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Umweltschonende Förderung und gerechte Verteilung <<br />

141<br />

4.13 > Die Schmelzhütte<br />

in Trail in der<br />

kanadischen Provinz<br />

British Columbia<br />

wurde durch einen<br />

Rechtsstreit zwischen<br />

Kanada und den USA<br />

berühmt. Es dauerte<br />

Jahre, bis US-Bauern<br />

für verdorbene Ernten<br />

und vergiftete Böden<br />

entschädigt wurden.<br />

Weltraumrecht für irdische Probleme?<br />

Eine „verschuldensunabhängige Staatenhaftung“ ist bis<br />

heute nicht verwirklicht worden. Hinzu kommt: Weil ein<br />

Staat Immunität genießt, kann ein Bürger oder betroffener<br />

Staat nicht einmal berechtigte Haftungsansprüche gerichtlich<br />

geltend machen, geschweige denn, sie vollstrecken.<br />

Das Völkerrecht und das Völkergewohnheitsrecht lassen<br />

nämlich offen, wie das Recht im Schadensfall durchgesetzt<br />

werden soll. So ist unklar, welche Institution hier<br />

Recht sprechen oder die Strafe festlegen soll. Damit stellt<br />

sich die Frage, ob und wie ein Staat einen anderen eigentlich<br />

verklagen oder zur Entschädigungszahlung zwingen<br />

kann. In Ermangelung klarer Regeln einigen sich die Staaten<br />

meist auf diplomatischem Wege. Dies geschieht oft<br />

unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne dass die<br />

Geschädigten darauf Einfluss nehmen können. So wurde<br />

auch Mexiko nach dem Untergang der „Deepwater Horizon“<br />

im Anschluss an Verhandlungen mit US-Behörden<br />

auf diplomatischem Wege für die finanziellen Verluste aufgrund<br />

der Ölverschmutzung entschädigt. Bis heute gibt es<br />

nur ein einziges Beispiel dafür, dass international tatsächlich<br />

eine „verschuldensunabhängige Haftung“ von Staaten<br />

durchgesetzt werden konnte: im Weltraumrecht. So muss<br />

ein Staat gemäß dem Übereinkommen zur internationalen<br />

Haftung für durch Raumfahrzeuge verursachte Schäden<br />

(Convention on International Liability for Dam age Caused<br />

by Space Objects) von 1972 haften, wenn ein Raumfahrzeug<br />

über dem Territorium eines anderen Staates abstürzt.<br />

In der Regel haftet der Staat, von dessen Territorium das<br />

Raumfahrzeug gestartet ist.<br />

Für alle anderen Fälle grenzüberschreitender Verschmutzungen<br />

oder Zerstörungen bleibt es schwierig.<br />

Ohne eine einheitliche internationale Regelung über die<br />

zivile Haftung für besonders risikoreiche Tätigkeiten im<br />

Tiefseebergbau oder in der Offshore-Ölförderung gibt es<br />

bis dato nur 2 Möglichkeiten, Recht einzuklagen oder Entschädigungen<br />

zu erhalten: die Klage vor dem Gericht<br />

eines fremden Staates oder eine gütliche Einigung über<br />

eine Entschädigungszahlung zwischen Heimatstaat und<br />

Verursacherstaat. Beides aber endet bis heute meist in<br />

einem zähen Ringen.<br />

Vermeidung ist die beste Strategie<br />

Eine klare Haftungsregelung und daraus resultierende Entschädigungszahlungen<br />

sind wichtig, damit Schäden beglichen<br />

werden können. Noch wichtiger ist es allerdings,

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