Die Zeichen stehen Auf âstARt - Liberale Frauen Baden-Württemberg
Die Zeichen stehen Auf âstARt - Liberale Frauen Baden-Württemberg
Die Zeichen stehen Auf âstARt - Liberale Frauen Baden-Württemberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
Mit Macht die Zukunft gestalten, das ist nötig: <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
hält seine frauenpolitische Schlusslichtposition. In den 90er Jahren<br />
steht intensive Lobby-Arbeit für verlässliche institutionelle Strukturen<br />
der <strong>Frauen</strong>politik in Kommunen und auf Landesebene im Mittelpunkt.<br />
Bis heute werden aktuelle frauenpolitische Forderungen offensiver<br />
und eindeutig formuliert; sie werden zudem begleitet durch neue<br />
öffentlichkeitswirksame Kampagnen und Aktionen.<br />
„Wir sind auf dem Laufenden und machen der Landesregierung<br />
Beine …“<br />
So lautete das Motto für den Staffellauf, den der Landesfrauenrat im<br />
Juli 1995 als „lila Spur“ quer durch das Land von Waldshut-Tiengen bis<br />
Stuttgart für ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz für <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg organisierte. <strong>Die</strong> Übergabe von 5.000 Unterschriften<br />
und einem lila Kabinetts-Fahrrad im Haus des Landtags unterstrichen<br />
diese Forderung des LFR.<br />
Abb 4: Übergabe von Unterschriften an den baden-württembergischen Staatsminister<br />
Dr. Erwin Vetter am 19.07.1995<br />
Forderungen, die seitdem wiederholt vorgetragen werden mussten,<br />
ebenso wie die Forderung nach gesetzlicher Verankerung hauptamtlicher<br />
<strong>Frauen</strong>beauftragter für die Kommunen (ab 1991). Selbstverständlich<br />
setzte sich auch der Landesfrauenrat <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
1994 aktiv für die Präzisierung des Gleichstellungauftrags im<br />
nun für ein vereinigtes Deutschland geltenden Grundgesetz ein:<br />
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung<br />
von <strong>Frauen</strong> und Männern und wirkt auf die Beseitigung be<strong>stehen</strong>der<br />
Nachteile hin.“<br />
Impulse für neue Vernetzungsformen strahlten aus der Bürgerrechtsbewegung<br />
der früheren DDR ab, die Runden Tische.<br />
Runder Tisch Gleichstellungspolitik<br />
<strong>Auf</strong> Initiative und unter Leitung des Landesfrauenrats kamen am<br />
24.10.1994 erstmalig Mitglieder der im Landtag vertretenen Fraktionen,<br />
Vertreterinnen der <strong>Frauen</strong>organisationen der Parteien, der<br />
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler <strong>Frauen</strong>beauftragter, der<br />
kommunalen Spitzenverbände, des Sozialministeriums und der Gewerkschaften<br />
zum Runden Tisch Gleichstellungspolitik zusammen.<br />
In einer abschließenden gemeinsamen Presseerklärung stellten sie<br />
fest, „dass eine Verwässerung oder gar ein Scheitern des Gesetzentwurfes<br />
zur Gleichstellungspolitik nicht hingenommen werden sollte. Folgende<br />
Eckpunkte (…) sind unverzichtbar: Das Gleichstellungsgesetz muss<br />
<strong>Frauen</strong>förderung in der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen verbindlich<br />
garantieren. Eine Beschränkung auf die Landesebene schließt<br />
zwei Drittel der weiblichen Angestellten im öffentlichen <strong>Die</strong>nst aus; (…)<br />
Um seine Wirkung in der Fläche sicher zu stellen, müssen die kommunalen<br />
<strong>Frauen</strong>beauftragten in der Gemeinde- und Landkreisordnung<br />
verankert werden.“<br />
Zur institutionellen Verankerung und gesetzlichen Absicherung der<br />
<strong>Frauen</strong>politik auf Landesebene gehörten auch die Forderungen nach<br />
einem angemessen ausgestatteten <strong>Frauen</strong>ministerium (1992) und –<br />
als strukturelle Rahmenbedingung für mehr politische Partizipation<br />
– nach <strong>Frauen</strong>mindestquoten für Gremien und Institutionen des Landes<br />
(ab 1992) sowie einem neuen Landtagswahlrecht (ab 1993 – nach<br />
der Landtagswahl 1992 – betrug der <strong>Frauen</strong>anteil magere 11 %!)<br />
61