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Die ordentliche Einbürgerung - Sursee

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Maturaarbeit<br />

<strong>Die</strong> <strong>ordentliche</strong> Einbürgerung - Vom reinen Ermessensentscheid zum Rechtsanspruch<br />

5.4 <strong>Die</strong> Auswirkungen auf die Verfahrensdauer 125<br />

Als Verfahrensdauer wird die Zeitspanne zwischen dem Einreichen des Gesuches bis zum Entscheid<br />

der Gemeinde über das Gemeindebürgerrecht bezeichnet.<br />

60.0%<br />

50.0%<br />

40.0%<br />

30.0%<br />

20.0%<br />

10.0%<br />

2004<br />

2011<br />

0.0%<br />

weniger als<br />

1/2 Jahr<br />

1/2 bis 1 Jahr 1 bis 1 1/2<br />

Jahr<br />

1 1/2 bis 2<br />

Jahre<br />

über 2 Jahre<br />

Abb. 5<br />

In Abbildung 5 sieht man den Vergleich der Verfahrensdauer in Prozenten (Wie viele Gemeinden in<br />

Prozent haben welche Verfahrensdauer?). Im Jahr 2004 brauchten etwa 57% der Gemeinden ein halbes<br />

bis ein ganzes Jahr und 16% bis zu anderthalb Jahren. Heute dauern die Verfahren länger, nämlich<br />

ein Jahr bis etwa 2 Jahre, denn etwa 39% der Gemeinden haben eine Verfahrensdauer von ein bis<br />

anderthalb Jahre, 27 % eine von anderthalb bis 2 Jahren und 20 % über 2 Jahre.<br />

Wieso das Verfahren heute im Schnitt etwas länger dauert, lässt sich nicht genau sagen, da so viele<br />

unterschiedliche Kriterien darauf einwirken. Ein entscheidender Punkt ist die Anzahl der Gesuchsteller,<br />

aber auch die Verfahrensart, und damit verbunden ist auch entscheidend, wer die Eignungsprüfung<br />

durchführt.<br />

Der Grund dafür, warum die meisten grösseren Gemeinden eine Bürgerrechtskommission haben, liegt<br />

darin, dass das Verfahren sonst, d.h. wenn der Gemeinderat oder die Gemeindeversammlung dafür<br />

zuständig wäre, viel zu lange ginge. <strong>Die</strong> Anzahl der Gemeindeversammlungen in einem Jahr ist beschränkt<br />

und auch die Anzahl Gesuche, über die man pro Versammlung abstimmt, sollte sinnvollerweise<br />

beschränkt sein. Ist nur der Gemeinderat zuständig, ist dieser häufig mit den vielen Gesuchen<br />

überfordert, zumal er viele weitere Aufgaben zu übernehmen hat. In grösseren Gemeinden kennt<br />

auch nicht jeder jeden, sodass die Vorstellung der Person sich schwierig gestalten würde. So wurde<br />

z.B. in Geuensee die Bürgerrechtskommission eingeführt, da der Gemeinderat mit den vielen Gesuchen<br />

überfordert war. Durch die vielen Gesuche und die Überforderung entstand eine lange Wartezeit<br />

von 4-5 Jahren. Heute hat man in Geuensee fast alle Gesuche abgebaut und auch nicht mehr so viele<br />

Gesuchsteller, sodass man maximal 3 Jahre warten muss.<br />

Auch die Zeit, die man für die Integrationsprüfung braucht, spielt eine Rolle. Wie im Kapitel 5.3.1 gesagt<br />

wurde, ist der Aufwand für die Integrationsprüfung grösser geworden und somit auch der Zeitaufwand.<br />

Trotz diesen viele Kriterien, die auf diese Verfahrensdauer einwirken, kann man eine Vermutung anstellen.<br />

Durch den starken Anwuchs an Ausländern und somit auch an Gesuchstellern, aber auch durch<br />

die genauere Integrationsprüfung, dauert das Verfahren heute länger.<br />

125 Bei dieser Auswertung hatte die Umfrage von 04 Daten von 76 Gemeinden und die von 11 von 44 Gemeinden. Von den<br />

restlichen 43 Gemeinden, die zu diesem Thema nicht befragt wurden, waren 28 Gemeinden dabei, die ihr Verfahren an<br />

der Gemeindeversammlung durchführen. Dadurch fallen in Gegensatz zu den anderen Verfahrensarten, auffallend viele<br />

weg.<br />

30

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