Die ordentliche Einbürgerung - Sursee
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Maturaarbeit<br />
<strong>Die</strong> <strong>ordentliche</strong> Einbürgerung - Vom reinen Ermessensentscheid zum Rechtsanspruch<br />
4.6.4 <strong>Die</strong> Folgerungen<br />
Falls die Initiative angenommen worden wäre, hätte das klar eine "Trendumkehr" weg von der Verrechtlichung<br />
bedeutet. Man hätte wieder die gleiche Situation wie vor den Bundesgerichtsentscheiden<br />
gehabt. Am Abstimmungsergebnis kann man jedoch erkennen, dass auch die Mehrheit des Volkes die<br />
gleiche Richtung wie der Gesetzesgeber und das Bundesgericht wünscht. Somit unterstützt auch die<br />
Mehrheit der Stimmbürger die Verrechtlichung des Einbürgerungsverfahrens.<br />
4.7 Der Vorschlag des Bundesrates vom 11. März 2011 zur Totalrevision des Bundesgesetzes<br />
über das Schweizer Bürgerrecht<br />
4.7.1 <strong>Die</strong> Ausgangslage<br />
Nachdem gegen die entsprechenden Vorlagen das Referendum ergriffen worden war, stimmten die<br />
Stimmbürger in der Volksabstimmung vom 24. September 2006 der Revision des Bundesgesetzes über<br />
die Ausländerinnen und Ausländer 105 und des Asylgesetzes 106 zu Dadurch entstanden neue Anforderungen<br />
bezüglich der Integration für Ausländer. <strong>Die</strong> Einbürgerung wird als letzter Schritt der Integration<br />
angeschaut und dort sollen auch die höchsten Anforderungen gestellt werden. Im Bereich des Bürgerrechts<br />
selbst hat sich jedoch mit der Revision der beiden Gesetze nichts geändert. Um das Bürgerrecht<br />
an das revidierte Asyl- und Ausländerrecht anzupassen, ist beabsichtigt, das Bürgerrechtsgesetz<br />
einer Totalrevision zu unterziehen. <strong>Die</strong> entsprechende Botschaft zu einer Gesetzesänderung hat der<br />
Bundesrat am 4. März 2011 dem Parlament vorgelegt. 107 Wie kontrovers das Thema ist, hat sich darin<br />
gezeigt, dass die staatspolitische Kommission des Nationalrats es abgelehnt hat, auf die Vorlage einzutreten.<br />
Während der Linken die Vorlage zu weit geht, indem nur noch Niedergelassene zur Einbürgerung<br />
zugelassen werden sollen, fand umgekehrt die SVP, die eine "Einbürgerung auf Probe" einführen<br />
will, die Vorlage gehe nicht weit genug. 108<br />
Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen<br />
gegeben.<br />
4.7.2 <strong>Die</strong> wichtigsten Änderungen<br />
a) Vereinheitlichung des Verfahrensablauf in den Kantonen<br />
Heute sind die Vorschriften dazu, wo ein Einbürgerungsgesuch einzureichen ist, welches Formular<br />
dazu zu verwenden ist und wann dem Bund die Unterlagen zukommen, von Kanton zu Kanton unterschiedlich.<br />
Neu soll dies in allen Kantonen gleich sein. Wichtig ist dabei die Reihenfolge der Erteilung<br />
der Bürgerrechte. Zukünftig soll in allen Kantonen zuletzt das Bundesbürgerrecht erteilt werden. 109<br />
b) Kompetenzen des Bundes und der Kantone<br />
Momentan ist nicht ganz klar, was der Bund und was die Kantone im Bereich der Eignung eines Kandidaten<br />
abklären. <strong>Die</strong>s soll nun genau geregelt werden, damit nicht gewisse Dinge doppelt geprüft werden.<br />
110<br />
c) Integrationsbegriff<br />
Der Begriff ist im Schweizer Bürgerrecht nicht klar definiert. Im Asylrecht wird der gleiche Begriff gebraucht,<br />
ist dort aber anders definiert. Der Integrationsbegriff des Bürgerrechtsgesetzes soll nun demjenigen<br />
des Ausländer- und des Asylgesetzes angepasst werden. Eine erfolgreiche Integration zeigt<br />
sich gemäss der Vorlage insbesondere im Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, in der<br />
Respektierung der Werte der Bundesverfassung, in der Fähigkeit, sich in einer Landessprache zu verständigen<br />
sowie im Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung. Den<br />
105 Bundesgesetz vom 16. September 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20; Ausländergesetz, AuG).<br />
106 Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31; AsylG).<br />
107 BBl 2011 2825 - 2888.<br />
108 Vgl. SDA-Meldung vom 19. Mai 2011.<br />
109 BBl 2011 2830.<br />
110 BBl 2011 2826.<br />
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