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Die ordentliche Einbürgerung - Sursee

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Maturaarbeit<br />

<strong>Die</strong> <strong>ordentliche</strong> Einbürgerung - Vom reinen Ermessensentscheid zum Rechtsanspruch<br />

In Abbildung 2 sieht man die Anzahl der Gemeinden und das für den Einbürgerungsentscheid abschliessend<br />

zuständige Organ in den Jahre 2004 und 2011.<br />

Ganz deutlich zu erkennen ist, dass die Gemeinden die Art des Einbürgerungsverfahrens geändert<br />

haben. <strong>Die</strong> Zuständigkeit wird vermehrt vom Volk auf einzelne Vertreter des Volkes übertragen. Es<br />

besteht eine starke Tendenz, die Entscheidungskompetenz einer Bürgerrechtskommission zu übertragen<br />

Man könnte also sagen, dass das Einbürgerungsverfahren „professioneller“ wird. Denn bei den Bürgerrechtskommissionen<br />

sind es einige Leute, welche sich intensiver mit dem Verfahren befassen und zum<br />

Teil sogar die Integrationsprüfung selbst durchführen. <strong>Die</strong>se Personen verfügen dann auch über eine<br />

erhebliche Erfahrung in der Beurteilung von Einbürgerungsgesuchen. In den meisten Gemeinden mit<br />

einer Bürgerrechtskommission besuchen die neuen Mitglieder sogar einen Kurs beim Amt für Gemeinden.<br />

<strong>Die</strong>ser Kurs informiert sowohl über die Gesetze und Rahmenbedingungen des Bundes und<br />

des Kantons, als auch darüber, wie man am besten bei der Integrationsprüfung vorgeht und worauf<br />

man achten sollte. In den Bürgerrechtskommissionen lernen deren Mitglieder als Entscheidungsträger<br />

den Gesuchsteller auch persönlich kennen, sodass sie sich selbst ein Bild machen können.<br />

In vielen Gemeinden ist aber immer noch die Gemeindeversammlung für den Entscheid über Einbürgerungsgesuche<br />

zuständig. Da dies jedoch hauptsächlich kleinere Gemeinden mit wenigen Gesuchen<br />

sind, geht man wohl davon aus, dass die Abstimmenden die Gesuchsteller persönlich kennen. <strong>Die</strong> Integrationsprüfung<br />

wird dort jedoch auch ausgeführt, und der Sachbearbeiter der Gemeinde gibt eine<br />

Empfehlung an der Gemeindeversammlung ab. <strong>Die</strong> Gemeindeversammlung bekommt jedoch nur einige<br />

knappe Informationen, wie Name, Adresse etc., denn der Schutz der Privatsphäre des Gesuchstellers<br />

muss gewährleistet sein.<br />

5.3 <strong>Die</strong> Auswirkungen auf die Prüfung der Erfüllung der Bedingungen der Gesuchsteller<br />

5.3.1 <strong>Die</strong> Integrationsprüfung 121<br />

Unter Integrationsprüfung versteht man die Überprüfung des Gesuchstellers auf dessen Wissen<br />

betreffend die Schweiz und die Gemeinde, aber auch hinsichtlich seiner Eingliederung in die örtlichen<br />

Verhältnisse.<br />

Im Jahr 2004 prüften alle Gemeinden die Sprachkenntnisse des Gesuchstellers. Weiteres Wissen wie<br />

Staatswissen oder Kenntnisse über die Wohngemeinde des Gesuchstellers wurde nur in knapp 60%<br />

der Gemeinden geprüft. Heute ist eine solche Prüfung vom Amt für Gemeinden vorgegeben, dass dies<br />

geprüft werden muss, was denn auch alle Gemeinden tun. Das Vorgehen bei der Überprüfung der<br />

Integration ist in allen Gemeinden fast gleich. Man fragt die drei angegebenen Referenzen und führt<br />

mit dem Gesuchsteller ein persönliches Gespräch. Beim Staatswissen wird teilweise ergänzend ein<br />

Test eingesetzt. Was jedoch genau der Gesuchsteller wissen muss, ist je nach Gemeinde sehr unterschiedlich.<br />

In allen Gemeinden wird Wissen im Bereich der Staatskunde, Geographie und Geschichte<br />

der Schweiz geprüft und auch, ob der Gesuchsteller die Pflichten und Rechte eines Schweizer Bürgers<br />

kennt. Wie viel ein Gesuchsteller wissen muss und wie stark der jeweilige Teil gewichtet wird, ist von<br />

Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. In einigen Gemeinden reicht es aus, wenn der Gesuchsteller<br />

weiss, dass es in der Schweiz eine Demokratie und einen Bundesrat gibt. Andere verlangen,<br />

dass der Gesuchsteller alle Bundesräte und mindesten etwa zwei Kantons- und Regierungsräte des<br />

Kantons Luzern aufzählen kann. Einige Gemeinden führen sogar einen schriftlichen Staatskundetest<br />

durch. Auch die Kenntnisse über die Gemeinde werden, wie schon erwähnt, heute in allen Gemeinden<br />

geprüft. Dabei wird vor allem nach Kenntnissen über Anlässe und Vereine der Gemeinde gefragt. <strong>Die</strong><br />

Mitgliedschaft des Gesuchstellers in einem Verein wird von vielen Gemeinden als sehr positiv betrachtet,<br />

bei einigen Gemeinden ist dies sogar vorausgesetzt. Im kantonalen Gesetz ist zusätzlich noch vorgegeben,<br />

dass der Gesuchsteller einen guten Ruf geniessen muss 122 . <strong>Die</strong>ser Faktor wird von allen Ge-<br />

121 In der Umfrage von 2004 sind Resultate von 76 Gemeinden und in jener von 2011 solche von 44 Gemeinden enthalten.<br />

Informationen zum guten Ruf aus den Interviews entnommen.<br />

122 § 12 lit. c BüG-LU<br />

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