Die ordentliche Einbürgerung - Sursee
Die ordentliche Einbürgerung - Sursee
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Maturaarbeit<br />
<strong>Die</strong> <strong>ordentliche</strong> Einbürgerung - Vom reinen Ermessensentscheid zum Rechtsanspruch<br />
1 200 000<br />
1 000 000<br />
800 000<br />
600 000<br />
400 000<br />
n. Ausländer<br />
Einbürgerung<br />
200 000<br />
-<br />
1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008<br />
Abb. 6<br />
In Abbildung 6 sieht man den Anstieg der niedergelassenen Ausländer schweizweit von 1990 bis 2009<br />
und den Anstieg der Einbürgerungen schweizweit. Durch den Anstieg an Ausländern steigt - nach 12<br />
Jahren aufgrund der Wohnsitzerfordernisse - auch die Anzahl an Gesuchen, die eine Gemeinde behandeln<br />
muss, und somit steigt auch die Verfahrensdauer.<br />
5.5 <strong>Die</strong> Auswirkungen auf die Gebühren 126<br />
<strong>Die</strong> Gebühren richten sich heute nicht mehr nach Einkommen oder Vermögen. Mit der Annahme der<br />
Revision des Bürgerrechtsgesetzes vom 3. Oktober 2003 ist dies seit 2006 auch nicht mehr zulässig.<br />
Zuvor wurden aber in einigen Gemeinden noch Gebühren erhoben, die in einem Missverhältnis zum<br />
tatsächlichen Aufwand standen. Heute werden entweder pauschale Gebühren erhoben, die dem<br />
durchschnittlichem Aufwand entsprechen, oder aber es wird direkt der konkrete Aufwand in Rechnung<br />
gestellt. Da die Höhe der Gebühren von Gemeinde zu Gemeinde stark variiert und die Gebühren<br />
auch sehr unterschiedlich berechnet werden, kann man nicht genau sagen, wie genau die Gebühren<br />
sich verändert haben. Man stellt aber fest, was auch die in den Interviews befragten Gemeinden bestätigen,<br />
dass grundsätzlich für die Mehrheit der Gesuchsteller die Gebühren höher sind als früher. Für<br />
wohlhabendere Gesuchsteller verhält es sich aber umgekehrt, weil diese heute nicht mehr nach Einkommen<br />
oder Vermögen Gebühren zahlen müssen.<br />
5.6 <strong>Die</strong> Auswirkungen auf die gesetzliche Verankerung des Verfahrens in den Gemeinden 127<br />
Im Jahr 2004 war bei 90% der Gemeinden das Einbürgerungsverfahren nicht in der Gemeindeordnung<br />
verankert. Verankerung wurde bei der Umfrage so verstanden, dass keine genauen Ausführungen zum<br />
Verfahren vorhanden sein müssen; die Nennung der Zuständigkeit für den Entscheid der Einbürgerung<br />
in der Gemeindeordnung gilt als Verankerung. Bei gut 30% der Gemeinden gibt es jedoch einige Richtlinien,<br />
Leitfäden oder dergleichen.<br />
Bei den für die vorliegende Arbeit geführten Interviews war festzustellen, dass heute viele Gemeinden<br />
allgemeine Verfahrensregeln haben. Viele haben sogar Verordnungen, die Bedingungen enthalten, die<br />
ein Gesuchsteller erfüllen muss, und die ausserdem angeben, wie das Verfahren abläuft<br />
126 In der Umfrage von 04 sind Resultate von 76 Gemeinden und von 2011 von 44 Gemeinden bekannt.<br />
127 Resultat von 76 Gemeinden im Jahr 2004 von 2011 keine Daten aus der Umfragen, aber Informationen aus Interviews und<br />
Recherche im Internet nach Verordnungen.<br />
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