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Die Zeichen stehen Auf ‚stARt - Liberale Frauen Baden-Württemberg

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Mit Macht die Zukunft gestalten, das ist nötig: <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

hält seine frauenpolitische Schlusslichtposition. In den 90er Jahren<br />

steht intensive Lobby-Arbeit für verlässliche institutionelle Strukturen<br />

der <strong>Frauen</strong>politik in Kommunen und auf Landesebene im Mittelpunkt.<br />

Bis heute werden aktuelle frauenpolitische Forderungen offensiver<br />

und eindeutig formuliert; sie werden zudem begleitet durch neue<br />

öffentlichkeitswirksame Kampagnen und Aktionen.<br />

„Wir sind auf dem Laufenden und machen der Landesregierung<br />

Beine …“<br />

So lautete das Motto für den Staffellauf, den der Landesfrauenrat im<br />

Juli 1995 als „lila Spur“ quer durch das Land von Waldshut-Tiengen bis<br />

Stuttgart für ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz für <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg organisierte. <strong>Die</strong> Übergabe von 5.000 Unterschriften<br />

und einem lila Kabinetts-Fahrrad im Haus des Landtags unterstrichen<br />

diese Forderung des LFR.<br />

Abb 4: Übergabe von Unterschriften an den baden-württembergischen Staatsminister<br />

Dr. Erwin Vetter am 19.07.1995<br />

Forderungen, die seitdem wiederholt vorgetragen werden mussten,<br />

ebenso wie die Forderung nach gesetzlicher Verankerung hauptamtlicher<br />

<strong>Frauen</strong>beauftragter für die Kommunen (ab 1991). Selbstverständlich<br />

setzte sich auch der Landesfrauenrat <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

1994 aktiv für die Präzisierung des Gleichstellungauftrags im<br />

nun für ein vereinigtes Deutschland geltenden Grundgesetz ein:<br />

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung<br />

von <strong>Frauen</strong> und Männern und wirkt auf die Beseitigung be<strong>stehen</strong>der<br />

Nachteile hin.“<br />

Impulse für neue Vernetzungsformen strahlten aus der Bürgerrechtsbewegung<br />

der früheren DDR ab, die Runden Tische.<br />

Runder Tisch Gleichstellungspolitik<br />

<strong>Auf</strong> Initiative und unter Leitung des Landesfrauenrats kamen am<br />

24.10.1994 erstmalig Mitglieder der im Landtag vertretenen Fraktionen,<br />

Vertreterinnen der <strong>Frauen</strong>organisationen der Parteien, der<br />

Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler <strong>Frauen</strong>beauftragter, der<br />

kommunalen Spitzenverbände, des Sozialministeriums und der Gewerkschaften<br />

zum Runden Tisch Gleichstellungspolitik zusammen.<br />

In einer abschließenden gemeinsamen Presseerklärung stellten sie<br />

fest, „dass eine Verwässerung oder gar ein Scheitern des Gesetzentwurfes<br />

zur Gleichstellungspolitik nicht hingenommen werden sollte. Folgende<br />

Eckpunkte (…) sind unverzichtbar: Das Gleichstellungsgesetz muss<br />

<strong>Frauen</strong>förderung in der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen verbindlich<br />

garantieren. Eine Beschränkung auf die Landesebene schließt<br />

zwei Drittel der weiblichen Angestellten im öffentlichen <strong>Die</strong>nst aus; (…)<br />

Um seine Wirkung in der Fläche sicher zu stellen, müssen die kommunalen<br />

<strong>Frauen</strong>beauftragten in der Gemeinde- und Landkreisordnung<br />

verankert werden.“<br />

Zur institutionellen Verankerung und gesetzlichen Absicherung der<br />

<strong>Frauen</strong>politik auf Landesebene gehörten auch die Forderungen nach<br />

einem angemessen ausgestatteten <strong>Frauen</strong>ministerium (1992) und –<br />

als strukturelle Rahmenbedingung für mehr politische Partizipation<br />

– nach <strong>Frauen</strong>mindestquoten für Gremien und Institutionen des Landes<br />

(ab 1992) sowie einem neuen Landtagswahlrecht (ab 1993 – nach<br />

der Landtagswahl 1992 – betrug der <strong>Frauen</strong>anteil magere 11 %!)<br />

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