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Die ordentliche Einbürgerung - Sursee

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Maturaarbeit<br />

<strong>Die</strong> <strong>ordentliche</strong> Einbürgerung - Vom reinen Ermessensentscheid zum Rechtsanspruch<br />

4.6.4 <strong>Die</strong> Folgerungen<br />

Falls die Initiative angenommen worden wäre, hätte das klar eine "Trendumkehr" weg von der Verrechtlichung<br />

bedeutet. Man hätte wieder die gleiche Situation wie vor den Bundesgerichtsentscheiden<br />

gehabt. Am Abstimmungsergebnis kann man jedoch erkennen, dass auch die Mehrheit des Volkes die<br />

gleiche Richtung wie der Gesetzesgeber und das Bundesgericht wünscht. Somit unterstützt auch die<br />

Mehrheit der Stimmbürger die Verrechtlichung des Einbürgerungsverfahrens.<br />

4.7 Der Vorschlag des Bundesrates vom 11. März 2011 zur Totalrevision des Bundesgesetzes<br />

über das Schweizer Bürgerrecht<br />

4.7.1 <strong>Die</strong> Ausgangslage<br />

Nachdem gegen die entsprechenden Vorlagen das Referendum ergriffen worden war, stimmten die<br />

Stimmbürger in der Volksabstimmung vom 24. September 2006 der Revision des Bundesgesetzes über<br />

die Ausländerinnen und Ausländer 105 und des Asylgesetzes 106 zu Dadurch entstanden neue Anforderungen<br />

bezüglich der Integration für Ausländer. <strong>Die</strong> Einbürgerung wird als letzter Schritt der Integration<br />

angeschaut und dort sollen auch die höchsten Anforderungen gestellt werden. Im Bereich des Bürgerrechts<br />

selbst hat sich jedoch mit der Revision der beiden Gesetze nichts geändert. Um das Bürgerrecht<br />

an das revidierte Asyl- und Ausländerrecht anzupassen, ist beabsichtigt, das Bürgerrechtsgesetz<br />

einer Totalrevision zu unterziehen. <strong>Die</strong> entsprechende Botschaft zu einer Gesetzesänderung hat der<br />

Bundesrat am 4. März 2011 dem Parlament vorgelegt. 107 Wie kontrovers das Thema ist, hat sich darin<br />

gezeigt, dass die staatspolitische Kommission des Nationalrats es abgelehnt hat, auf die Vorlage einzutreten.<br />

Während der Linken die Vorlage zu weit geht, indem nur noch Niedergelassene zur Einbürgerung<br />

zugelassen werden sollen, fand umgekehrt die SVP, die eine "Einbürgerung auf Probe" einführen<br />

will, die Vorlage gehe nicht weit genug. 108<br />

Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen<br />

gegeben.<br />

4.7.2 <strong>Die</strong> wichtigsten Änderungen<br />

a) Vereinheitlichung des Verfahrensablauf in den Kantonen<br />

Heute sind die Vorschriften dazu, wo ein Einbürgerungsgesuch einzureichen ist, welches Formular<br />

dazu zu verwenden ist und wann dem Bund die Unterlagen zukommen, von Kanton zu Kanton unterschiedlich.<br />

Neu soll dies in allen Kantonen gleich sein. Wichtig ist dabei die Reihenfolge der Erteilung<br />

der Bürgerrechte. Zukünftig soll in allen Kantonen zuletzt das Bundesbürgerrecht erteilt werden. 109<br />

b) Kompetenzen des Bundes und der Kantone<br />

Momentan ist nicht ganz klar, was der Bund und was die Kantone im Bereich der Eignung eines Kandidaten<br />

abklären. <strong>Die</strong>s soll nun genau geregelt werden, damit nicht gewisse Dinge doppelt geprüft werden.<br />

110<br />

c) Integrationsbegriff<br />

Der Begriff ist im Schweizer Bürgerrecht nicht klar definiert. Im Asylrecht wird der gleiche Begriff gebraucht,<br />

ist dort aber anders definiert. Der Integrationsbegriff des Bürgerrechtsgesetzes soll nun demjenigen<br />

des Ausländer- und des Asylgesetzes angepasst werden. Eine erfolgreiche Integration zeigt<br />

sich gemäss der Vorlage insbesondere im Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, in der<br />

Respektierung der Werte der Bundesverfassung, in der Fähigkeit, sich in einer Landessprache zu verständigen<br />

sowie im Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung. Den<br />

105 Bundesgesetz vom 16. September 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20; Ausländergesetz, AuG).<br />

106 Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31; AsylG).<br />

107 BBl 2011 2825 - 2888.<br />

108 Vgl. SDA-Meldung vom 19. Mai 2011.<br />

109 BBl 2011 2830.<br />

110 BBl 2011 2826.<br />

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