16.03.2014 Aufrufe

B 1 - Jusos

B 1 - Jusos

B 1 - Jusos

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beschlüsse Bundeskongress 2008, Weimar<br />

Zunächst erreichen geringfügig Beschäftigte durch ihre Tätigkeit kein Einkommen, von dem ein<br />

auskömmliches und selbstbestimmtes Leben möglich ist. Darüber hinaus ist es für die<br />

Betroffenen problematisch, dass die Beschäftigung in einem Mini-Job meist weder ein sicheres<br />

Arbeitsverhältnis darstellt, noch die Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung sowie der<br />

sozialen Sicherung ermöglicht.<br />

• Zunächst fordern wir daher, dass für alle Beschäftigte ein bundesweiter,<br />

gesetzlicher, branchen-, alters- und qualifikationsunabhängiger Mindestlohn von<br />

mindestens 7,50 € eingeführt wird. Die Höhe des Mindestlohnes muss jährlich<br />

überprüft und angepasst werden. Dazu fordern wir die Einsetzung einer<br />

Kommission ähnlich der Low Pay Commission in Großbritannien, in der<br />

Sozialpartner und Wissenschaft verpflichtende Anpassungen der Höhe des<br />

Mindestlohnes ausarbeiten. Vom erarbeiteten Einkommen muss man Leben<br />

müssen. Der Mindestlohn muss ein soziokulturelles Existenzminimum abdecken.<br />

• Darüber muss der Niedriglohnbereich sozial zu reguliert und langfristig<br />

vollständig abgeschafft werden. Wir wollen hier in enger Verbindung mit unseren<br />

Anforderungen für die Ausgestaltung des öffentlichen Beschäftigungssektors ein<br />

politisches Konzept für die Reform des Niedriglohnsektors erarbeiten.<br />

• Als erste Maßnahme müssen jegliche Erwerbsarbeiten in Zukunft steuer und<br />

sozialabgabenpflichtig werden. Ausnahmen soll es hierfür nicht geben.<br />

Der Anstieg der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren<br />

ist unter anderem auch auf die veränderte Vermittlungspraxis der<br />

Arbeitsagenturen im Zuge der Hartz-Gesetze zurück zuführen, nach der jede<br />

Arbeit, sofern sie nicht sittenwidrig ist, zumutbar ist. Demnach können<br />

Arbeitslose auch zur Annahme eines Mini- oder Midi-Jobs gezwungen werden. Da<br />

mit diesen Jobs der Lebensunterhalt nicht selbst bestritten werden kann, sind<br />

diese Arbeitnehmerinnen weiterhin auf ergänzendes ALG II angewiesen. Diese<br />

staatliche Subventionierung prekärer Beschäftigung ist abzulehnen, ebenso wie<br />

das „Abschieben“ angeblich nicht vermittelbarer Langzeitarbeitsloser in die so<br />

genannten 1-Euro-Jobs oder andere kurzfristige Maßnahmen. Sinnvoller ist es<br />

dagegen, Beschäftigte mit niedrigen Gesamteinkommen zu entlasten. Diese<br />

Entlastung kann aber nicht wie derzeit im Rahmen der Mini/Midi-Jobs am Status<br />

eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses festgemacht werden, sondern<br />

muss die gesamten Einkünfte umfassen, um eine zielgerichtete Entlastung<br />

tatsächlich einkommensschwacher Haushalte herbeizuführen. Ein Element einer<br />

solchen Entlastung kann über eine progressive Staffelung der<br />

ArbeitnehmerInnen-Beiträge zu den Sozialversicherungen bei gleichzeitigen<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!