Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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4. Die Kür – Feiern mit Festsiegel<br />
<strong>Veranstalter</strong>, die sich an die gesetzlichen<br />
Bestimmungen halten, machen im<br />
Prinzip alles richtig. Einen Schritt weiter<br />
gehen jedoch <strong>Veranstalter</strong>, denen der<br />
Jugendschutz in besonderer Weise am<br />
Herzen liegt. Sie gehen über den gesetzlich<br />
geforderten Jugendschutz hinaus<br />
und verpflichten sich freiwillig zu zusätzlichen<br />
Regeln. Für diese „Kür“ dürfen<br />
sich vorbildliche <strong>Veranstalter</strong> mit dem<br />
Festsiegel „Zünftig-Vernünftig Feiern“<br />
schmücken. Das Festsiegel wird vom Kuratorium<br />
Sicheres Allgäu verliehen, das<br />
sich für eine gute Festkultur einsetzt.<br />
Was bringt das Festsiegel?<br />
Mit dem Festsiegel kann sich der <strong>Veranstalter</strong><br />
jugendfreundlich präsentieren<br />
und einen positiven Ruf aufbauen.<br />
Außerdem hat er damit<br />
klare Regeln für seine<br />
Feste.<br />
Die Eltern wissen durch<br />
das Festsiegel, dass auf<br />
der jeweiligen Veranstaltung<br />
die Vorschriften<br />
des Jugendschutzgesetzes<br />
beachtet werden. Sie<br />
können Veranstaltungen und <strong>Veranstalter</strong><br />
einschätzen.<br />
Jugendliche haben es bei einer Feier mit<br />
Festsiegel leichter, ihre Eltern von der<br />
Veranstaltung zu überzeugen. Außerdem<br />
haben sie eindeutige Regeln.<br />
Welche Voraussetzungen muss man für<br />
das Festsiegel erfüllen?<br />
Voraussetzung für das Festsiegel ist,<br />
dass der Jugendschutz konsequent umgesetzt<br />
wird. Darüber hinaus muss der<br />
<strong>Veranstalter</strong> eine gute Festkultur pflegen.<br />
Dazu gehört nach Ansicht des Kuratoriums<br />
Sicheres Allgäu, dass das Programm<br />
im Mittelpunkt steht und dass<br />
Veranstaltungszeiten eingehalten werden.<br />
So muss die Veranstaltung zum Beispiel<br />
ein attraktives, dem Anlass und der<br />
Zielgruppe entsprechendes Programm<br />
bieten. Das Hauptprogramm muss spätestens<br />
um 21 Uhr beginnen und um<br />
1.30 Uhr enden. Veranstaltungsende<br />
muss spätestens um 2.30 Uhr sein. Ein<br />
weiteres Kriterium für<br />
den Erhalt des Festsiegels<br />
ist, dass Erziehungsübertragungen<br />
nicht akzeptiert<br />
werden.<br />
Wo bekommt man das<br />
Festsiegel?<br />
Das Festsiegel „Zünftig-<br />
Vernünftig Feiern“ kann auf der Internetseite<br />
des Kuratoriums Sicheres<br />
Allgäu unter www.sicheres-allgaeu.de<br />
beantragt werden. Hier gibt es auch weitere<br />
Informationen.<br />
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