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Die ordentliche Einbürgerung - Sursee

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Maturaarbeit<br />

<strong>Die</strong> <strong>ordentliche</strong> Einbürgerung - Vom reinen Ermessensentscheid zum Rechtsanspruch<br />

5 <strong>Die</strong> Auswirkungen der Veränderungen auf Bundesebene im Zeitraum von<br />

2003 bis heute auf die Gemeinden im Kanton Luzern - eine Verrechtlichung<br />

der <strong>ordentliche</strong>n Einbürgerung<br />

Im nachfolgenden Kapitel werden die Veränderungen von 2003 bis heute in den Gemeinden des Kantons<br />

Luzerns aufgezeigt. Es wird gezeigt, inwiefern die im Kapitel 4 erklärten Veränderungen Auswirkungen<br />

auf die Gemeinden hatten. Um die Veränderung zu erkennen, wurden zwei Umfragen verglichen<br />

und von der Verfasserin in verschiedenen Gemeinden geführte Interviews mit in die Betrachtung<br />

einbezogen. <strong>Die</strong> eine Umfrage stammt aus dem Jahr 2004 114 , die andere Umfrage wurde für eine Diplomarbeit<br />

vom Frühjahr 2011 115 durchgeführt.<br />

<strong>Die</strong> Verfasserin führte in insgesamt 5 Gemeinden Interviews. 116 Dabei wurden oft unterschiedliche<br />

Personen befragt: Gemeindeschreiber, Gemeindepräsidenten, aber auch Mitglieder der Bürgerrechtskommissionen.<br />

Meistens wurden Leute mit langjähriger Erfahrung mit Einbürgerungen oder sonst<br />

mehrere Leute, die zu unterschiedlichen Zeiten dort gearbeitet haben, befragt. Auch wurde darauf<br />

geachtet, dass es Gemeinden mit unterschiedlichen Verfahren, aber auch mit einer unterschiedlichen<br />

Bevölkerungsstruktur und Einwohnerzahl waren.<br />

Zu dem Vergleich der beiden Umfragen ist noch zu sagen, dass es im Jahr 2004 im Kanton Luzern 107<br />

Gemeinden gab und heute nur noch 87. Auch ist die Rücklaufquote der beiden Umfragen nicht die<br />

gleiche. <strong>Die</strong> Umfrage vom Jahr 2004 hatte einen Rücklauf von 71% und diejenige vom Jahr 2011 einen<br />

solchen von 91%. Bei der Umfrage von 2004 wurden alle Fragen stets auch in allen Gemeinde gestellt,<br />

in derjenigen von 11 jedoch nicht. Bei einigen Fragen wurden nur diejenigen Gemeinden befragt, welche<br />

mehr als fünf Gesuche im Jahr haben, da die Gemeinden mit weniger als fünf Gesuchen eine kleinere<br />

Erfahrung haben. In der Fusszeile wird stets angegeben, von wie vielen Gemeinden Daten zu der<br />

jeweiligen Frage vorhanden sind. Bei den Antworten auf die Fragen gab es zum Teil auch Enthaltungen.<br />

Zusätzlich ist zu erwähnen, dass die Umfrage von 2004 nur das Einbürgerungsverfahren jener Gemeinden<br />

erfasste, die auch an der Umfrage teilgenommen hatten. In der Diplomarbeit von 2011 wurden<br />

jedoch alle Gemeinden mit in die Betrachtung einbezogen, d.h. auch diejenigen, die nicht an der<br />

Umfrage teilgenommen hatten. Aufgrund dieser unterschiedlichen Voraussetzungen und des Umstands,<br />

dass naturgemäss nicht in allen Gemeinden im Kanton Interviews durchgeführt worden sind,<br />

lassen sich zwar die Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden und die Entwicklung der Praxis<br />

nicht exakt ablesen. Dennoch sind Feststellungen über einige Tendenzen in den jeweiligen Bereichen<br />

möglich.<br />

5.1 Das Verfahren<br />

Im Kanton Luzern gibt es unterschiedliche Verfahren der Einbürgerung und der Entscheidungskompetenz.<br />

Um Kapitel 5.2 zu verstehen, muss man zuerst wissen, wie diese unterschiedlichen Verfahren<br />

ausgestaltet sind. <strong>Die</strong> Verfahren werden daher hier kurz beschrieben.<br />

5.1.1 Das Verfahren mit Entscheidungskompetenz der Gemeindeversammlung bzw. des Gemeindeparlaments<br />

Mitglieder der Gemeindeverwaltung oder des Gemeinderats, der Exekutive der Gemeinde, prüfen das<br />

eingereichte Gesuch. Das Gespräch des Gesuchstellers wird mit der Verwaltung oder mit Mitgliedern<br />

des Gemeinderats geführt. Der Gemeinderat gibt dann eine Empfehlung an die Gemeindeversammlung<br />

bzw. in Gemeinden, die über ein Gemeindeparlament (sog. Einwohnerrat) verfügen, an das Ge-<br />

114 <strong>Die</strong> Umfrage wurde gemeinsam von Helen Estermann von der Gemeindekanzlei Neudorf, Claudia Wicki von der Gemeindekanzlei<br />

Menznau und Beatrice Wigger von der Gemeindekanzlei Greppen durchgeführt.<br />

115 Diplomarbeit „Einbürgerungen-Verschiedene Wege führen zum Ziel“ von Andrea Fischer und Jeannine Meier.<br />

116 <strong>Die</strong> Interviews wurden mit Triengen, Geuensee, Emmen, Oberkirch und Schenkon durchgeführt, für die genaue Auswertung<br />

siehe Anhang.<br />

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