Die ordentliche Einbürgerung - Sursee
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Maturaarbeit<br />
<strong>Die</strong> <strong>ordentliche</strong> Einbürgerung - Vom reinen Ermessensentscheid zum Rechtsanspruch<br />
5.4 <strong>Die</strong> Auswirkungen auf die Verfahrensdauer 125<br />
Als Verfahrensdauer wird die Zeitspanne zwischen dem Einreichen des Gesuches bis zum Entscheid<br />
der Gemeinde über das Gemeindebürgerrecht bezeichnet.<br />
60.0%<br />
50.0%<br />
40.0%<br />
30.0%<br />
20.0%<br />
10.0%<br />
2004<br />
2011<br />
0.0%<br />
weniger als<br />
1/2 Jahr<br />
1/2 bis 1 Jahr 1 bis 1 1/2<br />
Jahr<br />
1 1/2 bis 2<br />
Jahre<br />
über 2 Jahre<br />
Abb. 5<br />
In Abbildung 5 sieht man den Vergleich der Verfahrensdauer in Prozenten (Wie viele Gemeinden in<br />
Prozent haben welche Verfahrensdauer?). Im Jahr 2004 brauchten etwa 57% der Gemeinden ein halbes<br />
bis ein ganzes Jahr und 16% bis zu anderthalb Jahren. Heute dauern die Verfahren länger, nämlich<br />
ein Jahr bis etwa 2 Jahre, denn etwa 39% der Gemeinden haben eine Verfahrensdauer von ein bis<br />
anderthalb Jahre, 27 % eine von anderthalb bis 2 Jahren und 20 % über 2 Jahre.<br />
Wieso das Verfahren heute im Schnitt etwas länger dauert, lässt sich nicht genau sagen, da so viele<br />
unterschiedliche Kriterien darauf einwirken. Ein entscheidender Punkt ist die Anzahl der Gesuchsteller,<br />
aber auch die Verfahrensart, und damit verbunden ist auch entscheidend, wer die Eignungsprüfung<br />
durchführt.<br />
Der Grund dafür, warum die meisten grösseren Gemeinden eine Bürgerrechtskommission haben, liegt<br />
darin, dass das Verfahren sonst, d.h. wenn der Gemeinderat oder die Gemeindeversammlung dafür<br />
zuständig wäre, viel zu lange ginge. <strong>Die</strong> Anzahl der Gemeindeversammlungen in einem Jahr ist beschränkt<br />
und auch die Anzahl Gesuche, über die man pro Versammlung abstimmt, sollte sinnvollerweise<br />
beschränkt sein. Ist nur der Gemeinderat zuständig, ist dieser häufig mit den vielen Gesuchen<br />
überfordert, zumal er viele weitere Aufgaben zu übernehmen hat. In grösseren Gemeinden kennt<br />
auch nicht jeder jeden, sodass die Vorstellung der Person sich schwierig gestalten würde. So wurde<br />
z.B. in Geuensee die Bürgerrechtskommission eingeführt, da der Gemeinderat mit den vielen Gesuchen<br />
überfordert war. Durch die vielen Gesuche und die Überforderung entstand eine lange Wartezeit<br />
von 4-5 Jahren. Heute hat man in Geuensee fast alle Gesuche abgebaut und auch nicht mehr so viele<br />
Gesuchsteller, sodass man maximal 3 Jahre warten muss.<br />
Auch die Zeit, die man für die Integrationsprüfung braucht, spielt eine Rolle. Wie im Kapitel 5.3.1 gesagt<br />
wurde, ist der Aufwand für die Integrationsprüfung grösser geworden und somit auch der Zeitaufwand.<br />
Trotz diesen viele Kriterien, die auf diese Verfahrensdauer einwirken, kann man eine Vermutung anstellen.<br />
Durch den starken Anwuchs an Ausländern und somit auch an Gesuchstellern, aber auch durch<br />
die genauere Integrationsprüfung, dauert das Verfahren heute länger.<br />
125 Bei dieser Auswertung hatte die Umfrage von 04 Daten von 76 Gemeinden und die von 11 von 44 Gemeinden. Von den<br />
restlichen 43 Gemeinden, die zu diesem Thema nicht befragt wurden, waren 28 Gemeinden dabei, die ihr Verfahren an<br />
der Gemeindeversammlung durchführen. Dadurch fallen in Gegensatz zu den anderen Verfahrensarten, auffallend viele<br />
weg.<br />
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