Die Zeichen stehen Auf âstARt - Liberale Frauen Baden-Württemberg
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1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975<br />
1976 1977 1978 1979 1980 1981 198<br />
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV)<br />
Gründungsgeschichte<br />
<strong>Die</strong> Geschichte des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter<br />
e. V. (VAMV) ist mit dem ,Ländle‘ eng verknüpft. Denn hier, in Herrenberg,<br />
gründete die Lehrerin Luise Schöffel, selbst ledige Mutter eines<br />
Sohnes, im Jahr 1967 den „Verein lediger Mütter“, der von Beginn an<br />
auf überwältigende Resonanz betroffener <strong>Frauen</strong> stieß. Bis Ende der<br />
sechziger Jahre standen ledige Mütter unter der erzieherischen <strong>Auf</strong>sicht<br />
des Staates und galten als nicht geschäftsfähig. Als Unverheiratete<br />
hatten sie keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch<br />
die Väter ihrer Kinder.<br />
Schon ein Jahr später wurde der Verein umbenannt in „Verein allein<strong>stehen</strong>der<br />
Mütter“, da sich geschiedene <strong>Frauen</strong> ähnlichen Problemen<br />
ausgesetzt sahen. <strong>Die</strong>se Probleme betrafen sowohl die gesellschaftliche<br />
Akzeptanz und Anerkennung als auch die gleichberechtigte<br />
rechtliche Anerkennung allein<strong>stehen</strong>der Mütter gegenüber verheirateten<br />
<strong>Frauen</strong> und Paaren.<br />
„Ich wollte das Recht reformieren, denn wer im Recht<br />
diskriminiert ist, ist es auch in der Gesellschaft.“<br />
(Luise Schöffel)<br />
Erfolgsgeschichten<br />
<strong>Die</strong> politischen Forderungen des Vereins zeigten bald erste Wirkungen:<br />
Ende der sechziger Jahre wurde die Reformierung des Unehelichenrechts<br />
und die Verbesserung der Sozialgesetzgebung für Alleinerziehende<br />
angestoßen.<br />
Im Jahr 1980, fünf Jahre nach Gründung des Landesverbands <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg und seiner Umbenennung in „Verband alleinerziehender<br />
Mütter und Väter“, wurden das erste familienpolitische Grundsatzprogramm<br />
verabschiedet. Es enthielt 27 Forderungen, darunter<br />
die Nichtanrechnung des Kindergeldes auf Sozialhilfe, die Forderung<br />
nach gleichem Kindergeld für jedes Kind in Höhe von 250 DM monatlich,<br />
die <strong>Auf</strong>hebung des Ehegattensplittings und die Gewährung<br />
von Unterhaltsvorschuss für alle Kinder, die Anspruch auf Kindergeld<br />
haben.<br />
In den achtziger Jahren thematisierte der VAMV bereits das Armutsrisiko<br />
von Alleinerziehenden und führte es u. a. auf niedrige Löhne,<br />
Teilzeit-Erwerbsarbeit, unzureichende Kinderbetreuung und Schwierigkeiten<br />
beim Wiedereinstieg in den Beruf zurück. Entsprechend<br />
forderten die Delegierten mehr Ganztagesschulen und flexible Öffnungszeiten<br />
in Kindertagesstätten.<br />
Ein weiteres Ziel des VAMV war die Stärkung der Rechtsposition von<br />
Kindern im Umgangsrecht. Mit der Reform des Kindschaftsrechts im<br />
Jahr 1998 erhielten Kinder einen Rechtsanspruch auf Umgang mit<br />
beiden Eltern.<br />
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