Die ordentliche Einbürgerung - Sursee
Die ordentliche Einbürgerung - Sursee
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Maturaarbeit<br />
<strong>Die</strong> <strong>ordentliche</strong> Einbürgerung - Vom reinen Ermessensentscheid zum Rechtsanspruch<br />
Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzt, mindesten fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit<br />
in der Schweiz absolviert hat, mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut ist, eine der<br />
Landessprachen spricht, die schweizerische Rechtsordnung achtet sowie die innere und äussere Sicherheit<br />
der Schweiz nicht gefährdet. 72<br />
b) Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation<br />
Neu sollten Kinder der dritten Ausländergeneration das Schweizer Bürgerrecht bei der Geburt erhalten.<br />
Voraussetzung dafür war, dass ein Elternteil der zweiten Ausländergeneration angehört. Das bedeutet,<br />
dass dieser Elternteil während mindesten fünf Jahren die obligatorische Schulzeit in der<br />
Schweiz absolviert haben muss. Ausserdem muss die Person zum Zeitpunkt der Geburt eine Aufenthalts-<br />
oder Niederlassungsbewilligung schon seit fünf Jahren besitzen. 73<br />
Gemäss der Vorlage konnten die Eltern, wenn sie diesen automatischen Erwerb des Bürgerrechtes<br />
nicht wollten, darauf verzichten. Wenn das betroffene Kind jedoch Schweizer Bürger werden wollte,<br />
konnte es selbst mit 18 Jahren den Entscheid der Eltern widerrufen und somit das Schweizer Bürgerrecht<br />
erlangen, ohne ein umständliches Verfahren der Einbürgerung durchlaufen zu müssen. 74<br />
4.3.3 <strong>Die</strong> Abstimmungsergebnisse und deren Auswirkungen auf die <strong>ordentliche</strong> Einbürgerung<br />
Das Volk entschied am 26 September 2004 mit 56,8% der Stimmen gegen die Vorlage der erleichterten<br />
Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation. 75 Auch die zweite Vorlage<br />
betreffend den automatischen Bürgerrechtserwerb für Ausländer der dritten Generation wurde<br />
vom Volk abgelehnt, und zwar mit 51,6% der Stimmen. 76<br />
<strong>Die</strong>jenigen Kantone, welche bereits vor der Abstimmung eine erleichtere Einbürgerung für junge Ausländer<br />
hatten, können diese weiterhin beibehalten. Auch für die Kantone, die diese nicht kannten,<br />
ändert sich nun nichts. Ob es eine erleichterte Einbürgerung für junge Ausländer geben soll, bleibt<br />
weiterhin den Kantonen überlassen und es gibt somit auch keine einheitliche Lösung.<br />
Wäre die Vorlage angenommen worden, hätte das eine Verrechtlichung der Einbürgerung zu Folge<br />
gehabt. Wenn man als junger Ausländer genau die vorgegebenen Vorschriften erfüllt hätte, wäre man<br />
erleichtert eingebürgert worden. Somit hätte bei Ausländern der zweiten Generation ein gewisser<br />
Rechtsanspruch bestanden, bei der dritten Generation ein zwingender Rechtsanspruch. Auch wäre die<br />
erleichterte Einbürgerung für Secondos nun in allen Kantonen möglich gewesen und es hätten dafür<br />
überall die gleichen Voraussetzungen gegolten. Daher kann man von einer Vereinheitlichung sprechen,<br />
was auch eine Verrechtlichung bedeutet. <strong>Die</strong> Vorlage wurde indessen, wie bereits geschildert,<br />
abgelehnt.<br />
4.4 <strong>Die</strong> Gegenreaktion zu den Bundesgerichtsentscheiden vom Juli 2003 auf kantonaler<br />
Ebene am Beispiel des Kantons Schwyz<br />
<strong>Die</strong> beiden Bundesgerichtsentscheide vom Juli 2003 wurden in den Kantonen, die bisher ihre Einbürgerungen<br />
traditionell an der Urne oder in Gemeindeversammlungen durchführten, sehr ernst genommen.<br />
Es herrschte grosse Unsicherheit, welches Verfahren man nun befolgen sollte, um nicht<br />
gegen geltendes Recht zu verstossen. Im Kanton Schwyz wurde in 25 von 30 Gemeinden bis zu diesem<br />
Zeitpunkt der Entscheid über eine Einbürgerung an der Urne gefällt, was gemäss den beiden Bundesgerichtsentscheiden<br />
vom 29. Juni 2003 unzulässig ist. Es ergab sich damit für den Kanton Schwyz unmittelbarer<br />
Handlungsbedarf. 77<br />
72 Abstimmungsbüchlein, S. 6.<br />
73 Abstimmungsbüchlein, S. 8.<br />
74 Abstimmungsbüchlein, S. 8.<br />
75 Bericht BFM, S. 2.<br />
76 Bericht BFM, S. 3.<br />
77 BBl 2005 6945.<br />
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