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Die ordentliche Einbürgerung - Sursee

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Maturaarbeit<br />

<strong>Die</strong> <strong>ordentliche</strong> Einbürgerung - Vom reinen Ermessensentscheid zum Rechtsanspruch<br />

Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzt, mindesten fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit<br />

in der Schweiz absolviert hat, mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut ist, eine der<br />

Landessprachen spricht, die schweizerische Rechtsordnung achtet sowie die innere und äussere Sicherheit<br />

der Schweiz nicht gefährdet. 72<br />

b) Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation<br />

Neu sollten Kinder der dritten Ausländergeneration das Schweizer Bürgerrecht bei der Geburt erhalten.<br />

Voraussetzung dafür war, dass ein Elternteil der zweiten Ausländergeneration angehört. Das bedeutet,<br />

dass dieser Elternteil während mindesten fünf Jahren die obligatorische Schulzeit in der<br />

Schweiz absolviert haben muss. Ausserdem muss die Person zum Zeitpunkt der Geburt eine Aufenthalts-<br />

oder Niederlassungsbewilligung schon seit fünf Jahren besitzen. 73<br />

Gemäss der Vorlage konnten die Eltern, wenn sie diesen automatischen Erwerb des Bürgerrechtes<br />

nicht wollten, darauf verzichten. Wenn das betroffene Kind jedoch Schweizer Bürger werden wollte,<br />

konnte es selbst mit 18 Jahren den Entscheid der Eltern widerrufen und somit das Schweizer Bürgerrecht<br />

erlangen, ohne ein umständliches Verfahren der Einbürgerung durchlaufen zu müssen. 74<br />

4.3.3 <strong>Die</strong> Abstimmungsergebnisse und deren Auswirkungen auf die <strong>ordentliche</strong> Einbürgerung<br />

Das Volk entschied am 26 September 2004 mit 56,8% der Stimmen gegen die Vorlage der erleichterten<br />

Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation. 75 Auch die zweite Vorlage<br />

betreffend den automatischen Bürgerrechtserwerb für Ausländer der dritten Generation wurde<br />

vom Volk abgelehnt, und zwar mit 51,6% der Stimmen. 76<br />

<strong>Die</strong>jenigen Kantone, welche bereits vor der Abstimmung eine erleichtere Einbürgerung für junge Ausländer<br />

hatten, können diese weiterhin beibehalten. Auch für die Kantone, die diese nicht kannten,<br />

ändert sich nun nichts. Ob es eine erleichterte Einbürgerung für junge Ausländer geben soll, bleibt<br />

weiterhin den Kantonen überlassen und es gibt somit auch keine einheitliche Lösung.<br />

Wäre die Vorlage angenommen worden, hätte das eine Verrechtlichung der Einbürgerung zu Folge<br />

gehabt. Wenn man als junger Ausländer genau die vorgegebenen Vorschriften erfüllt hätte, wäre man<br />

erleichtert eingebürgert worden. Somit hätte bei Ausländern der zweiten Generation ein gewisser<br />

Rechtsanspruch bestanden, bei der dritten Generation ein zwingender Rechtsanspruch. Auch wäre die<br />

erleichterte Einbürgerung für Secondos nun in allen Kantonen möglich gewesen und es hätten dafür<br />

überall die gleichen Voraussetzungen gegolten. Daher kann man von einer Vereinheitlichung sprechen,<br />

was auch eine Verrechtlichung bedeutet. <strong>Die</strong> Vorlage wurde indessen, wie bereits geschildert,<br />

abgelehnt.<br />

4.4 <strong>Die</strong> Gegenreaktion zu den Bundesgerichtsentscheiden vom Juli 2003 auf kantonaler<br />

Ebene am Beispiel des Kantons Schwyz<br />

<strong>Die</strong> beiden Bundesgerichtsentscheide vom Juli 2003 wurden in den Kantonen, die bisher ihre Einbürgerungen<br />

traditionell an der Urne oder in Gemeindeversammlungen durchführten, sehr ernst genommen.<br />

Es herrschte grosse Unsicherheit, welches Verfahren man nun befolgen sollte, um nicht<br />

gegen geltendes Recht zu verstossen. Im Kanton Schwyz wurde in 25 von 30 Gemeinden bis zu diesem<br />

Zeitpunkt der Entscheid über eine Einbürgerung an der Urne gefällt, was gemäss den beiden Bundesgerichtsentscheiden<br />

vom 29. Juni 2003 unzulässig ist. Es ergab sich damit für den Kanton Schwyz unmittelbarer<br />

Handlungsbedarf. 77<br />

72 Abstimmungsbüchlein, S. 6.<br />

73 Abstimmungsbüchlein, S. 8.<br />

74 Abstimmungsbüchlein, S. 8.<br />

75 Bericht BFM, S. 2.<br />

76 Bericht BFM, S. 3.<br />

77 BBl 2005 6945.<br />

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