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Umweltschonende Förderung und gerechte Verteilung <<br />
141<br />
4.13 > Die Schmelzhütte<br />
in Trail in der<br />
kanadischen Provinz<br />
British Columbia<br />
wurde durch einen<br />
Rechtsstreit zwischen<br />
Kanada und den USA<br />
berühmt. Es dauerte<br />
Jahre, bis US-Bauern<br />
für verdorbene Ernten<br />
und vergiftete Böden<br />
entschädigt wurden.<br />
Weltraumrecht für irdische Probleme?<br />
Eine „verschuldensunabhängige Staatenhaftung“ ist bis<br />
heute nicht verwirklicht worden. Hinzu kommt: Weil ein<br />
Staat Immunität genießt, kann ein Bürger oder betroffener<br />
Staat nicht einmal berechtigte Haftungsansprüche gerichtlich<br />
geltend machen, geschweige denn, sie vollstrecken.<br />
Das Völkerrecht und das Völkergewohnheitsrecht lassen<br />
nämlich offen, wie das Recht im Schadensfall durchgesetzt<br />
werden soll. So ist unklar, welche Institution hier<br />
Recht sprechen oder die Strafe festlegen soll. Damit stellt<br />
sich die Frage, ob und wie ein Staat einen anderen eigentlich<br />
verklagen oder zur Entschädigungszahlung zwingen<br />
kann. In Ermangelung klarer Regeln einigen sich die Staaten<br />
meist auf diplomatischem Wege. Dies geschieht oft<br />
unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne dass die<br />
Geschädigten darauf Einfluss nehmen können. So wurde<br />
auch Mexiko nach dem Untergang der „Deepwater Horizon“<br />
im Anschluss an Verhandlungen mit US-Behörden<br />
auf diplomatischem Wege für die finanziellen Verluste aufgrund<br />
der Ölverschmutzung entschädigt. Bis heute gibt es<br />
nur ein einziges Beispiel dafür, dass international tatsächlich<br />
eine „verschuldensunabhängige Haftung“ von Staaten<br />
durchgesetzt werden konnte: im Weltraumrecht. So muss<br />
ein Staat gemäß dem Übereinkommen zur internationalen<br />
Haftung für durch Raumfahrzeuge verursachte Schäden<br />
(Convention on International Liability for Dam age Caused<br />
by Space Objects) von 1972 haften, wenn ein Raumfahrzeug<br />
über dem Territorium eines anderen Staates abstürzt.<br />
In der Regel haftet der Staat, von dessen Territorium das<br />
Raumfahrzeug gestartet ist.<br />
Für alle anderen Fälle grenzüberschreitender Verschmutzungen<br />
oder Zerstörungen bleibt es schwierig.<br />
Ohne eine einheitliche internationale Regelung über die<br />
zivile Haftung für besonders risikoreiche Tätigkeiten im<br />
Tiefseebergbau oder in der Offshore-Ölförderung gibt es<br />
bis dato nur 2 Möglichkeiten, Recht einzuklagen oder Entschädigungen<br />
zu erhalten: die Klage vor dem Gericht<br />
eines fremden Staates oder eine gütliche Einigung über<br />
eine Entschädigungszahlung zwischen Heimatstaat und<br />
Verursacherstaat. Beides aber endet bis heute meist in<br />
einem zähen Ringen.<br />
Vermeidung ist die beste Strategie<br />
Eine klare Haftungsregelung und daraus resultierende Entschädigungszahlungen<br />
sind wichtig, damit Schäden beglichen<br />
werden können. Noch wichtiger ist es allerdings,