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Elke Siehl, Privatisierung in Rußland - FKKS - Universität Mannheim

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außerdem e<strong>in</strong>e völlige Zentralisierung der <strong>Privatisierung</strong> unmöglich. Die Kooperationsbereitschaft<br />

der regionalen Eliten war Voraussetzung für e<strong>in</strong>e erfolgreiche <strong>Privatisierung</strong>. 161<br />

Die allgeme<strong>in</strong>en konzeptionellen Richtl<strong>in</strong>ien der <strong>Privatisierung</strong> werden durch das Staatliche<br />

Vermögenskomitee goskomimuschtschestwo (GKI) <strong>in</strong> Moskau festgelegt. Mit der<br />

Durchführung der <strong>Privatisierung</strong> ist der <strong>Privatisierung</strong>sfond betraut. Beide Organe verfügen<br />

über regionale Vertretungen. 162 Während die <strong>Privatisierung</strong> föderalen Eigentums<br />

ausschließlich <strong>in</strong> den Autoritätsbereich des Zentrums (GKI, Regierung) fällt, ist die operative<br />

Umsetzung der <strong>Privatisierung</strong> sowie die Entscheidung über die <strong>Privatisierung</strong> regionalen<br />

Vermögens Aufgabe der jeweiligen territorialen Organe. Auch die <strong>Privatisierung</strong><br />

föderalen Vermögens kann an die Föderationssubjekte delegiert werden. 163 Die<br />

rechtlichen Möglichkeiten der Regionen, die <strong>Privatisierung</strong> zu bee<strong>in</strong>flussen sowie die im<br />

Rahmen von Verhandlungen mit dem Zentrum erzielten Privilegien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Abb. 3 noch<br />

e<strong>in</strong>mal zusammengefaßt:<br />

Blanchard, Olivier/Boycko, Maxim/Dabrovski, Marek/Dornbusch, Rudiger/Layard, Richard/Shleifer,<br />

Andrei (1993), S. 67.<br />

161 Vgl. Blanchard, Olivier/Boycko, Maxim/Dabrovski, Marek/Dornbusch, Rudiger/Layard, Richard/Shleifer,<br />

Andrei (1993), S. 60/61.<br />

162 Vgl. <strong>Privatisierung</strong>sgesetz (1991), Art. 4-7; Frydman, Roman/Rapaczynski, Andrzej/Earle, John<br />

(1993): The Privatization Process <strong>in</strong> Russia, Ukra<strong>in</strong>e and the Baltic States, Budapest/London/New<br />

York, S. 42-44.<br />

163 Die Liste der zu privatisierenden Unternehmen wird durch das jährliche <strong>Privatisierung</strong>sprogramm<br />

festgelegt. Analog zum Föderalen Programm erstellen die regionalen Behörden e<strong>in</strong>e Liste der zu privatisierenden<br />

Betriebe <strong>in</strong> den jeweiligen Regionen.<br />

In diese Liste gehen 1) die von der Föderation zur <strong>Privatisierung</strong> bestimmten Betriebe sowie die 2)<br />

von der Region zur <strong>Privatisierung</strong> vorgesehenen Unternehmen e<strong>in</strong>.<br />

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