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B 1 - Jusos

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Beschlüsse Bundeskongress 2008, Weimar<br />

4. Leichter Einstieg in den ALG II – Bezug<br />

Ein Übergang in den Bezug des Arbeitslosengeldes II darf nicht mit bürokratischen Hürden wie<br />

bisher versehen sein, so dass ein Großteil der Hilfebedürftigen erst gar keinen ALG II – Antrag<br />

stellt und damit die eigene soziale Situation maßgeblich verschlechtert.<br />

Der Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen darf nicht durch kostenintensive<br />

Verwaltungsakte und Formularterror verstellt werden und muss für jede/n BürgerIn<br />

gleichberechtigt zugänglich sein. Gerade im Bereich der Existenzsicherung ist dies immanent<br />

wichtig.<br />

5. Regelsatz erhöhen<br />

Anfang 2008 waren 10,6 Prozent der Bevölkerung in Deutschland von Leistungen des<br />

Arbeitslosengeldes II (ALG II) abhängig. Betroffene erhalten im Rahmen des Arbeitslosengeldes<br />

II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Leistungen zur Sicherung des<br />

Lebensunterhalts setzen sich aus zwei Komponenten zusammen. Zunächst zahlt die jeweilige<br />

Kommune den tatsächlichen Aufwand für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus deckt die<br />

Agentur für Arbeit über die steuerfinanzierten Regelleistungen zur Sicherung des<br />

Lebensunterhalts weitere Bedarfe ab. Dies betrifft einmalige Anschaffungen wie Elektrogeräte,<br />

aber auch laufende Bedürfnisse für Ernährung, Kleidung, Energie und Teilnahme an der<br />

Gesellschaft. Die volle Regelleistung beträgt derzeit 351 € pro Monat. Dies ist der ALG II-<br />

Regelsatz für Erwachsene. Die Höhe des Regelsatzes ist bei der Einführung des ALG II anhand<br />

von Annahmen über den monatlichen Bedarf festgelegt worden. Der Regelsatz ist an die<br />

Rentenentwicklung gebunden. Jährlich steigt das ALG II zum 01. Juli prozentual mit der<br />

Rentenerhöhung.<br />

Jedoch entspricht die Rentenentwicklung in keinem Fall einem Ausgleich der Inflation. In der<br />

Rentenberechnung spielen ganz andere Faktoren wie der Demographieausgleich und die<br />

Lohnentwicklung eine Rolle. Der Rentenwert als Maßstab für die Erhöhung des ALG II führt<br />

daher in jedem Jahr zu einem realen Kaufkraftverlust bei den EmpfängerInnen. Der Regelsatz<br />

von 351 € reicht zur Bedarfdeckung weiterhin nicht aus. Bereits die laufenden Ausgaben für<br />

Ernährung Kleidung und Energie verbrauchen den monatlich zur Verfügung stehenden Betrag.<br />

Auf Elektrogeräte und andere größere Haushaltsausgaben anzusparen, ist darüber hinaus nicht<br />

möglich. Eine gesellschaftliche Teilhabe fällt vollkommen aus.<br />

Der monatliche Regelsatz muss dem sozio-kulturellen Existenzminimum entsprechen. Der ALG<br />

II- Regelsatz muss die laufenden Kosten und einmaligen Anschaffungen abdecken und darüber<br />

hinaus die Teilhabe am gesellschaftlichen Zusammenleben ermöglichen. Deshalb muss der<br />

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