Jugendkriminalität im Interdiskurs - IPP
Jugendkriminalität im Interdiskurs - IPP
Jugendkriminalität im Interdiskurs - IPP
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Konkurrenz zueinander, sondern sind zumeist an best<strong>im</strong>mte Tätergruppen geknüpft und werden<br />
als komplementär verstanden. Von zentraler Bedeutung sei insgesamt die Kooperation aller<br />
an der Bearbeitung von Jugenddelinquenz beteiligten Behörden und Professionen, z.B.<br />
durch eine „intensive Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Jugendring, Jugendverbänden und<br />
Jugendhe<strong>im</strong>en“ (o.A. 1997, 20). Zudem müsse auf Fehlverhalten „schnell reagiert werden, um<br />
so <strong>im</strong> erzieherischen Sinn eine Verhaltensveränderung zu bewirken und einen Einstieg in die<br />
Kr<strong>im</strong>inalität zu verhindern“ (Winko 1997, 486).<br />
• Prävention<br />
Unter sozialer Prävention wird in den 90ern „eine Einflußnahme auf den Sozialisationsprozeß<br />
der Kinder und Jugendlichen“ (Förster/Köthke 1997, 21) gefasst, die in erster Linie in Schulen<br />
erfolgt. Da Delinquenz eine „gesellschaftliche Zeitbombe“ (o.A. 1997, 20) sei, müssten<br />
entsprechende Maßnahmen auch gegen die Widerstände von LehrerInnen durchgesetzt werden.<br />
Dabei handelt es sich konkret z.B. um „Kommunikations- und Konfliktberatungstraining<br />
zur gewaltfreien Konfliktlösung an den Schulen; ambulante sozialpädagogische Betreuung für<br />
wiederholt straffällig gewordene Jugendliche“ (o.A. 1997, 20), aber auch bauliche Veränderungen<br />
zur Verhinderung von Vandalismus werden präventiv angedacht (vgl. Winko 1997,<br />
483). Prävention wird dabei nicht ohne Repression gedacht, sondern „Repression und Prävention<br />
müssen gleich gewichtet sein“ (o.A. 1999, 219), so dass es eine Art Balance gebe.<br />
• Repression<br />
Repression ist als Mittel gegen Jugenddelinquenz in den 1990er Jahren umkämpft. Sie wird<br />
als „diktatorisches Haudrauf- und Wegsperr-Konzept“ (Gössner 1996, 112) oder „Sanktionseskalation“<br />
(Spieß 1994, 114) kritisiert. Im Sinne der oben genannten Balance sollten JugendbeamtInnen<br />
auch diversionsfreundlich eingestellt sein (z.B. Hestermann 1996). ,Harte‘ Strafen<br />
könnten, so wird in einer medizinischen Symbolik kommuniziert, „kein Allheilmittel<br />
sein“ (Herrmann 1994, 253). Bei best<strong>im</strong>mten Tätergruppen wird die Balance jedoch restriktiver<br />
ausgelegt. Etwa bei gewalttätigen Intensivtätern wird betont, sie müssten „eingesperrt<br />
werden (…) – als Zeichen einer kollektiven Demonstration, daß sich Gewalt nicht bewähren<br />
darf“ (Herrmann 1994, 253). Damit werden generalpräventive Ziele und der Gesellschaftsschutz<br />
akzentuiert. Ohnehin seien diese Jugendlichen vorrangig durch restriktive Maßnahmen<br />
zu erreichen; so sei „die rechtzeitige Verhängung von Jugendarrest (Kurzfreiheitsstrafe) ein<br />
wesentlich wirkungsvolleres Zuchtmittel und eine eindrucksvollere Warnung als leere Andro-<br />
99