-Semisch<br />

2011a).<br />

Der diskursive Kampf der Professionen Soziale Arbeit und Polizei<br />

Der Umstand, dass das Jugendgerichtsgesetz (JGG) auf Erziehung als zentralen Bezugspunkt<br />

be<strong>im</strong> Umgang mit jugendlicher Delinquenz bzw. jugendlichen Delinquenten abhebt, illustriert<br />

die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit von Sozialer Arbeit und Strafjustizsystem (und damit<br />

auch der Polizei). „Diese Kooperation bildet den kr<strong>im</strong>inal- und sozialpolitischen Auftrag,<br />

zu dem sich die Akteure in diesen Feldern, in welcher konkreten Form auch <strong>im</strong>mer, zu verhalten<br />

haben und der in der Literatur ebenso breit wie kontrovers diskutiert wird“ (Dollinger/Schmidt-Semisch<br />

2011a, 14). Wir wollen uns an dieser Stelle aber nicht mit Kooperation(sproblem)en<br />

von Strafjustiz/Polizei und Sozialer Arbeit <strong>im</strong> Allgemeinen befassen (vgl.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!