Elke Siehl, Privatisierung in RuÃland - FKKS - Universität Mannheim
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nehmen unter Anwendung der Gesetzesakte zur <strong>Privatisierung</strong> <strong>in</strong> private Hände überführt.<br />
Vielmehr verstärkten die Akteure ihre Bemühungen, sich im Prozeß der spontanen<br />
<strong>Privatisierung</strong> Eigentumsrechte anzueignen. 120 Die Blockade der <strong>Privatisierung</strong> bis Mitte<br />
1992 ist e<strong>in</strong> klassisches Beispiel für die gleichzeitige Existenz multipler Eigentümer mit<br />
sich überschneidenden und gegensätzlichen Kontrollrechten.<br />
Zur Beibehaltung des Status quo kommt es immer dann, wenn alle Anteilseigner über e<strong>in</strong><br />
Vetorecht (liberum veto) verfügen, mit dem jede Veränderung blockiert werden kann. In<br />
e<strong>in</strong>er solchen Situation ist die <strong>Privatisierung</strong>, d.h. e<strong>in</strong>e Veränderung des Ausgangszustands,<br />
nur möglich, wenn den e<strong>in</strong>zelnen Akteuren Anreize geboten werden, sich von<br />
ihrer Position wegzubewegen. 121 Ke<strong>in</strong>er der de facto existierenden Anteilseigner <strong>in</strong> der<br />
Rußländischen Föderation versprach sich von der Anwendung der <strong>Privatisierung</strong>sgesetzgebung<br />
e<strong>in</strong>en Vorteil. 122 Durch die Ausübung ihres Vetorechtes, d.h. die Blockade der<br />
<strong>Privatisierung</strong>, verh<strong>in</strong>derten die Akteure nicht nur die Veränderung der formalen Eigentumsstruktur,<br />
sondern auch die Restrukturierung der Unternehmen. In der Konsequenz<br />
kam es weder zur Depolitisierung noch zur Schaffung effizienter neuer corporate governance-Strukturen.<br />
Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund eröffneten sich den Reformern pr<strong>in</strong>zipiell zwei Möglichkeiten,<br />
die <strong>Privatisierung</strong> e<strong>in</strong>zuleiten. Sie konnten erstens versuchen, die Verfügungsrechte an<br />
den Unternehmen zurückzugew<strong>in</strong>nen, um sie dann <strong>in</strong> der anschließenden <strong>Privatisierung</strong><br />
erneut zu verteilen. 123 Die Schwäche des Staates machte die Umsetzung dieser „autoritären“<br />
Variante jedoch unmöglich. Zum e<strong>in</strong>en war die Regierung <strong>in</strong> sich selbst nicht geschlossen.<br />
Zum anderen sahen sich die Reformer mit e<strong>in</strong>er starken Opposition im Parlament<br />
und dem Machtkampf zwischen Präsident und Legislative konfrontiert. E<strong>in</strong>e autoritäre<br />
Umverteilung von property rights wäre jedoch nur von e<strong>in</strong>em unabhängigen und<br />
starken Staat durchführbar. 124<br />
„Staatsgewalt hat zwei zentrale Komponenten: Autonomie und Leistungsfähigkeit. Die Möglichkeit<br />
des Staates, Präferenzen zu formulieren und anschließend zu implementieren, hängt nicht nur von<br />
der Kohärenz der Maßnahmen und der Leistungsfähigkeit der Bürokratie ab, sondern auch von der<br />
relativen Intensität, Organisiertheit und Übere<strong>in</strong>stimmung der zentralen sozialen Akteure, die von<br />
der Implementation der staatlichen Maßnahmen betroffen werden. Während starke Staaten Maßnahmen<br />
durchführen können, die gegen die Interessen zentraler Interessengruppen gerichtet s<strong>in</strong>d,<br />
können schwache Staaten e<strong>in</strong>e solche Politik nicht verfolgen.“ 125<br />
Informationsasymmetrien lassen selbst bei günstigeren politischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
120 Vgl. Blasi, Joseph/Kroumova, Maya/Kruse, Douglas (1997), S. 128.<br />
121 Blanchard, Olivier/Boycko, Maxim/Dabrovski, Marek/Dornbusch, Rudiger/Layard, Richard/Shleifer,<br />
Andrei (1993), S. 51.<br />
122 Sowohl das Management der Unternehmen als auch die lokale adm<strong>in</strong>istrative Elite verfügten de<br />
facto über enorme Kontrollrechte. Hätten sie sich dem Prozeß der <strong>Privatisierung</strong> unterzogen, wären<br />
sie nur Gefahr gelaufen, diese Rechte an dritte zu verlieren. Auch die M<strong>in</strong>isterien mußten befürchten,<br />
durch die <strong>Privatisierung</strong> an E<strong>in</strong>fluß zu verlieren. Der Staat selbst hatte nur noch e<strong>in</strong>en<br />
nicht genauer def<strong>in</strong>ierten Anteil an den property rights der Unternehmen.Vgl. hierzu auch McFaul,<br />
Michael (1995), S. 226; Åslund, Anders (1995), S. 229; He<strong>in</strong>rich, Ralph (1993), S. 10; Scott, Thomas/Kroll,<br />
Heidi (1993), S. 453.<br />
123 Vgl. Blanchard, Olivier/Boycko, Maxim/Dabrovski, Marek/Dornbusch, Rudiger/Layard, Richard/Shleifer,<br />
Andrei (1993), S. 50.<br />
124 Vgl. McFaul, Michael (1995), S. 226/227; Thomas/Kroll, Heidi (1993), S. 456.<br />
125 McFaul, Michael (1995), S. 215.<br />
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