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B 1 - Jusos

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Beschlüsse Bundeskongress 2008, Weimar<br />

Von Seiten der Politik, zu allererst von UnionspolitikerInnen, wurde erfolgreich versucht, ein<br />

Junktim zwischen der Unternehmensteuerreform (2008) und der Einführung der<br />

Quellabgeltungsteuer (ab 2009) zu spannen. Das dürfen wir auf keinen Fall so hinnehmen, das<br />

eine Reformfeld ist nämlich gar nicht zwangsläufig mit dem Gelingen des anderes verknüpft.<br />

Es gilt politischen Druck aufzubauen, hier nachzubessern.<br />

Keine einheitliche Quellsteuer<br />

Ein einheitlicher Steuersatz auf Kapitalerträge von 25% entspricht nicht unseren<br />

Gerechtigkeitsvorstellungen. Der Grundsatz „Starke Schultern tragen mehr“ beziehungsweise<br />

„Vermögende tragen mehr“ zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben bei, muss auch hier<br />

weiterhin gelten.<br />

Wir <strong>Jusos</strong> erteilen denjenigen eine Absage, die davon reden, eine Quellabgeltungsteuer sei<br />

einfacher und mit weniger Bürokratie bei der Erhebung verbunden.<br />

Das Argument einer Vereinfachung durch die Abgeltungsteuer kann nicht überzeugen, da die<br />

Pläne einen Fortbestand von Sparerfreibetrag und Freistellungsaufträgen sowie ein<br />

Veranlagungswahlrecht und sogar eine Kirchensteuerpflicht trotz angeblicher Anonymität<br />

vorsehen.<br />

Bei Anonymität wird die Anwendung des heute zumindest teilweise umgesetzten<br />

Wohnsitzprinzips bei der Verteilung der direkten Steuern weiter erschwert, die horizontale<br />

Verteilung des Steueraufkommens ist daher verzerrt. Zu befürchten ist eine Verschiebung des<br />

Steueraufkommens zu Ungunsten von Ländern mit geringer Bankendichte oder nur wenigen<br />

ansässigen Kapitalunternehmen.<br />

Es existieren stattdessen bereits praktikable Alternativen zur Quellbesteuerung bei<br />

Beibehaltung des progressiven Leistungsprinzips.<br />

Die automatisierte Übermittlung der Höhe der Kapitalerträge an den Fiskus, die auch schon<br />

diskutiert wurde, aber schnell wieder vom Tisch war, weil KapitaleignerInnen ihre Pfründe zu<br />

sichern wusste, stellt hier eine praktikable und wirksame Möglichkeit dar. Die personelle<br />

Zuordnung erfolgt dabei über die einmalig zugeteilte Steuernummer. Die Banken und<br />

Kreditinstitute hätten damit den gleichen Aufwand wie bei einer Abgeltungssteuer.<br />

Steuerhinterziehung wird genauso verhindert wie beim aktuellen Vorschlag.<br />

Kontrollmitteilungen statt Ungerechtigkeit in der Besteuerung<br />

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