Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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nicht auf andere Personen übertragen<br />
werden.<br />
Personensorgeberechtigt sind in der Regel<br />
die Eltern, in Ausnahmefällen kann<br />
dies auch ein gerichtlich bestellter Pfleger<br />
oder Vormund sein.<br />
Personensorgeberechtigte sind nicht<br />
verpflichtet, alles zu erlauben, was das<br />
Gesetz gestattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit<br />
die Verantwortung.<br />
Eine „erziehungsbeauftragte Person“ ist<br />
eine volljährige Person, die im Auftrag<br />
und an der Stelle der personensorgeberechtigen<br />
Person bestimmte Erziehungsaufgaben<br />
wie Begleitung und Aufsicht<br />
übernimmt.<br />
Wer muss im Ernstfall mit Strafen rechnen?<br />
Grundsätzlich tragen die Eltern die Verantwortung<br />
für ihr Kind, bis dieses 18<br />
Jahre alt ist. Das entbindet <strong>Veranstalter</strong><br />
jedoch nicht von der Pflicht, das Jugendschutzgesetz<br />
einzuhalten. <strong>Veranstalter</strong>,<br />
die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen,<br />
müssen mit hohen Bußgeldern<br />
rechnen.<br />
Informationen zum Download<br />
Das Jugendschutzgesetz sowie ein Bußgeldkatalog<br />
bei Verstößen können unter<br />
www.unterallgaeu.de/jugendschutz heruntergeladen<br />
werden.<br />
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