Die ordentliche Einbürgerung - Sursee
Die ordentliche Einbürgerung - Sursee
Die ordentliche Einbürgerung - Sursee
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Maturaarbeit<br />
<strong>Die</strong> <strong>ordentliche</strong> Einbürgerung - Vom reinen Ermessensentscheid zum Rechtsanspruch<br />
In Abbildung 2 sieht man die Anzahl der Gemeinden und das für den Einbürgerungsentscheid abschliessend<br />
zuständige Organ in den Jahre 2004 und 2011.<br />
Ganz deutlich zu erkennen ist, dass die Gemeinden die Art des Einbürgerungsverfahrens geändert<br />
haben. <strong>Die</strong> Zuständigkeit wird vermehrt vom Volk auf einzelne Vertreter des Volkes übertragen. Es<br />
besteht eine starke Tendenz, die Entscheidungskompetenz einer Bürgerrechtskommission zu übertragen<br />
Man könnte also sagen, dass das Einbürgerungsverfahren „professioneller“ wird. Denn bei den Bürgerrechtskommissionen<br />
sind es einige Leute, welche sich intensiver mit dem Verfahren befassen und zum<br />
Teil sogar die Integrationsprüfung selbst durchführen. <strong>Die</strong>se Personen verfügen dann auch über eine<br />
erhebliche Erfahrung in der Beurteilung von Einbürgerungsgesuchen. In den meisten Gemeinden mit<br />
einer Bürgerrechtskommission besuchen die neuen Mitglieder sogar einen Kurs beim Amt für Gemeinden.<br />
<strong>Die</strong>ser Kurs informiert sowohl über die Gesetze und Rahmenbedingungen des Bundes und<br />
des Kantons, als auch darüber, wie man am besten bei der Integrationsprüfung vorgeht und worauf<br />
man achten sollte. In den Bürgerrechtskommissionen lernen deren Mitglieder als Entscheidungsträger<br />
den Gesuchsteller auch persönlich kennen, sodass sie sich selbst ein Bild machen können.<br />
In vielen Gemeinden ist aber immer noch die Gemeindeversammlung für den Entscheid über Einbürgerungsgesuche<br />
zuständig. Da dies jedoch hauptsächlich kleinere Gemeinden mit wenigen Gesuchen<br />
sind, geht man wohl davon aus, dass die Abstimmenden die Gesuchsteller persönlich kennen. <strong>Die</strong> Integrationsprüfung<br />
wird dort jedoch auch ausgeführt, und der Sachbearbeiter der Gemeinde gibt eine<br />
Empfehlung an der Gemeindeversammlung ab. <strong>Die</strong> Gemeindeversammlung bekommt jedoch nur einige<br />
knappe Informationen, wie Name, Adresse etc., denn der Schutz der Privatsphäre des Gesuchstellers<br />
muss gewährleistet sein.<br />
5.3 <strong>Die</strong> Auswirkungen auf die Prüfung der Erfüllung der Bedingungen der Gesuchsteller<br />
5.3.1 <strong>Die</strong> Integrationsprüfung 121<br />
Unter Integrationsprüfung versteht man die Überprüfung des Gesuchstellers auf dessen Wissen<br />
betreffend die Schweiz und die Gemeinde, aber auch hinsichtlich seiner Eingliederung in die örtlichen<br />
Verhältnisse.<br />
Im Jahr 2004 prüften alle Gemeinden die Sprachkenntnisse des Gesuchstellers. Weiteres Wissen wie<br />
Staatswissen oder Kenntnisse über die Wohngemeinde des Gesuchstellers wurde nur in knapp 60%<br />
der Gemeinden geprüft. Heute ist eine solche Prüfung vom Amt für Gemeinden vorgegeben, dass dies<br />
geprüft werden muss, was denn auch alle Gemeinden tun. Das Vorgehen bei der Überprüfung der<br />
Integration ist in allen Gemeinden fast gleich. Man fragt die drei angegebenen Referenzen und führt<br />
mit dem Gesuchsteller ein persönliches Gespräch. Beim Staatswissen wird teilweise ergänzend ein<br />
Test eingesetzt. Was jedoch genau der Gesuchsteller wissen muss, ist je nach Gemeinde sehr unterschiedlich.<br />
In allen Gemeinden wird Wissen im Bereich der Staatskunde, Geographie und Geschichte<br />
der Schweiz geprüft und auch, ob der Gesuchsteller die Pflichten und Rechte eines Schweizer Bürgers<br />
kennt. Wie viel ein Gesuchsteller wissen muss und wie stark der jeweilige Teil gewichtet wird, ist von<br />
Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. In einigen Gemeinden reicht es aus, wenn der Gesuchsteller<br />
weiss, dass es in der Schweiz eine Demokratie und einen Bundesrat gibt. Andere verlangen,<br />
dass der Gesuchsteller alle Bundesräte und mindesten etwa zwei Kantons- und Regierungsräte des<br />
Kantons Luzern aufzählen kann. Einige Gemeinden führen sogar einen schriftlichen Staatskundetest<br />
durch. Auch die Kenntnisse über die Gemeinde werden, wie schon erwähnt, heute in allen Gemeinden<br />
geprüft. Dabei wird vor allem nach Kenntnissen über Anlässe und Vereine der Gemeinde gefragt. <strong>Die</strong><br />
Mitgliedschaft des Gesuchstellers in einem Verein wird von vielen Gemeinden als sehr positiv betrachtet,<br />
bei einigen Gemeinden ist dies sogar vorausgesetzt. Im kantonalen Gesetz ist zusätzlich noch vorgegeben,<br />
dass der Gesuchsteller einen guten Ruf geniessen muss 122 . <strong>Die</strong>ser Faktor wird von allen Ge-<br />
121 In der Umfrage von 2004 sind Resultate von 76 Gemeinden und in jener von 2011 solche von 44 Gemeinden enthalten.<br />
Informationen zum guten Ruf aus den Interviews entnommen.<br />
122 § 12 lit. c BüG-LU<br />
27