Elke Siehl, Privatisierung in RuÃland - FKKS - Universität Mannheim
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außerdem e<strong>in</strong>e völlige Zentralisierung der <strong>Privatisierung</strong> unmöglich. Die Kooperationsbereitschaft<br />
der regionalen Eliten war Voraussetzung für e<strong>in</strong>e erfolgreiche <strong>Privatisierung</strong>. 161<br />
Die allgeme<strong>in</strong>en konzeptionellen Richtl<strong>in</strong>ien der <strong>Privatisierung</strong> werden durch das Staatliche<br />
Vermögenskomitee goskomimuschtschestwo (GKI) <strong>in</strong> Moskau festgelegt. Mit der<br />
Durchführung der <strong>Privatisierung</strong> ist der <strong>Privatisierung</strong>sfond betraut. Beide Organe verfügen<br />
über regionale Vertretungen. 162 Während die <strong>Privatisierung</strong> föderalen Eigentums<br />
ausschließlich <strong>in</strong> den Autoritätsbereich des Zentrums (GKI, Regierung) fällt, ist die operative<br />
Umsetzung der <strong>Privatisierung</strong> sowie die Entscheidung über die <strong>Privatisierung</strong> regionalen<br />
Vermögens Aufgabe der jeweiligen territorialen Organe. Auch die <strong>Privatisierung</strong><br />
föderalen Vermögens kann an die Föderationssubjekte delegiert werden. 163 Die<br />
rechtlichen Möglichkeiten der Regionen, die <strong>Privatisierung</strong> zu bee<strong>in</strong>flussen sowie die im<br />
Rahmen von Verhandlungen mit dem Zentrum erzielten Privilegien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Abb. 3 noch<br />
e<strong>in</strong>mal zusammengefaßt:<br />
Blanchard, Olivier/Boycko, Maxim/Dabrovski, Marek/Dornbusch, Rudiger/Layard, Richard/Shleifer,<br />
Andrei (1993), S. 67.<br />
161 Vgl. Blanchard, Olivier/Boycko, Maxim/Dabrovski, Marek/Dornbusch, Rudiger/Layard, Richard/Shleifer,<br />
Andrei (1993), S. 60/61.<br />
162 Vgl. <strong>Privatisierung</strong>sgesetz (1991), Art. 4-7; Frydman, Roman/Rapaczynski, Andrzej/Earle, John<br />
(1993): The Privatization Process <strong>in</strong> Russia, Ukra<strong>in</strong>e and the Baltic States, Budapest/London/New<br />
York, S. 42-44.<br />
163 Die Liste der zu privatisierenden Unternehmen wird durch das jährliche <strong>Privatisierung</strong>sprogramm<br />
festgelegt. Analog zum Föderalen Programm erstellen die regionalen Behörden e<strong>in</strong>e Liste der zu privatisierenden<br />
Betriebe <strong>in</strong> den jeweiligen Regionen.<br />
In diese Liste gehen 1) die von der Föderation zur <strong>Privatisierung</strong> bestimmten Betriebe sowie die 2)<br />
von der Region zur <strong>Privatisierung</strong> vorgesehenen Unternehmen e<strong>in</strong>.<br />
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